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Wirtschaftswissenschaften


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Produktart: Buch
Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 01.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 68
Abb.: 12
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Im Jahr 2010 gaben die Staaten der Europäischen Union 197 Mrd. € für den Unterhalt ihrer Streitkräften aus - davon entfielen allerdings nur etwas mehr als 8 Mrd. € auf gemeinsame Rüstungsprojekte. Die Frage drängt sich auf, warum in einem hoch integrierten Europa die Synergieeffekte im Rüstungsbereich nicht stärker genutzt werden. Rüstungskooperationen, wie Eurofighter, A400M und Tiger, sind dabei bekannte Begriffe. Die maßgeblichen internationalen Organisationen EDA (European Defense Agency) und OCCAR (Organisation Conjointe de Coopération en Matière d'ARmement, deutsch: Organisation für die gemeinsame Rüstungszusammenarbeit), die hinter vielen Projekten der europäischen Rüstungskooperation stehen, genießen jedoch weit weniger öffentliche Aufmerksamkeit. Dieses Buch beschäftigt sich mit jenen beiden zentralen Organisationen der europäischen Rüstungskooperation. Die EDA und die OCCAR wurden dabei mit dem Ziel gegründet, die europäische Kooperation zu intensivieren und Synergieeffekte zu erschließen. Um Gegenwart und Zukunft der europäischen Verteidigungs- und Rüstungspolitik zu verstehen, sind diese Organisationen und die ihnen zugrunde liegende Interessenkonstellation von entscheidender Bedeutung. Daher wird in der vorliegenden Studie die Entstehungsgeschichte dieser Organisationen beleuchtet, der organisatorische Aufbau aufgezeigt und die rechtlichen Rahmenbedingungen skizziert. Darüber hinaus wird das Zusammenwirken der Organisationen betrachtet und deren Aufgabenstellung und Arbeit analysiert. Mit Hilfe von spieltheoretischen und organisationsanalytischen Verfahren wird untersucht, welchen Beitrag OCCAR und EDA zur Weiterentwicklung der europäischen Rüstungskooperation leisten und welchen Problemen und Herausforderungen sich diese gegenübersehen.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.3.1, Nationale Akteure: Wie In Kapitel 2.1 gezeigt, ist es Aufgabe der nationalen Rüstungspolitik, den Bedarf an wehrtechnischen Gütern für die Umsetzung der Sicherheitsdoktrin zu ermitteln, wehrtechnische Güter anforderungsgerecht zu beschaffen, einen wettbewerbsfähigen Rüstungsmarkt aufzubauen und eine leistungsstarke, selbstständige rüstungstechnologische und -industrielle Basis (RTIB) zu sichern. Betrachtet man nun allerdings die einzelnen Akteure Exekutive, Streitkräfte und wehrtechnische Industrie, dann herrschen jeweils unterschiedliche, partikulare Interessen. Auf Seiten der wehrtechnischen Industrie stehen Gewinninteressen und Schutz vor internationaler Konkurrenz im Vordergrund. In einem Markt, der in vielen Fällen durch ein zweiseitiges Monopol gekennzeichnet ist, gibt es wenig Druck hin zu Rationalisierung und Preissenkung. Ein eigenes Interesse an Marktöffnung, Kooperation und Vereinheitlichung besteht nur dann, wenn dadurch neue Aufträge generiert werden oder aber einzelne Rüstungsbetriebe eine starke Stellung am Markt einnehmen und sich internationaler Konkurrenz überlegen wähnen. Solche Unternehmen werden häufig auch als nationale Champions bezeichnet. Das Interesse der Streitkräfte richtet sich zuerst auf eine optimale Ausstattung, die den tatsächlichen oder aus der Sicherheitsdoktrin abgeleiteten Einsatzerfordernissen entspricht oder diese übererfüllt . Damit verbunden ist das Interesse an einer Ausweitung des Budgets. Gleichzeitig kann den Beschaffungsämtern der Streitkräfte, wie allen Bürokratien, eine gewisse Beharrungstendenz unterstellt werden, was im Zweifel bedeutet, dass Kaufentscheidungen und Beschaffungsvorhaben mit den bereits bekannten, zumeist inländischen Unternehmen realisiert werden. Impulse für eine verstärkte Kooperation sind von dieser Seite daher eher nicht zu erwarten. Anders verhält es sich bei der Exekutive. An dieser Stelle müssen die unterschiedlichen Binnen-Interessen zum Ausgleich gebracht werden und weitere Faktoren berücksichtigt werden. Einerseits hat auch die Exekutive ein hohes Interesse, die nationale Industrie vor ruinöser Konkurrenz zu schützen, da der Verlust von Arbeitsplätzen politisch nicht opportun ist. Andererseits kann man der Regierung ein Interesse an Kosteneinsparungen im Verteidigungshaushalt unterstellen, da Mittelverschwendung und Ausgaben für Rüstung häufig vehemente Kritik hervorrufen. Aber auch normative Vorstellungen spielen hier eine Rolle. Die politischen Programme und wirtschaftspolitischen Grundüberzeugungen der regierenden Partei(en) beeinflussen die Ergebnisse. Je nachdem, wie die einzelnen Entscheidungsfaktoren gewichtet werden und welche Rahmenbedingungen vorherrschen, kann von der Exekutive ein Impuls für eine weitere Integration bzw. Kooperation ausgehen. In einem Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zur Lage der deutschen wehrtechnischen Industrie aus dem Jahr 2003 wird die deutsche Position beispielhaft so zusammengefasst: 'Die europäischen Partner haben jedoch ein