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Wirtschaftswissenschaften
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Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 06.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 80
Abb.: 30
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Die vorliegende Bachelorarbeit setzt sich zunächst mit der E-Government-Strategie und den gesetzlichen Grundlagen der E-Bilanz auseinander, um im Anschluss daran die Taxonomie und den darin enthaltenen Mindestumfang näher zu erläutern. Darüber hinaus werden das Mapping und die Implementierung der E-Bilanz beschrieben und die Folgen für die Finanzverwaltung und die Unternehmen kritisch veranschaulicht. Die Arbeit orientiert sich an der Darstellung der Konzeption der E-Bilanz laut Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung und ist somit eine reine Literaturarbeit.
Textprobe: Kapitel 8,Sanktionen: Falls ein Unternehmen unter die Vorschriften des § 5b Absatz 1 EStG fällt und die Härtefallregelung des § 5b Absatz 2 EStG in Verbindung mit § 150 Absatz 8 AO keine Anwendung findet, sind die Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnungsdaten zwingend in elektronischer Form zu übermitteln. Geschieht dies nicht, kann die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der E-Bilanz, gegebenenfalls mit der Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern nach §§ 328 ff. AO durchgesetzt werden. Somit kann bei einer Nichtabgabe ein Zwangsgeld von bis zu 25.000,- folgen (§ 329 AO). Demgegenüber dürfte nach derzeitigem Stand, eine fälschliche Leerübermittlung oder ein unrichtiger Wert bei einzelnen Positionen, nicht sanktioniert werden. Auch eine absichtlich unrichtige Datenübertragung ist gegenwertig nicht sanktionierbar. Diese fehlende Vollständigkeit, soll aber seitens der Finanzverwaltung, durch technische Plausibilitätskontrollen erkannt werden, was zur Folge hat, dass unschlüssige Daten abzuweisen sind. 9, Pilotphase der E-Bilanz 2011: In der Pilotphase vom 2.Februar bis 30.Juni 2011 konnten Testdaten eingeschickt und ausgewertet werden, um die Durchführbarkeit der E-Bilanz nachzuweisen. So nutzen zahlreiche Unternehmen die Möglichkeit, mittels einer Test-Steuernummer, an der Pilotierung teilzunehmen. Insgesamt waren 84 Unternehmen aktiv beteiligt, was wiederum eine Übermittlung von 68 Datensätzen, sowie einer Generierung von 54 Evaluierungsbögen, ermöglichte. Ziel war es, die technischen Anforderungen der E-Bilanz an praktischen Beispielen zu testen, sowie inhaltliche Erkenntnisse zur Optimierung der Steuertaxonomie zu generieren, um diese weiter zu verbessern. Das Ergebnis zeigt, dass den betroffenen Unternehmen, mit der Pflicht zur Abgabe der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschrieben Datensatz durch Datenfernübertragung, nichts Unmögliches abverlangt wird. Die Finanzverwaltung musste hier jedoch erkennen, dass betroffene Unternehmen, für die Schaffung der technischen und prozessualen Voraussetzung zur Übermittlung der E-Bilanz, mehr Zeit benötigen. Gerade der anfängliche Zeitaufwand für die Integration der E-Bilanz in die entsprechende Software sowie in die Unternehmensprozesse, ist auch von der Finanzverwaltung als problematisch erkannt worden. Darüber hinaus ist anzuführen, dass bei einigen Fällen nicht so umfangreich berichtet wurde, wie dies die Finanzverwaltung vorsah. So verwendeten die teilnehmenden Unternehmen, von den 599 Positionen, der ursprünglichen Taxonomie für die Bilanz, im Schnitt nur 48 Positionen. Bei 31% der Fälle, verwendeten die an der Pilotphase Beteiligten, sogar weniger als 30 Positionen. Von den 534 möglichen Positionen der ursprünglich für die Gewinn- und Verlustrechnung konzipierten Taxonomie, wurden im Durchschnitt nur 63 Positionen genutzt.