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- Organisations-PPP (Public Private Partnerships) in Deutschland: Probleme, Potenziale und empirische Analysen
Wirtschaftswissenschaften
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Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 05.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 48
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Die Aufgabenerfüllung des Staates ist in den letzten Jahren in Deutschland immer stärker diskutiert worden. Ein Grund dafür ist die voranschreitende Verschuldung in Deutschland, welche zum Teil zu erheblichen Einschnitten führt, sodass die Einbindung privater Akteure stetig an Bedeutung gewinnt. Die privaten Unternehmen sollen in Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand die bis dato öffentlich erbrachten Aufgaben weiterhin bereitstellen, indem sie zum Beispiel fehlendes Kapital oder nötiges Know-how zur Verfügung stellen. Doch eine Kooperation zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft ist nicht erst eine Idee, die in den letzten Jahren aufgekommen ist. Es gibt seit jeher eine Variation von verschiedensten Partnerschaften, wobei auch jene, die heute in den Bereich des Public Private Partnerships (PPP) eingeordnet werden, schon länger existent sind. Als klassische Form ist hier das Gründen eines gemischtwirtschaftlichen Unternehmens zu nennen, welches seit den letzten Jahren durch die Vertrags-PPP bzw. Projekt-PPP ergänzt wird. Die vorliegende Studie soll einen Beitrag zum Themengebiet des PPP in Deutschland leisten, wobei sie sich auf die sogenannte Organisations-PPP bzw. gemischtwirtschaftliche Unternehmen, die von der öffentlichen Hand mit privaten Akteuren gegründet werden, konzentriert. Der aktuelle Bestand an solchen gegründeten Unternehmen wird durch eine empirische Analyse dargestellt. Dabei wird unter anderem das Ziel verfolgt, den Unterschied zwischen Organisations-PPP und Projekt-PPP deutlich zu machen. Dieser ist manchmal fließend, da unterschiedlichste PPP-Modelle in den letzten Jahren entwickelt wurden. Des Weiteren stehen die Projekt-PPP meist im Mittelpunkt der PPP Betrachtung und werden in zahlreichen wissenschaftlichen Arbeiten, Berichten und empirischen Analysen untersucht. Hingegen wurden die Organisations-PPP ein wenig vernachlässigt, sodass bis zum heutigen Zeitpunkt vergleichsweise wenig Datenmaterial verfügbar ist. Allein das Bewusstsein, dass ein erheblicher Anteil an Steuergeldern in diese gemischtwirtschaftlichen Unternehmen fließt, sollte ein größeres Interesse der Öffentlichkeit wecken. Hierbei eröffnen sich Fragestellungen, wie zum Beispiel: Wie ist die vorhandene Einflussnahme der öffentlichen Hand innerhalb dieser Unternehmen, um bei dem gezielten Einsatz von eingebrachten Steuergeldern genügend Mitsprachemöglichkeiten zu haben? Diese und weitere wichtige Aspekte sollen in dieser Arbeit geklärt werden.
Textprobe: Kapitel 3.1, Eigenschaften eines gemischtwirtschaftlichen Unternehmens: Unter einer Organisations-PPP versteht man ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen, welches von mindestens einem privaten Akteur und der öffentlichen Hand gegründet wird. Die gemischtwirtschaftliche Gesellschaft wird zumeist in der Rechtsform einer GmbH, aber auch als AG gegründet und ist grundsätzlich für eine unbestimmte Dauer angelegt, um eine bisher rein öffentliche Aufgabe zu erfüllen. Die Gesellschaft kann zum Beispiel die Aufgaben der Stadtwerke oder Aufgaben wie die Ver- und Entsorgungsaufgaben innerhalb einer Stadt durchführen. Doch bei den Stadtwerken muss meist keine neue Gesellschaft gegründet werden, da der private Partner sich an diesen mit einer Kapitalbeteiligung beteiligen kann. Die Beteiligungsverhältnisse einer Organisations-PPP sollten bei 51 % der öffentlichen Hand und 49 % des privaten Partners liegen, da so die prozentuelle Mehrheit der Einflussnahme durch die öffentliche Hand gewährleistet ist. Grundsätzlich sind aber auch gemischtwirtschaftliche Gesellschaften in Bereichen wie zum Beispiel Kultur, Bildung, Forschung oder Forstwirtschaft denkbar und möglich. Dabei geht es bei der Organisations-PPP nicht um