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Wirtschaftswissenschaften

Simon Tröder

Mitarbeiterzufriedenheit von Zeitarbeitnehmern steigern: Eine explorative Arbeit

ISBN: 978-3-95684-479-9

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Produktart: Buch
Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 06.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 56
Abb.: 13
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Der Gewinn von guten Fachkräften aus dem Gesundheitswesen ist ein aktuelles Problem. Um als Personaldienstleister diesen Wettbewerb für sich zu entscheiden, ist - wie in diesem Buch aufgezeigt wird - ein Umdenken der Geschäftsführer gefragt. Krankenhäuser leihen sich mit steigender Tendenz Pflegekräfte aus. In Zeiten des Fachkräftemangels und in der Auseinandersetzung um die guten Mitarbeiter kümmern sich nur wenige Zeitarbeitsfirmen um die Mitarbeiterzufriedenheit. Was wünschen sich Zeitarbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber, der Leasingfirma, um zufrieden zu sein und den Arbeitsplatz nicht zu wechseln? Was muss ein Personaldienstleiter bieten, was ein Krankenhaus als Arbeitgeber nicht bieten kann? Diese und weitere spannende Fragen widmet sich dieses Buch und gibt Antworten.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.3, Nutzen, Rechte und Pflichten der Dreiecksbeziehung: Rechte und Pflichten des Zeitarbeitnehmers: Der Zeitarbeitnehmer hat gegenüber seinem Arbeitgeber dieselben Rechte und Pflichten, wie andere Arbeitnehmer auch. Er ist seinem Arbeitgeber (Personaldienstleistungsunternehmen) zur Arbeitsleistung verpflichtet. Die Arbeitsanweisungen erhält er vom Kundenunternehmen (Pollert & Spieler, 1979, S. 172f). Der Zeitarbeitnehmer hat gegenüber dem Einsatzort eine Treuepflicht. Damit hat er dessen Interessen während seines Einsatzes im selben Umfang wie die Stammbelegschaft zu vertreten und verschwiegen zu sein. Der Arbeitnehmer steht für Nichterfüllung der Arbeitsleistung gegenüber dem Arbeitsort ein. Rechte und Pflichten des Krankenhauses: Bestellt ein Krankenhaus Fremdpersonal, so ist es zur Zahlung in vertraglich vereinbarter Höhe verpflichtet. Seit 1. Dezember 2011 sind Unternehmen, die Zeitarbeitnehmer beschäftigen, verpflichtet, diese über offene Arbeitsplätze zu informieren. Ein Zeitarbeitnehmer hat einen Anspruch auf die Arbeitsbedingungen in einem Unternehmen, wie sie auch für vergleichbare Mitarbeiter vor Ort gelten (Prinzip des ‘Equal Pay’), solange ein Tarifvertrag nicht vorliegt und anderes bestimmt. Rechte und Pflichten des Zeitarbeitgebers: Unter Equal Pay versteht man die Forderung, Einkommensunterschiede zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammmitarbeitern auszugleichen – ‘gleiche Arbeit, gleicher Lohn’ ist die Forderung der Arbeitnehmervertreter 14. Das schwer zu übertragende Equal Treatment schließen die meisten Zeitarbeitsfirmen durch die Anwendung eines Tarifvertrags aus, indem sie dort andere Entgelt- und Arbeitsbedingungen beschreiben. Sie müssten ihre Zeitarbeitnehmer nach den gleichen Bedingungen beschäftigen wie vergleichbare Mitarbeiter im Kundenbetrieb (Wutzler, 2005, S. 3). Nach § 7 Abs. 1 AÜG hat die Zeitarbeitsfirma der Erlaubnisbehörde unaufgefordert die Verlegung, die Schließung und die Errichtung von Betrieben, die sich auf die Arbeitnehmerüberlassung beziehen, anzuzeigen. Sie ist verpflichtet, halbjährliche Meldungen über die Dauer der Arbeitsverhältnisse, die Zahl der überlassenen Leiharbeitnehmer, die Zahl der Überlassungsfälle und Entleiher zu erstatten (§ 8 Abs. 1 AÜG). Ist der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Einsatzort geschlossen, so bestehen die Hauptleistungspflichen aus der Auswahl und Überlassung geeigneter Mitarbeiter und der Suche nach Anschlussaufträgen. Werden ungeeignete Mitarbeiter gestellt, so haftet die Zeitarbeitsfirma wegen mangelnder Erfüllung des Vertrags. Der Arbeitsvertrag zwischen dem Zeitarbeitnehmer und der Zeitarbeitsfirma unterscheidet sich zu Normalarbeitsverträgen nur in dem Punkt der wechselnden Einsatzorte. Mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung mit der Stammbelegschaft wurden Arbeitgeber auch von politischer Seite aufmerksam gemacht. Der Zeitarbeitgeber hat dieselben Rechte und Pflichten gegenüber seinem Arbeitnehmer wie andere Arbeitgeber auch. Dazu gehören: - Lohnzahlung, Lohnfortzahlung zwischen den Kundeneinsätzen und bei Krankheit - Zahlung von Zuschlägen bei Wochenend-, Nacht- und Feiertagsarbeiten - Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und Urlaubsgeld - Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen (diese erfolgen in den meisten Fällen durch mündliche und schriftliche Aufklärung) - Arbeitnehmerschutzbestimmungen