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Wirtschaftswissenschaften
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Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 03.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 56
Abb.: 10
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Mit Einführung des § 5b EStG hat der Gesetzgeber im Zuge des Steuerbürokratieabbaugesetzes vom 20.01.2008 bilanzierende Steuerpflichtige zur Abgabe von Jahresabschlüssen auf dem elektronischen Weg verpflichtet. Bei § 5b EStG handelt es sich um eine Ergänzung der verfahrensrechtlichen Regelungen der Steuererklärungspflicht, die einen wichtigen Baustein des Gesamtkonzepts zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens darstellt und zu einer Effizienzsteigerung in Form einer besseren und schnelleren Auswertung der Daten sowie zu Kostenersparnis auf Seiten des Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung führen soll. Obgleich die Einführung der E-Bilanz eine Reihe von Vorteilen mit sich bringt, ruft sie bei den Steuerpflichtigen eine herbe Kritik hervor. Neben zu befürchtenden Eingriffen in das Buchungsverhalten und enormen Umstellungskosten für die Unternehmen bestehen nicht zuletzt auch rechtliche Zweifel an der Praxis der Finanzverwaltung. Ziel des Buches ist es, einen Überblick über das Konzept der E-Bilanz zu geben, anschließend auf die sich hieraus ergebenden Probleme einer Einführung einzugehen sowie mögliche Ansätze zu ihrer Lösung aufzuzeigen. Hierzu werden unter anderem Vergleiche zu anderen europäischen Staaten gezogen.
Textprobe: Kapitel 2., Konzept: 2.1, Anwendungsbereich: 2.1.1, Persönlicher Anwendungsbereich: Gemäß § 5b Abs. 1 S. 1 EStG besteht eine elektronische Übermittlungspflicht der Inhalte von Bilanz und GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) für alle Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder nach § 5a EstG ermitteln. Somit sind alle Unternehmen betroffen, ‘die eine Bilanz nach handels- oder steuerrechtlichen Bestimmungen aufzustellen haben oder diese freiwillig aufstellen’. Hierzu gehören alle Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die ein selbstständiges Handelsgewerbe betreiben, Kapitalgesellschaften in Form einer GmbH oder AG und sonstige Unternehmen wie OHG oder KG. Ebenfalls betroffen sind Nicht-Kaufleute, wenn deren Gewinn aus Gewerbebetrieb mehr als 50.000 Euro pro Wirtschaftsjahr beträgt, die mehr als 500.000 Euro Umsatz pro Kalenderjahr machen und solche, die als Personengesellschaften, Einzelunternehmen sowie Land- und Forstwirte eine freiwillige Eintragung im Handelsregister vornehmen. Unterscheidungen nach beschränkter oder unbeschränkter Steuerpflicht, inländischen und ausländischen Einkünften sowie zwischen einer freiwilligen steuerlichen Gewinnermittlung oder gesetzlichen Pflicht zur steuerlichen Gewinnermittlung werden nicht gemacht. Auch haben Rechtsform, Größe und Branche auf den Anwendungsbereich keine Auswirkung, womit auch kleine Unternehmen und anschlussgeprüfte Gesellschaften zur elektronischen Übermittlung von Bilanz und GuV verpflichtet sind. 2.1.2, Sachlicher Anwendungsbereich: Grundsätzlich bestehen in Bezug auf den sachlichen Anwendungsbereich keine Beschränkungen der Übermittlungspflicht. Gemäß § 5b EStG besteht eine Übermittlungspflicht für die Handelsbilanz sowie - im Fall originärer steuerlicher Buchführungspflicht - für die Steuerbilanz. Darüber hinaus betroffen sind die Überleitungsrechnung der Handelsbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Obwohl § 5b EStG laufende Gewinnermittlungen betrifft , sind laut BMF-Schreiben vom 28.09.2011, Rn. 1 auch Sonderbilanzen, welche anlässlich einer Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe, Änderung der Gewinnermittlungsart erstellt werden und solche die Umwandlungsfälle betreffen, verpflichtend elektronisch einzureichen. Ebenso betroffen sind Liquidationsbilanzen gem. § 11 KStG und Zwischenbilanzen zum Zeitpunkt eines Gesellschafterwechsels als Sonderform der Schlussbilanz. Inländische Unternehmen mit einer ausländischen Betriebsstätte haben eine Bilanz und GuV für das Unternehmen als Ganzes einzureichen, sofern sie ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, wodurch auch sie zu einer elektronischen Übermittlung verpflichtet sind. Ebenso buchführungspflichtig nach §§ 140, 141 AO und somit betroffen sein können ausländische Unternehmen, die im Besitz einer inländischen Betriebsstätte sind oder einen ständigen Vertreter bestellt haben.
Judith Pohler wurde 1984 in Euskirchen geboren. Nach ihrer Berufsausbildung in einer auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei absolvierte sie ein Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität zu Köln, das sie 2012 erfolgreich abschloss. Ihre Studienschwerpunkte Ertragssteuern und Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern und eine Teilnahme am BFH Moot Court motivierten sie, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen. Judith Pohler lebt in München und arbeitet im Controlling eines Versicherungskonzerns.