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Wirtschaftswissenschaften

Asma Braham

EU-Osterweiterung: Migration von Beschäftigten aus Osteuropa nach Deutschland

Die Auswirkungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt

ISBN: 978-3-86341-022-3

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Produktart: Buch
Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 02.2011
AuflagenNr.: 1
Seiten: 60
Abb.: 16
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

In der vorliegenden Arbeit soll die Migrationsbewegung der Beschäftigten nach Deutschland und die aus der EU-Osterweiterung resultierenden Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt darstellt werden. Es wird untersucht, inwiefern die Befürchtungen von Teilen der deutschen Bevölkerung zutreffend sind und in welchem Umfang die EU-Osterweiterung den deutschen Arbeitsmarkt beeinflussen kann. Überwiegen die Vorteile, so dass Sicherheit, Freiheit und Wohlstand in ganz Europa geschaffen werden? Oder ist es doch besser, den Markt erst mal durch Beschränkungen zu schützen, um die negativen Auswirkungen zu minimieren? Das sind Fragen, die in der vorliegenden Arbeit anhand von Statistiken und Vorstellungen von gesellschaftlichen Akteuren beantwortet werden sollen.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.1.3, Die Migrationstrends der MOEL Zwei historische Ereignisse sind von entscheidender Bedeutung für die Gestaltung der neuen Migrationstrends in Mittel- und Osteuropa: Einerseits der Zusammenbruch der Sowjetunion und des kommunistischen Regimes, anderseits der Beitritt der ausgewählten mittel- und osteuropäischen Länder ‘MOEL’ in die Europäische Union am 1. Mai 2004. Folgende Trends der Migrationsformen sind daher von relativer Bedeutung für die MOEL: - Die Migration für die Siedlung. Sie ist ethnisch motiviert oder für die Familienzusammenführung. Die Aussiedler sind deutsche Volkszugehörige, die nach Deutschland übergesiedelt sind. Die meisten von ihnen haben lange Zeit in Ostmitteleuropa, Osteuropa, Südosteuropa und teilweise in Asien gelebt und sind danach in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. In den letzten Jahren kamen vor allem aus Polen, Rumänien und den Staaten der ehemaligen Sowjetunion weitere deutschstämmige Familien nach Deutschland. - Die Migration für die Arbeit, denn die Wohlstandsunterschiede zwischen den MOEL und die EU-Ländern motiviert zu Wanderungsbewegungen. Zudem erleichtert der Wegfall von Grenzen die Ein- und Ausreisebedingungen und führt zu einer Steigerung des Migrationsgeschehens. - Migrationen, die nicht für die Siedlung geplant sind, wie die Migration zwecks Studiums, Berufsausbildung und um Geschäfte zu machen. - Migration von Asylbewerbern und Flüchtlingen. - Transitmigration, einschließlich Menschenhandel. - Sonstige Mobilität, die nicht zur Migration gehört, wie Tourismus, Transit von Passagieren, etc. Das Konzept der Freizügigkeit: Für jedes Mitgliedsland ist der ‘Acquis communautaire’ verbindlich, welcher das Gemeinschaftsrecht umfasst, also alle Regeln, Normen und Rechtsvorschriften der EU. Dazu gehören die vier Grundfreiheiten der Europäischen Union und zwar: Freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, freier Kapitalverkehr und freier Personenverkehr (unterteilt in Freizügigkeit von Arbeitskräften und Niederlassungsfreiheiten Selbstständiger). Wie bereits schon erwähnt, muss der ‘Acquis communautaire’ von allen Mitgliedsländern in seinem kompletten Umfang übernommen werden. Das betrifft auch die zehn Beitrittsstaaten, die am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten sind. Allerdings werden im Rahmen der Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und dem Beitrittsbewerber in der Regel verschiedene Ausnahme- und Übergangsregelungen vereinbart. Zunächst folgt eine deutliche Erklärung für die rechtlichen Regelungen der Personenfreizügigkeit und des freien Dienstleistungsverkehr, also diejenigen Bereiche, welche für die Migration relevant sind beziehungsweise für die mit den Beitrittsländern Übergangsfristen vereinbart wurden. Personenfreizügigkeit: Das Ziel der vier Grundfreiheiten ist die Verwirklichung des Binnenmarktes, also die Sicherung eines einheitlichen europäischen Wirtschaftsraums ohne Hemmnisse und Einschränkungen. Besonders wichtig ist die Personenfreizügigkeit, denn dadurch wird die freie Mobilität des Produktionsfaktors Arbeit innerhalb des gesamten EU-Raumes garantiert. Zum freien Personenverkehr gehören Freizügigkeit von Arbeitskräften und Niederlassungsfreiheiten Selbstständiger. Freizügigkeit von Arbeitskräften: ‘Die Freizügigkeit von Arbeitskräften -synonym: Arbeitnehmer- innerhalb der Europäischen Union ist in den Artikeln 39 bis 42 EG-Vertrag geregelt. Artikel 39 Absatz 1 EG-Vertrag gewährleistet die Freizügigkeit von Arbeitnehmern innerhalb der Gemeinschaft. Diese Freiheit ist zweckgebunden, das heißt, das Recht auf Einreise in ein anderes Mitgliedsland und der Aufenthalt dort wird Bürgern der Europäischen Union grundsätzlich nur zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit eingeräumt.’ ‘Familienangehörige des die Freizügigkeit in Anspruch nehmenden Arbeitnehmers werden im EG-Vertrag zwar nicht erwähnt, sie -vorrangig Ehegatte und Kinder- genießen jedoch die gleiche Freizügigkeit wie der Arbeitnehmer selbst’. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gewährleistet einen freien Zugang zu einer Beschäftigung, das bedeutet: der Arbeitnehmer genießt das Recht, sich um tatsächlich angebotene Stellen zu bewerben und sich zu diesem Zwecke im Hoheitsgebiet der Mitgliedsländer frei zu bewegen, er hat auch das Recht auf einen Aufenthalt und auf ein Verbleiberecht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die mittel- und osteuropäischen Länder genießen diese Freiheiten seit ihrem Beitritt zur EU, denn fast alle EU-Ländern öffneten ihre Arbeitsmärkte komplett für die neuen Mitglieder. Jedoch wird befürchtet, dass mit der Grenzöffnung eine hohe Anzahl an Arbeit suchenden Zuwanderern aus den neuen Mitgliedsländern kommt. Daher haben (nur) Deutschland und Österreich ihre Märkte für geringqualifizierte Beschäftigte aus den neuen Beitrittsländern weiter abgeschottet und Einschränkungen bezüglich der Freizügigkeit vereinbart, um die nationalen Arbeitsmärkte zu schützen und die negativen Effekte durch Migration zu minimieren. Die Übergangfrist bis zur vollen Freizügigkeit von Arbeitskräften im Rahmen der Osterweiterung der EU beträgt maximal sieben Jahre. Deutschland war eines der Länder, welches sich mit den MOEL auf eine siebenjährige Übergangsfrist für die vollständige Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes geeinigt hat. Es ist somit erst von einem Wirksamwerden der Arbeitskräftefreizügigkeit ab dem Jahre 2011 auszugehen.

Über den Autor

Asma Braham, B.A, wurde 1981 in Tunesien geboren: Ich habe das Studium im Bereich der Wirtschaft an der Hochschule Bremen im Jahr 2010 erfolgreich abgeschlossen. Bereits während des Studiums habe ich umfassende praktische Erfahrungen in der Außenhandelsbranche gesammelt. Dadurch hat sich meine Interesse am Thema der Migration von Beschäftigten aus Ost-Europa nach Deutschland und die Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt entwickelt.

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