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- Kinderbetreuungskosten: Ein steuerrechtlicher Blick in die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft
Wirtschaftswissenschaften
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Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 08.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 76
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Kinderbetreuungskosten sind eine der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Eltern, Betreuungsgelder, die sie für ihre Kinder aufwenden, in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend zu machen. Aber gerade der Abzug als Kinder¬betreuungskosten hat sich in den letzten sieben Veranlagungszeiträumen mehrfach in Art und Umfang verändert und hat damit vielfach zu Verunsicherung geführt, wo und wie die entstandenen Kosten angesetzt werden können. Dieses Buch zeigt die einzelnen gesetzlichen Änderungen für die Jahre 2005 bis einschließlich 2012 auf und erläutert Schritt für Schritt nach welcher Vorschrift, in welchem Umfang und an welcher Stelle in der Steuererklärung Kinderbetreuungskosten angesetzt werden können. Für die Veranlagungszeiträume ab 2011 werden noch weitere Steuervergünstigungen aufgezeigt, die Eltern betreffend ihrer Kinder in der Einkommensteuererklärung ansetzen können. Hierzu zählen vor allem: - Kindergeld, - Kinderfreibetrag und Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, - Freibetrag für Alleinerziehende, - Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen, - Schulgeld für private Schulen, - Ausbildungsfreibetrag für auswärtig untergebrachte Kinder - und andere. Dieses Buch stellt somit einen wertvollen und interessanten Ratgeber für all jene dar, die auch in 2012 ihre Kinder bestmöglich im Rahmen der einkommen¬steuerlichen Veranlagung berücksichtigen möchten. Zeitgleich nimmt der Leser an einer kleinen Zeitreise in die Vergangenheit teil, erfährt Auszüge aus der aktuellen Rechtsprechung und kann einen kritischen Blick in die Zukunft werfen.
Textprobe: Kapitel 2., Vorraussetzungen für den Abzug von Kinderbetreuungskosten: Das Einkommensteuergesetz ab dem Veranlagungszeitraum 2006 sah einen Abzug der Kinderbetreuungskosten grundsätzlich unter verschiedenen Aspekten vor. Zum einem musste grundsätzlich, wie bereits in Kapitel I erläutert, mindestens ein Kind im Sinne des § 32 (1) EStG zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören. Ein weiterer Aspekt war das Alter des Kindes. Hier gab es drei Varianten: Zum einen waren Aufwendungen für die Kinderbetreuung zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahres des Kindes ohne weitere Voraussetzungen absetzbar, sofern es sich hierbei nicht um Betriebsausgaben oder Werbungskosten handelte. Die zweite Altersschwelle waren Kinder, die das 14. Lebensjahr bzw. bei geistig, seelisch oder körperlich behinderten Kindern, das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Ebenfalls berücksichtigt wurden Kosten für Kinder über 14 Jahren, wenn es sich bei deren Betreuung um ein geringfügiges oder sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder eine haushaltsnahe Dienstleistung handelte. Lagen diese Voraussetzungen vor, so musste unter anderem noch mindestens einer der nachfolgenden Gründe beim Alleinerziehenden oder beim zusammenlebenden Elternpaar selbst vorliegen, damit ein Abzug entweder nach §§ 4f, 9 (5), 9a EStG oder § 10 (1) Nr. 8 EStG möglich war: -Erwerbstätigkeit. -Ausbildung. -Krankheit. -oder Behinderung. Dabei galt für die Eltern das gleiche Prinzip wie für die Kinder. Als erwerbstätig galt immer derjenige, der einer Tätigkeit im Sinne der Gewinneinkünfte und/oder nicht-selbstständiger Arbeit nachging, die den Einsatz der persönlichen Arbeitskraft erforderte. Dabei galt eine Erwerbstätigkeit mit einem wöchentlichen Stundenumfang von mindestens 10 Stunden als ausreichend, um eine Betreuung des Kindes zu rechtfertigen. Als in Ausbildung befindlich, galten Eltern immer dann, wenn sie einer anerkannten Ausbildung nachgingen, bzw. eine allgemeinbildende Schule oder eine Hochschule besuchten. Der Zusammenhang mit einer späteren Tätigkeit musste auch hier gegeben sein. War ein (oder waren beide) Elternteil(e) seelisch, geistig oder körperlich behindert, so musste auch hier ein geeigneter Nachweis, z.B. der Bescheid über den Grad der Behinderung, erbracht werden. Im Falle von Krankheit galt eine Besonderheit: Wollte man Kinderbetreuungskosten aufgrund von Krankheit geltend machen, so musste die Krankheit mindestens 3 Monate zusammenhängend bestanden haben, ‘es sei denn, der Krankheitsfall trat unmittelbar im Anschluss an eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung ein’. Für zusammenveranlagte Ehegatten galt, dass mindestens eine der Voraussetzungen bei beiden Elternteilen vorliegen musste. Lag bei einem Elternteil weder eine Erwerbstätigkeit vor, noch befand er sich in Ausbildung, war krank oder seelisch, geistig oder körperlich behindert, war nur ein Abzug von Kinderbetreuungskosten nach § 10 (1) Nr. 5 EStG möglich oder im Falle einer angestellten Haushaltshilfe ggf. der Abzug als Steuerermäßigung im Sinne des § 35a EStG, also ein Abzug als Sonderausgaben für die Zeit des Kindesalters zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr. 3., Abzugsmöglichkeiten und -beschränkungen: Betrachtet man die vorgenannten Voraussetzungen, so ergeben sich hierdurch 16 (6 für Alleinerziehende und 10 für zusammenlebende Eltern) verschieden Möglichkeiten des Abzuges, untergliedert in 5 verschiedene Gruppen. Die Aufteilung der Gruppen wird in der unten stehenden Tabelle veranschaulicht, ein Schaubild über die Art und den Umfang des Abzuges folgt auf der darauffolgenden Seite. Weitere Erläuterungen und Erklärungen erfolgen dann ausführlich ab Seite 20 dieser Arbeit. Dort werden die Abzugsmöglichkeiten und -beschränkungen anhand der fünf Gruppen ausformuliert.
Carolin Kirstein, B.A., wurde 1984 in Engelskirchen geboren und studierte Steuerrecht an der Hochschule für Oekonomie und Management (FOM). Das Studium schloss die Autorin im Jahre 2012 mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts (B.A.) erfolgreich ab. Seit ihrer Berufsausbildung zur Steuerfachangestellten arbeitet sie in einer renommierten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferkanzlei in Bonn. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen im Bereich der Steuerberatung, Jahresabschlusserstellung und Führung der Finanzbuchhaltung eines, ihrer Verantwortung überlassenen, Mandantenstammes. Im Rahmen dieser Tätigkeit entdeckte sie auch ihre Vorliebe für das Thema ‚Kinderbetreuungskosten im Steuerrecht’, die letztendlich zur Entstehung dieses Buches führte.
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