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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 06.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 128
Abb.: 32
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die in den letzten Jahren zunehmende Verbreitung von mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablet PCs führt zu Veränderungen in unserer Arbeitswelt. So erlauben viele Arbeitgeber jenen Arbeitnehmern, die über mobile Endgeräte verfügen, orts- und zeitabhängig auf Unternehmensressourcen und -informationen zuzugreifen. Hierfür nutzen laut aktuellen Studien bereits über 40% der Befragten ausschließlich private Endgeräte. In Zukunft ist also davon auszugehen, dass Arbeitnehmer zunehmend die ihnen vertrauten mobilen Endgeräte auch im Unternehmen nutzen möchten. Diesem Trend, der auch Bring-Your-Own-Device (BYOD) genannt wird, dürfen sich Arbeitgeber nicht verschließen, um auch weiterhin gut ausgebildete Fachkräfte zu gewinnen. Der Einsatz mobiler Endgeräte, insbesondere von Endgeräten aus dem privaten Bereich, erhöht jedoch Risiken für das Unternehmen (beispielsweise durch Verletzung der Informationssicherheit) signifikant. Das vorliegende Werk hilft dabei, eine umfassende Integrationsstrategie zu entwickeln und potentielle Risiken zu minimieren.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3, Bring your own device: 3.1, Abstract: Bring Your Own Device (BYOD), das ins Deutsche wörtlich übersetzt ‚bring dein eigenes Gerät mit‘ bedeutet, ist ein Trend, der aus den USA stammt. Er beschreibt ein Modell, das private mobile Endgeräte, wie z.B. Smartphones und Tablets, in die Unternehmens-IT integriert. Aktuell bezieht sich das BYOD-Modell nur auf mobile Endgeräte, ist aber auch für private Laptops bzw. Notebooks sowie die Einrichtung von Heimarbeitsplätzen denkbar. Bei dem BYOD-Modell wird das mobile Endgerät durch den Arbeitnehmer gekauft und privat wie auch beruflich genutzt. Dieses Modell hat Vor- und auch Nachteile sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Für eine Vielzahl der mit dem BYOD-Modell auftretenden Herausforderungen in unterschiedlichen Bereichen wie Datenschutz-, Arbeits-, Lizenz- und Zivilrecht müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer allerdings klare Vereinbarungen treffen und Kompromisse eingehen sowie technische Lösungen implementieren. 3.2, Vorteile: Der in der Literatur am häufigsten aufgeführte Grund, der für das BYOD-Modell spricht, ist eine Motivationssteigerung und höhere Zufriedenheit bei den Arbeitnehmern, da sie die mobilen Endgeräte verwenden können, für die sie sich auch privat entschieden haben. Ein weiterer Vorteil, der sich daraus ergibt, ist der, dass Arbeitnehmer sich in der Regel mit den privat genutzten mobilen Endgräten besser auskennen, pfleglicher umgehen, seltener verlieren und somit weniger Supportanfragen bei der IT auflaufen. Zudem geht das BYOD-Modell davon aus, das viele Arbeitnehmer ihre geschäftlichen Emails zwischendurch auch mit dem mobilen Endgerät kontrollieren und somit die Produktivität steigt. Darüber hinaus sind die privat verwendeten mobilen Endgeräte meist moderner und bieten mehr Funktionen, als die, die von den Arbeitgebern den Arbeitnehmern gestellt werden. Ein weiterer in der Literatur häufig aufgeführter Grund für das BYOD-Modell ist jedoch die seitens des Arbeitgebers eingesparten Anschaffungskosten der mobilen Endgeräte, da diese in der Regel vollständig von den Arbeitnehmern getragen werden. 3.3, Nachteile: Da die Arbeitnehmer beim BYOD-Modell über ihre eigentliche Arbeitszeit hinaus arbeiten können, fallen ggf. Überstunden an, die ausgeglichen oder ausgezahlt werden müssen. Hier droht auch die Gefahr von Erschöpfungszuständen, bis hin zu einem Burnout, wenn der Arbeitsdruck zu hoch ist und viel Arbeit in den Feierabend mitgenommen wird. Auch sollten die Kosten beachtet werden, die durch die Administration und für Lizenzen z.B. für die MDM-Komponente entstehen. Darüber hinaus erhöht sich das Risiko von Datenverlust mit jedem zusätzlichen mobilen Endgerät. Je nach Unternehmensform könnte es aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. durch das Gesetzt zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), auch notwendig werden, das BYOD-Modell in dem Risikobericht aufzunehmen.

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