wie Kündigungsschutz, Mutterschutz und die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Zwischen- und Arbeitszeugnis (BBZ-Magazin, 2007, S. 11). Nutzen der Zeitarbeit für Krankenhäuser: In diesem Absatz wird die Frage beantwortet, welchen Nutzen ein Krankenhaus aus dem Einsatz von Zeitarbeitskräften zieht. Für ein Krankenhaus bringt die Buchung von Fremdpersonal viele Vorteile. Die in der EMNID-Studie am häufigsten genannten Beweggründe für den Einsatz von Zeitarbeitskräften ist der kurzfristige Ausgleich von Personalausfällen und Auftragsschwankungen. Ein atmender Personalbestand, der bei Saisonspitzen seinen Höhepunkt erreicht, verhindert in arbeitsarmen Zeiten Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto der fest angestellten Mitarbeiter (Emnid-Studie, 2008, S. 6f ). Somit nimmt die Zeitarbeit eine just-in-time-Funktion 15 ein (Rudolph & Schröder, 1997, S. 123). Neue Kollegen auf Zeit können ein Innovationspotenzial mit sich bringen, indem sie neue Ideen einbringen, Doppelarbeiten erkennen, da sie die Strukturen in dem Krankenhaus zum ersten Mal erleben und Vergleiche zu anderen Kliniken aufstellen können. Ein weiterer Grund, Fremdpersonal zu rekrutieren, ist die Kostenersparnis. Die Rekrutierung von neuen Mitarbeitern entfällt. Die Kosten für das Schalten von Inseraten, die Auswahlgespräche neuer Bewerber sowie das gegenseitige Kennenlernen beim Probearbeiten fallen weg 16. Somit sinkt laut WEBER das ‘kalkulatorische Risiko im Hinblick auf Erkrankungen, Urlauben oder Abfindungen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses [...]’ (Weber, 2005, S. 31). WATZKA hat zu dieser Kostenersparnis ein Break-Even 17-Schema zum Thema Zeitarbeit vs. Festanstellung erstellt, das zeigt, dass die Personalkosten von Fremdpersonal erst ab einem bestimmten Zeitpunkt die Personalkosten bei Festanstellung überschreiten. Somit ist der kurzweilige Einsatz von Personal günstiger, wenn ein Unternehmen Zeitarbeit in Anspruch nimmt (Watzka, 2000, S. 324). Von 283 befragten Unternehmen aus Deutschland, die Zeitarbeit nutzen, gaben 11 Prozent an, Personalkosten durch den Einsatz von Zeitarbeitskräften einzusparen (Emnid-Studie, 2008, S. 6). Da es in der Regel im Gesundheitswesen nur wenige aufeinander folgende Tage sind, die ein Zeitarbeitnehmer auf einer Station arbeitet, muss der Mitarbeiter nicht entlassen werden. Der Personalbestand kann durch die Beendigung des Einsatzes schnell angepasst werden (Miegel et al., 2007, S. 13). Allerdings besteht ein permanenter Einarbeitungsaufwand der Zeitarbeitnehmer für die Stammbelegschaft (Wutzler, 2006, S. 41). Die Möglichkeit der betrieblichen Mitbestimmung der Zeitarbeiter gibt es erst ab einer Einsatzdauer von drei Monaten. Das AÜG sieht diejenigen Vereinbarungen im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder im Arbeitsvertrag als unwirksam an, die dem Zeitarbeitnehmer die Einstellung im Kundenbetrieb untersagen. Damit wird auch die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers geschützt. Das bedeutet, es ist dem Krankenhaus möglich, Zeitarbeitnehmer abzuwerben – das Unternehmen kennt den Arbeitnehmer und auch ein Probearbeiten ist nicht mehr nötig. Ausserdem können Zeitarbeitsfirmen eine Übernahmeprovision vorsehen. Die Höhe ist aber nur in angemessenem Umfang möglich. Krankenhäuser nutzen Zeitarbeiter, um die Überstunden des Pflegepersonals abzubauen und die Arbeitsbelastung und das Überstundenkonto eigener Mitarbeiter zu reduzieren. Der erhöhte Arbeitsaufwand ist für viele Pflegekräfte auch nur durch Überstunden zu bewältigen. So wurden laut WEIDNER et al. im Jahr 2006 rund 850.000 Überstunden von Pflegekräften in deutschen Krankenhäusern geleistet (Isfort & Weidner 2007, S. 2).

Über den Autor

Simon Tröder, B.A., wurde 1986 in Berlin geboren. Sein Studium an der Evangelischen Hochschule Berlin schloss der Autor 2013 mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts erfolgreich ab. Bereits vor dem Studium sammelte er umfassende Erfahrungen als Personaldisponent in einem Personaldienstleistungsunternehmen und als Gesundheits- und Krankenpfleger auf Berliner Intensivstationen. Diese Tätigkeiten ermöglichten ihm einen tiefen Einblick in die Abläufe der Personalpolitik in Krankenhäusern. Immer mehr Krankenhäuser leihen Pflegekräfte. In Zeiten des Fachkräftemangels und im Kampf um die guten Mitarbeiter kümmern sich nur wenige Zeitarbeitsfirmen um die Mitarbeiterzufriedenheit. Was wünschen sich Zeitarbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber, der Leasingfirma, um zufrieden zu sein und den Arbeitsplatz nicht wechseln zu wollen? Dieser spannenden Thematik widmet er dieses Buch.

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