einen wie bei der Vertrags-PPP vertraglich regelten Leistungsaustausch, sondern vielmehr um das Zusammenlegen von unterschiedlichen Ressourcen der jeweiligen Partner, sodass ein gemeinsamer Ressourcenpool entsteht. Dabei können die einzubringenden Ressourcen sehr vielseitig sein und umfassen alles, was ein Partner kontrolliert und an dem der andere Partner ein besonderes Interesse hat. Die Ressourcen können etwa Kapital, Sachmittel, Rechte, soziales Kapital, Know-how und auch ein positiv bewertetes Image sein. Letztendlich soll ein Bauwerk oder eine Dienstleistung für die Öffentlichkeit bereitgestellt werden. Dadurch, dass der private Partner und die öffentliche Hand eine Zusammenarbeit im Rahmen einer eigenen Rechtspersönlichkeit in Form der gegründeten Gesellschaft eingehen, hat der öffentliche Partner eine rechtlich abgesicherte Kontrolle über die Abläufe des Projekts bzw. der Dienstleistung. Organisations-PPP zeichnen sich durch die Gestaltungsmöglichkeit und nicht durch den Beschaffungsakt aus. Die Entscheidung, bestimmte Ressourcen einer Seite mit in die PPP einzubringen, ist oft auch situationsabhängig, sodass zum Beispiel die jeweilige öffentliche Finanzsituation, Art und Umfang der Aufgabe, die Spezifität der eigenen Ressourcen und die des anderen Partners eine Ursache sein können. Darüber hinaus spielt auch die Unsicherheit eines Partners auf die Erfüllung der Aufgabe, das Vorhandensein von eventuellem sozialen Kapital und der Formalisierungsgrad einer PPP eine Rolle. Zurzeit liegt aufgrund der Finanzkrise der Gebietskörperschaften bei der öffentlichen Hand meist ein Kapitalbedarf vor, wenn in öffentliche Aufgaben investiert werden soll und muss. Hingegen verfügt der private Partner meist über eine Kapitalverwertungsmöglichkeit. Das gemeinsame Managen des zusammengelegten Ressourcenpools dient dem Erreichen eines bestimmten Ergebnisses, dieses sollte im Voraus durch einen Zielbestimmungsprozess festgeschrieben sein, da PPP für die Zukunft nur existent sein kann, wenn die Zielerfüllung gegeben ist und so die Funktionsfähigkeit des PPP. Doch was ist der Anreiz für die Gründung einer PPP und welche Aspekte spielen hier eine Rolle? Der öffentliche Partner kann oder möchte nicht mehr länger eine bisher von ihm allein erbrachte Aufgabe in diesem Umfang wahrnehmen. Eine vollständige Privatisierung ist ebenfalls nicht erwünscht, sodass es durch das Gründen des gemischtwirtschaftlichen Unternehmens zu einer Teilprivatisierung kommt. Dieses kann aber im Zeitverlauf und bei wechselnden Meinungs- und Mehrheitsverhältnissen wieder dazu führen, dass die öffentliche Hand die Aufgabe alleine erbringt oder es zu einer vollständigen Privatisierung kommt. Das Interesse der öffentlichen Hand liegt darin, die nötige Einflussnahme auf die Gestaltung der Aufgabendurchführung zu wahren und im Gegensatz dazu steht das Interesse des privaten Partners, eine Mindestverzinsung auf das bereitgestellte Kapital zu bekommen. Oftmals muss man aber beobachten, dass die öffentliche Hand in gemischtwirtschaftlichen Unternehmen passiv und defensiv agiert, da sie aufgrund der Vergangenheit und den dort getätigten Fehlentscheidungen unter Handlungsdruck steht. Hingegen handelt der private Partner aktiv und strategisch gestaltend, sodass der Eindruck der größeren Einflussnahme bei geringeren prozentualen Mehrheitsverhältnissen entsteht.
Martin Herbold, geboren 1987 in Homberg/Efze, begann nach seinem Abitur im Jahre 2007 seine Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr. Im Rahmen dieser Ausbildung absolviert er ein Studium der Betriebswirtschaftlehre an der Helmut-Schmidt-Universität, Universität der Bundeswehr in Hamburg. Im Masterstudium spezialisierte er sich auf Netzwerk- und Innovationsmanagement und vertiefte zudem in einem Zweitstudium sein Wissen im Bereich der Volkswirtschaftslehre. Durch mehrere Berufseinblicke, wie z.B. bei der ING-DiBa, konnte er seine praktischen Erfahrungen mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen verknüpfen. Sobald der Autor sein Studium erfolgreich abgeschlossen hat, möchte er sich den Herausforderungen des Truppendienstes innerhalb der Bundeswehr stellen.