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- Grundlagen der Bilanzierung und Verbuchung von Finanzinstrumenten nach HGB in der Lindner Gruppe
Wirtschaftswissenschaften
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Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 08.2011
AuflagenNr.: 1
Seiten: 62
Abb.: 9
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Die vorliegende Arbeit gliedert sich insgesamt in vier Kapitel. Im ersten Kapitel, der Einleitung, werden die Motivation, die Problemstellung und die Zielsetzung der Arbeit konkretisiert. Es erfolgt auch eine kurze Vorstellung der Lindner Gruppe. Das zweite Kapitel vermittelt den theoretischen Hintergrund zu dieser Arbeit. Zunächst werden allgemeine Chancen und Risiken von Finanzinstrumenten dargestellt. Danach werden drei verschiedene Finanzinstrumente, DTG, DTG mit Laufzeitoption und Plain Vanilla Optionen, definiert und die jeweiligen Chancen und Risiken erläutert. Des Weiteren wird anhand eines Beispiels der Unterschied zwischen DTG und Plain Vanilla Option erklärt. Mittelpunkt der Arbeit ist das dritte Kapitel mit der Erarbeitung der korrekten Bewertung und Verbuchung von praktischen Fallbeispielen aus der Lindner Gruppe. Einführend liefert eine Erläuterung der Änderungen bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten i.d.F. des BilMoG die notwendige Basis. Konkret werden die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, die Bildung von Bewertungseinheiten mit den Unterpunkten einer Erläuterung des Grundgeschäfts und des Sicherungsinstrumentes dargestellt. Des Weiteren folgen Erklärungen zu den Voraussetzungen zur Bildung von Bewertungseinheiten, den drei verschiedenen Arten von Bewertungseinheiten, der Bewertungsmethode, der Bilanzierung von Bewertungseinheiten i.S.d. § 254 HGB und schließlich der Dokumentation, Effektivität sowie den Berichtspflichten. Danach werden vier Fallbeispiele der Lindner AG aufgegriffen, für die Lösungsvorschläge hinsichtlich ihrer Bewertung und Verbuchung erarbeitet werden. Zuerst wird das DTG bei normaler Fälligkeit im Hinblick auf die Problematik, Bewertung und Verbuchung unterjährig und zum Jahresabschluss erörtert. Danach werden drei praktische Fälle des DTG mit Laufzeitoption analysiert und ebenfalls auf die gleichen Kriterien hin untersucht. Im Fazit folgt eine Zusammenfassung der erarbeiteten Ergebnisse mit einer Empfehlung und Ausblick bezüglich der vorgestellten praktischen Fallbeispiele.
Textprobe: Kapitel 3.1.2.1, Grundgeschäft: Nach § 254 Satz 1 HGB kommen als absicherungsfähige Grundgeschäfte nicht nur einzelne sondern auch mehrere Vermögensgegenstände (z.B.: Fremdwährungsforderungen aus Lieferung und Leistung), Schulden (z.B.: Verbindlichkeiten oder Schulden), schwebende Geschäfte (z.B. Liefer- bzw. Kaufverpflichtung zu einem festgelegten Preis) oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen (z.B. erwarteter Verkauf von Produkten oder Kauf von Rohstoffen) in Betracht. Die bisherige Bilanzierungspraxis für Bewertungseinheiten soll durch die neue Gesetzgebung nicht geändert, sondern lediglich verankert werden. Von großer Bedeutung ist, dass nicht das Grundgeschäft, sondern nur das Sicherungsgeschäft, bestehend aus einem Finanzinstrument, gesichert ist. 3.1.2.2, Sicherungsinstrumente: Sicherungsinstrumente dienen zur Absicherung von Wechselkursschwankungen. Der Kreis der möglichen Sicherungsinstrumente beschränkt sich auf Finanzinstrumente. Klassische Sicherungsinstrumente sind die bereits erläuterten unbedingten Termingeschäfte wie DTG, DTG mit Laufzeitoption und die bedingten Termingeschäfte wie Optionen. Die Definition des Bergriffs ‘Finanzinstrument’ wird im HGB unterlassen. Es sind sowohl originäre als auch derivative Finanzinstrumente erlaubt, obwohl in der Praxis mehr Derivate eingesetzt werden. Nach IAS 39.72 können nur originäre Finanzinstrumente zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken verwendet werden. Diese Einschränkung gibt es in § 254 Satz 1 HGB nicht. Einzelne Risiken, wie z.B. Zins-, Preisänderungs-, Ausfall- und Währungsrisiken sind absicherungsfähige Risiken. 3.1.2.3, Voraussetzungen zur Bildung von Bewertungseinheiten: Das HGB gibt das Wahlrecht zur Bildung von Bewertungseinheiten, jedoch müssen im Falle der Bildung bestimmte Kriterien eingehalten werden. Bei der Verknüpfung von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument ist stets der aktuelle Devisenkurs zu verwenden. Sollte das Sicherungsgeschäft erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen worden sein, sind diese Ergebnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Folgende Voraussetzungen müssen bei der Bildung von Bewertungseinheiten erfüllt sein: Grund- und Sicherungsgeschäft sind nicht spekulativ abgeschlossen worden, sondern stehen in einem Nutzen- und Funktionszusammenhang, d.h. die Wertentwicklung der beiden soll eine hohe negative Korrelation, sprich Gegenläufigkeit, aufweisen. Die Risiken bei Grundgeschäft und Sicherungsinstrument müssen vergleichbar sein. Der Bilanzierende möchte die Absicherung über einen gewissen Zeitraum aufrechterhalten. Die Absicherung muss im Anhang bzw. Lagebericht dokumentiert und somit überprüfbar sein.
Anna Stadler, Jahrgang 1989 Nach ihrem dualen Studium Industriemanagement mit einer Berufsausbildung zur Industriekauffrau startet sie ihre berufliche Karriere im Unternehmen Lindner. Während der dreijährigen Ausbildung bekam sie bereits einen guten Einblick in das Unternehmen. Im Jahre 2010 schloss sie ihr Studium an der Europäischen Fachhochschule mit dem Grad Bachelor of Business Administration ab. Bereits während Ausbildung und Studium entwickelte die Autorin ein besonderes Interesse für die Bilanzierung und Corporate Finance. Vertieft wurde das Wissen auch in englischer Sprache während eines Auslandssemesters in Australien.