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Wirtschaftswissenschaften

Silke Grünemay

Teure Pillen: Arzneimittelfälschungen verhindern - Grenzen und Möglichkeiten

ISBN: 978-3-95820-313-6

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Produktart: Buch
Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 01.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 68
Abb.: 22
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Arzneimittelfälschungen stellen ein zunehmendes globales Problem dar. Gefälscht werden hauptsächlich umsatzstarke Produkte oder Medikamente mit einem hohen Preis. Meist handelt es sich hierbei um Antibiotika/Chemotherapeutika und schmerz- und entzündungshemmende Mittel. Für Arzneimittelfälscher bietet sich hier ein sehr lukrativer Markt, da die Arzneimittel günstig unter Umgehung von GMP-Vorschriften hergestellt werden können, und die erzielten Gewinnspannen sehr hoch sind. Die Gewinnspannen übersteigen oftmals die Gewinne, die mit dem klassischen Drogenhandel erzielt werden können und das bei einem geringeren Risiko dafür strafbar gemacht zu werden. Aufgrund der zunehmenden Globalisierung ist es ein leichtes, die Arzneimittelfälschungen weltweit zu vertreiben, und durch das Einschleusen in legale Lieferketten in den Verkehr zu bringen. Innerhalb Europas belegen Arzneimittelfälschungen mit einem Anteil von 10% Rang vier der gefälschten Produktgruppen und erreichen damit einen Umsatz von 10,5 Mrd. €.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.2, Reimporte und Parallelimporte in anderen Ländern: Die vorliegenden Fälle zeigen, dass Reimporte und Parallelimporte ein Einfallstor für Arzneimittelfälschungen sind. Gemäß Rahmentarifvertrag nach §129 Absatz 2 SGB V, der zwischen GKV und Apotheken geschlossen wurde, wird für die Apotheken die Importquote geregelt. Der Rahmenvertrag nach §129 Absatz 2 SGB V §5 regelt die Abgabe importierter Arzneimittel, so heißt es hier in §5 Abs. 3: ‘Die Partner des Rahmenvertrages vereinbaren eine Importquote. Die Importquote bezeichnet den prozentualen Umsatzanteil abzugebender importierter Arzneimittel am Fertigarzneimittel-Umsatz der Apotheke mit der kostenpflichtigen Krankenkasse und wird auf 5% festgelegt’. Die Importquote wurde festgelegt, um durch den Arzneimittelimport Kosten einzusparen. Nachdem in der Schweiz ebenfalls Probleme mit importierten Arzneimitteln auftraten, hat die Schweizer Heilmittelbehörde Swissmedic gehandelt. Importarzneimittel sind nur noch in kleinen Mengen von Medizinalpersonen einzuführen. Damit wurde von der Heilmittelbehörde der Import von Arzneimitteln praktisch untersagt. Auch die FDA hat sich gegen den Import von Arzneimittel aus Patientenschutzgründen ausgesprochen. Durch EU-Recht wurde in mehreren Urteilen durch den EuGH die Zulässigkeit von Arzneimittelimporten bestätigt. Allerdings wird innerhalb dieser Urteile auch darauf verwiesen, dass die zuständige nationale Behörde aus Sicherheitsbedenken die Zulassungserteilung ablehnen kann. In Deutschland werden ca. 4-5 % der Arzneimittelausgaben durch die Importe gespart. Daher wird vermutlich ein vollständiges Verbot von Importarzneimitteln unter dem reinen Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes nicht umsetzbar sein. Umso wichtiger ist es, den Arzneimittelimport für die Verbraucher sicherer zu gestalten. 3.3, Einfluss des Versandhandels auf die Verbreitung von Arzneimittelfälschungen: Seit Januar 2004 ist der Versandhandel sowohl für OTC-Präparate als auch für verschreibungspflichtige Präparate, bei Vorliegen eines gültigen Rezeptes, in Deutschland erlaubt. Deutschland ist das erste Land, das den Versandhandel sowohl für OTC-Präparate, als auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel, zugelassen hat. Es können auch Arzneimittel aus dem europäischen Ausland bestellt werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass das Land in dem das Arzneimittel bestellt wird, vergleichbare Sicherheitsstandards hat wie Deutschland. Aktuell gilt dies ausschließlich für folgende Länder: Island Niederlande, soweit die Versandapotheke gleichzeitig eine Präsenzapotheke hat Schweden, nur für den Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Tschechien, nur für den Versandhandel mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Vereinigtes Königreich. In 2012 machten die Versandapotheken 3% Umsatz, gemessen am gesamten Apothekenumsatz in Deutschland. Vom Bundesverband der Deutschen Versandapotheken (BVDVA) wurde ein Qualitätssiegel eingeführt, dass dem Verbraucher signalisiert, dass es sich bei der Versandapotheke um eine registrierte Versandapotheke handelt. Auf der Seite des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), kann sich der Verbraucher darüber informieren, ob es sich bei der ausgewählten Versandapotheke um eine beim DIMDI registrierte Versandapotheke handelt. Dabei soll der Kunde auf das Qualitätssiegel klicken, und wird dann via SSL auf die Website des BVDVA geleitet. Der Versand über die in Deutschland ansässigen Mitglieder des BVDVA ist auch als sicher anzusehen.

Über den Autor

Silke Grünemay (Apothekerin, MBA, praktische Betriebswirtin für die Pharmazie (WDA), PTA), geboren in Stuttgart, hat langjährige Erfahrung in der pharmazeutischen Industrie und in öffentlichen Apotheken. In der Industrie konnte sie Erfahrungen im Bereich der Prozessvalidierung und –optimierung sammeln. In der Apotheke hat sie sowohl als PTA als auch als Apothekerin Erfahrungen in der Kundenberatung und mit der praktischen Seite der Arzneimittelabgabe sammeln können. Ihre Qualifikation ist umfassend - sie ist PTA und seit 2008 approbierte Apothekerin. Nebenberuflich hat sie sich nicht nur zur praktischen Betriebswirtin für die Pharmazie weiterbilden lassen, sondern auch ihren MBA Health Care Managment im Jahr 2014 erfolgreich absolviert.

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