gemeinsames politisches, strategisches und wirtschaftliches Interesse, den künftigen Bedarf der Streitkräfte gemeinsam in enger Abstimmung auf der Basis der angestrebten gemeinsamen Europäischen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik zu definieren und durch eine leistungs- und wettbewerbsfähige europäische Rüstungs- und Technologiebasis zu decken. Für Deutschland steht dabei die Schaffung einer effizienten und wirtschaftlichen Rüstungskooperation in Europa im Vordergrund, um die militärpolitischen Ziele zu unterstützen, die notwendige Konsolidierung der europäischen Rüstungsindustrie zu fördern und nicht zuletzt um gleichberechtigter Kooperationspartner mit den USA zu sein. Hierfür muss Deutschland auch künftig über eigenständige Fähigkeiten sowie über eine moderne, zukunfts-, wettbewerbs- und leistungsfähige wehrtechnische Industrie auf qualitativ hohem Niveau verfügen, um die deutsche Mitsprache-, Mitgestaltungs- und Kooperationsfähigkeit im europäischen und transatlantischen Kontext zu sichern.' Geht es nun um zwischenstaatliche oder europäische Rüstungskooperation, tritt der Nationalstaat als einheitlicher Akteur auf, der jedoch zeitgleich mehrere Ziele verfolgt, kontinuierlich an mehreren Tischen verhandelt und dessen Interessen und Positionen dementsprechend komplex gestaltet sind. Das nächste Kapitel betrachtet die supranationale Ebene der EU und den dort angesiedelten Akteuren. 2.3.2, Europäische Akteure: Auf der supranationalen Ebene der EU treffen die nationalstaatlichen Interessen nicht nur aufeinander. Auch die Kommission und die EDA sind hier angesiedelt und tragen ihren Teil bei. Beide haben ein Interesse an der Ausweitung der Kooperation und einer weiteren Vereinheitlichung bzw. an einer fortschreitenden Integration. Die Kommission in der Funktion als Hüterin der Verträge und als Motor der Vereinigung startet immer wieder Initiativen zur Ausweitung des gemeinsamen Binnenmarktes auf Rüstungsgüter. Eines der letzten Ergebnisse ist die Richtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit, kurz 2009/81/EG. Diese schränkt die Anwendung des Artikels 346 b) AEUV weiter ein, da dieser Artikel, vor allem in seiner weiten Auslegung, den Vorstellungen der Kommission von einem gemeinsamen Markt widerspricht . Für Aufträge größer 412.000 EUR bei Lieferungen und Dienstleistungen und bei Aufträgen größer 5.150.000 EUR bei Bauvorhaben ist nun eine europaweite Ausschreibung vorgesehen. Dies steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass keines der Kriterien zur Nicht-Anwendung erfüllt ist. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmetatbestände. So sind beispielsweise alle Aufträge ausgenommen, die einen nachrichtendienstlichen Hintergrund haben . Im Zusammenhang mit dieser Arbeit muss vor allem der Absatz 28) zur Kooperation genannt werden. Dieser besagt, dass diese Richtlinie ebenfalls keine Anwendung findet, wenn ein Rüstungsgut in Kooperation Beschafft wird . Die Kommission hat somit einmal mehr den Druck in Richtung Kooperation erhöht. Mit der EDA betrat Anfang des Jahres 2005 ein neuer Akteur die politische Bühne. Gegründet mit dem Zweck, die Kooperation innerhalb der EU zu erleichtern, neue Kooperationsmöglichkeiten aufzudecken und die Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu verbessern, ist das Interesse der EDA klar ausgerichtet. Unter der Leitung von Javier Solana, dem damaligen Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, wurden schnell erste Maßnahmen eingeleitet. Bereits Ende 2005 wurde ein freiwilliger Code of Conduct von allen EDA Mitgliedstaaten verabschiedet. Hiermit verpflichteten sich die Staaten, Aufträge, die unter die Bestimmungen des Artikels 296 (jetzt Artikel 346 der AEUV) fielen, im gesamten EDA-Raum auszuschreiben. Die EDA hat in ihrer Arbeit einen strategischen Anspruch, wie sowohl der Code of Conduct , als auch der Capability Developement Plan zeigen. Mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet, kann die Agentur eigene Rechtsgeschäfte im Auftrag ihrer Mitgliedsstaaten tätigen. Eine detaillierte Betrachtung der Organisation findet in Kapitel 2.4.3 statt. Nach der Betrachtung der europäischen Akteure ist das nächste Kapitel nun der internationalen Ebene gewidmet.

Über den Autor

Stefan Dietrich, B.A., wurde 1980 in Feuchtwangen geboren. Nach dem Abitur am Platen-Gymnasium und einer Ausbildung zum Kaufmann nahm er das Studium der Politik- und Verwaltungswissenschaft an der Fernuniversität Hagen auf. Dieses schloss der Autor im Jahr 2012 mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts ab. Einen Schwerpunkt im Studium bildete die Organisationsforschung und die deutsche Außen- und Europapolitik. Seine politische Arbeit für Parteien und Verbände, sowie persönliches Interesse an der Materie Rüstungs- und Verteidigungspolitik, führten zur Wahl des Themas für das vorliegende Buch. Eine weitere Studie zur vergleichenden Regierungssystemforschung erschien bereits 2009 mit dem Titel Regierungssysteme Afghanistans und des Irak: Eine vergleichende Untersuchung der Stabilität der Regierungssysteme des Irak und Afghanistans .

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