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Wirtschaftswissenschaften


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Produktart: Buch
Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 01.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 52
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Sieht man sich die Anforderungsprofile der Stellenanzeigen potentieller zukünftiger Arbeitgeber an, so steht man vor dem Problem, dass diese eine Vielzahl an unterschiedlichen Anforderungen beinhalten, die meist sehr unterschiedlich formuliert und im Hinblick auf ihre Aussage zum Teil schwer zu definieren sind. Deshalb lassen sich die Art und der Umfang der Anforderungen nicht unmittelbar aus den Stellenanzeigen entnehmen. Ziel dieser Bachelorarbeit ist es, die wesentlichen Anforderungen empirisch herauszuarbeiten und diese jeweils verständlich zu erläutern. Es erfolgt im Rahmen dieser Studie insbesondere eine Betrachtung von Studierenden, welche ihr Studium auf die betriebliche Steuerlehre ausgerichtet haben. Diesen bietet sich aufgrund dieser Spezialisierung eine Auswahl an bestimmten Berufen, bei welchen das betriebliche Steuerrecht im Vordergrund steht oder welche dies zumindest als wesentlichen Aufgabenbereich beinhalten.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 1,Studienabschluss und Notenschnitt: Der Schwerpunkt der betrieblichen Steuerlehre bereitet speziell auf den Beruf im steuerlichen Bereich vor und erleichtert den Einstieg in das Berufsleben dahingehend, dass bereits während dem Studium fundierte fachliche Kenntnisse aufgebaut werden. Die Analyse zeigt, dass in 54,26 % aller Stellenanzeigen ein solcher Schwerpunkt eine Grundvoraussetzung darstellt. Die Analyse der Stellenanzeigen ergab des Weiteren, dass insbesondere die Big Four großen Wert auf einen guten bis sehr guten Studienabschluss legen. In 33,33 % der Stellenanzeigen fordern die Big Four einen mindestens guten, besser noch einen sehr guten Studienabschluss. In 13,51 % sollte dieser überdurchschnittlich sein. Insgesamt muss der Abschluss in 48,64 % der ausgeschriebenen Stellen eine besondere Güte aufweisen. Vergleicht man dies mit den Stellenausschreibungen der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften, so findet sich lediglich in 21,70 % der Stellenanzeigen die Forderung nach besonders guten Studienabschluss. Noch weniger Bedeutung hat der Abschluss für die sonstigen Unternehmen. Hier liegt der Anteil der Stellenanzeigen mit dieser Anforderung bei lediglich 2,00 %. Man kann erkennen, dass die Big Four besonders gute Studenten bevorzugen und dass Absolventen mit einem durchschnittlichen Studienabschluss weniger in die Auswahl der möglichen Stellenanwärter genommen werden. 2. Berufsexamina und Weiterbildung: Einige Unternehmen halten ein absolviertes Steuerberater- oder Wirtschaftsprüferexamen für einen Vorteil oder wünschen sich, dass der Mitarbeiter die Bereitschaft hat, zumindest eines dieser Examen in näherer Zukunft abzulegen. Der Anteil der Unternehmen, welche dabei in die berufliche Fortbildung und Weiterentwicklung der Mitarbeiter investieren, ist sehr unterschiedlich. Der Hinweis, dass die Weiterentwicklung durch den Arbeitgeber gefördert wird, findet sich bei den Big Four in 97,30 % der Stellenanzeigen, bei den Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften bei 72,64 % und bei den sonstigen Unternehmen bei 39,00 %. Im Folgenden wird näher analysiert, welche weitere Fortbildung sich die Unternehmen wünschen und welche Bereitschaft seitens der Unternehmen zur Weiterentwicklung der Mitarbeiter besteht. a, Steuerberater: Im Rahmen dieser Abschlussarbeit wurden keine Stellenanzeigen miteinbezogen, in welchen zwingend das Steuerberaterexamen gefordert wurde, da dieses erst nach zwei bis drei Jahren Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums abgelegt werden kann (s.u.). Einbezogen wurden dennoch Stellenanzeigen, bei denen das Steuerberaterexamen von Vorteil ist oder zumindest von den Unternehmen gefördert wird. Auf diese Stellenanzeigen soll nun näher eingegangen werden. Die Analyse der Stellenanzeigen der Big Four hat ergeben, dass in 10,81 % der ausgeschriebenen Stellen das abgelegte Steuerberaterexamen zwar von Vorteil ist, jedoch nicht zwingend notwendig ist. In 4,50 % der Stellenanzeigen fordern die Big Four, dass der Bewerber dieses Examen in naher Zukunft anstrebt. Die Big Four geben in 28,83 % der Stellen an, dass sie die Fortbildung zum Steuerberaterexamen fördern. Ähnliches ergibt sich bei den Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften. In 5,66 % der Stellenanzeigen stellt das abgelegte Steuerberaterexamen einen Vorteil dar und in 16,04 % sollte vom Bewerber das Examen angestrebt werden. 28,30 % fördern den potentiellen Mitarbeiter bei der Weiterbildung bis hin zum Steuerberaterexamen. Ein konträres Bild zeigt sich bei den sonstigen Unternehmen. Lediglich 10,00 % der sonstigen Unternehmen halten das Steuerberaterexamen für einen Vorteil oder wünschen, dass der Bewerber dies anstrebt. Eine Förderung wird in 3,00 % dieser Stellenanzeigen in Aussicht gestellt. Um das Berufsexamen zum Steuerberater ablegen zu können, gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Wege: einen sogenannten ‘Praktikerweg’ oder den Weg über ein Hochschulstudium. In beiden Fällen ist eine praktische Tätigkeit nachzuweisen, welche sich nach § 36 Abs. 3 StBerG, ‘im Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf das Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern’ erstreckt. Unterschiede ergeben sich in der Dauer der geforderten praktischen Erfahrung.

Über den Autor

Raphaela Fellinger, B. Sc., wurde 1985 in München geboren. Ihr Studium der Wirtschaftsinformatik an der Fernuniversität Hagen schloss die Autorin im Jahr 2014 mit dem akademischen Grad Bachelor of Science erfolgreich ab. Den Schwerpunkt setzte sie dabei auf das Steuerrecht und schrieb dementsprechend ihre Seminar- und Bachelorarbeit am Lehrstuhl für Steuerrecht. Ihre Ausbildung zum Steuerfachangestellten hatte sie bereits 2007 erfolgreich abgeschlossen und arbeitet seitdem in einer Steuerberatungs- und Wirtschaftprüfungsgesellschaft und sammelte dabei zusätzlich umfassende praktische Erfahrung im Bereich des Steuerrechts.

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