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- Umweltauswirkungen von Biogasanlagen: Eine Fallstudie zu den spezifischen Wirkfaktoren landwirtschaftlicher Biogasanlagen
Umwelt
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 04.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 100
Abb.: 22
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Die Erzeugung und Nutzung von Biogas kann einen großen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasen leisten. Dennoch sind Konflikte mit den Zielen des Natur- und Umweltschutzes denkbar. Diese können sowohl direkt von der Anlage ausgehen, als auch indirekt durch den Biomasseanbau. Im Rahmen dieser Studie werden die spezifischen Wirkfaktoren einer landwirtschaftlichen Biogasanlage erfasst und deren potentielle Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Umwelt analysiert. Hierzu wurden sechs Fallbeispiele untersucht sowie einschlägige Literatur (u.a. Leitfäden und Handbücher) ausgewertet. Darauf aufbauend werden Hinweise zur Vermeidung und Minderung der Auswirkungen durch Standortwahl und technische Anlagenkonzipierung formuliert. Zusätzlich werden Vorschläge erarbeitet, wie die Auswirkungen im Rahmen der Planung und der einschlägigen Zulassungsverfahren besser berücksichtigt werden können.
Textprobe: Kapitel 3.4, Sonstige genehmigungstechnische Anforderungen: Neben der ‘Hauptgenehmigung’ können bei Biogasanlagen zusätzliche Zulassungsverfahren erforderlich werden. Dazu zählen unter anderem eine wasserrechtliche Zulassung oder eine Zulassung nach der EG-Hygiene-Verordnung. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung beinhaltet durch die Konzentrationswirkung bereits diese zusätzlichen Zulassungen. Bei baurechtlichen Genehmigungen dagegen müssen die Zulassungsverfahren zusätzlich durchlaufen werden. 3.4.1, Stoffbezogene Regelungen: Wasserrechtliche Anforderungen: Da in einer Biogasanlage wassergefährdende Stoffe wie Ammoniak und Schwefelwasserstoff entstehen, kann eine wasserrechtliche Zulassung nach dem Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) erforderlich werden. Hierzu sei auf § 19g WHG verwiesen, der sich auf ‘Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen’ bezieht. § 19g Abs. 5 WHG gibt eine grobe Einstufung der wassergefährdenden Stoffe, die durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Verwaltungsvorschriften konkretisiert werden. Die Vorgrube, das Endlager und/oder die Fahrsilos gelten als Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäfte, bedürfen aber nach § 19 g Abs. 6 Satz 2 WHG keiner Eignungsfeststellung durch die zuständige Behörde. Für die Erteilung der Genehmigung ist laut Vorschriften des Landeswasserrechts, lediglich das Einvernehmen der Wasserbehörde erforderlich (KLINSKI 2006, 21). Untergesetzliche Regelungen sind in diesem Zusammenhang die Landeswassergesetze, die das Wasserhaushaltsgesetz konkretisieren, und die Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS). Einige Biogasanlagen nutzen Frischwasser aus Grundwasserbrunnen oder pumpen die betrieblichen Abwässer in die Vorfluter. In diesen Fällen kommen weitere spezielle wasserrechtlichen Genehmigungen hinzu (vgl. KLINSKI 2006, 21). Im Bundesland Brandenburg gibt es den ‘Brandenburgischer Katalog wasserwirtschaftlicher Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften’ vom 11. Juli 1995 (ABl. 1206). Abfall- und düngemittelrechtliche Anforderungen Biogasanlagen in denen Gülle oder andere ‘nicht zum menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte’ eingesetzt werden, erfordern eine zusätzliche behördliche Zulassung nach Art. 15 ‘Zulassung von Biogasanlagen und Kompostieranlagen’ Abs. 1 der EG-Hygiene-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1774/2002). Vorschriften für Gülle, verarbeitete Gülle und verarbeitete Gülleprodukte sind vor allem dem Kapitel III der EG-Hygiene-Verordnung zu entnehmen. Biogasanlagen in denen lediglich nachwachsende Rohstoffe eingesetzt werden fallen nicht unter die EG-Hygiene-Verordnung. Beim Einsatz von Gülle stellt sich ein Problem: Ist Gülle Abfall oder Wirtschaftsdünger? Nach § 3 l Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) können Gülle und sonstige Abfallprodukte durchaus als Reststoffe und somit als Abfälle verstanden werden. Gleichzeitig sind Gülle, Jauche, Stallmist und andere landwirtschaftliche Produkte Wirtschaftsdünger im Sinne des § 1 Nr. 2 Düngemittelgesetz (DüngemittelG). Für die Zulassung einer Biogasanlage ist dies insofern relevant, als dass für Abfälle beispielsweise andere Anforderungen und Grenzwerte nach dem BImschG vorhanden sind. Da die Reststoffe der Biogasproduktion in der Regel auf die Äcker ausgebracht werden, lassen sich Anforderungen an den Betrieb einer Biogasanlage aus der Düngemittelverordnung (DüMV), die das Inverkehrbringen von Düngemitteln regelt, und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) ableiten. Wenn es sich bei der Anlage um eine Co-Fermentationsanlage handelt, die organische Abfälle verwertet, können sich aus der Bioabfallverordnung (BioAbfVO) weitere Anforderungen, wie zum Beispiel die Hygienisierung der Einsatzstoffe, ergeben. 3.4.2, Sicherheitstechnische Anforderungen Durch den Umgang mit Biogas in einer Biogasanlage ergibt sich ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Um Störfälle zu vermeiden und schädlichen Umweltauswirkungen vorzubeugen, ist es notwendig sowohl bei der Errichtung als auch beim Betrieb einer Biogasanlage entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Für den sicheren Betrieb einer Biogasanlage gibt es zahlreiche Vorschriften und technische Regeln. Diese betreffen vor allem den Umgang mit brennenden Gasen, den baulichen Brandschutz, den Explosionsschutz und die Sicherheit elektrischer Anlagen. Nach § 29a BImSchG kann die zuständige Genehmigungsbehörde sicherheitstechnische Prüfungen anordnen. Zusätzlich gibt es zahlreiche weitere Gesetze (z. B. Gerätesicherheitsgesetz), Verordnungen (beispielsweise Explosionsschutzverordnung, Betriebssicherheitsverordnung) und Sicherheitsregeln. Der Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften e. V. hat zu dieser Problematik eine Broschüre mit ‘Sicherheitsregeln für landwirtschaftliche Biogasanlagen’ herausgegeben.
Esther Pusch wurde 1982 in Berlin geboren. Ihr Studium der Landschaftsplanung an der Technischen Universität Berlin schloss die Autorin im Jahre 2007 mit dem akademischen Grad des Diploms erfolgreich ab. Bereits während des Studiums sammelte die Autorin umfassende praktische Erfahrungen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Ihre Tätigkeit als studentische Mitarbeiterin am Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung - Fachgebiet Umweltprüfung und Umweltplanung - und im Anschluss als selbstständige Landschaftsplanerin motivierte sie, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen.
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