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  • Unternehmensnachfolge in kleinen und mittelständischen Familienunternehmen aus erbschaftsteuerlicher Sicht

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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 11.2020
AuflagenNr.: 1
Seiten: 80
Abb.: 17
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Diese Studie untersucht das komplexe Feld der familieninternen Unternehmensnachfolge in kleinen und mittelständischen Unternehmen, da diese Art der Übergabe von der Mehrzahl solcher Unternehmen präferiert wird. Besonderes Augenmerk gilt den Erbschaftssteuerzahlungen, die oftmals eine große Herausforderung für die Unternehmen darstellen. Es wird geprüft, ob das reformierte Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) von 2016 eine steuerliche Entlastung bei der Unternehmensübergabe herbeigeführt hat, und es wird dargestellt, welche Herausforderungen im Einzelnen weiterhin bestehen. Die wesentlichen Schritte der Unternehmensübergabe, darunter die Unternehmensbewertung und die Übertragung des Betriebsvermögens, werden zielführend analysiert. Auf diese Ergebnisse aufbauend wird abschließend festgestellt, ob eine erneute Lockerung des ErbStG vonnöten ist.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 4, Erbschaftsteuer bei Unternehmensnachfolgen: Wie bereits aus Kapitel 3 zu entnehmen, ist die Unternehmensbewertung ein wichtiger Bestandteil in der Vorbereitungsphase für die Nachfolgeklärung. Die Unternehmensbewertung allein reicht aber nicht aus, da der Unternehmenswert, der mit Hilfe des vereinfachten Ertragswertverfahrens ermittelt worden ist, grundsätzlich keine endgültige Bemessungsgrundlage zur Erbschaft- und Schenkungsbesteuerung darstellt. Daher ist neben der Unternehmensbewertung auch die Besteuerung des Betriebsvermögens zu berücksichtigen bzw. zu beachten. Wenn ein Familienunternehmen vererbt wird, können unter Umständen bei einer Unternehmensnachfolge hohe Erbschaftsteuerzahlungen auf das Betriebsvermögen anfallen. Demzufolge ist es für den aktuellen Eigentümer des Familienunternehmens wichtig, sich schon zu Lebzeiten Gedanken zu machen, wie die Nachfolge gestaltet werden soll und wer als Erbe dieses Familienunternehmens in Frage kommt. Die Entscheidung, wem das Familienunternehmen vererbt werden soll, ist für dem Übergeber nicht leicht zu fällen, da sich das Erbschaftsteuergesetz immer wieder verändert. Bisherige Regelungen können sich mit Veränderungen des Gesetzes verschärfen, wodurch sich die Nachfolgeplanung bei Familienunternehmen gegebenenfalls erschwert. Die Erbschaftsteuererhebung wird von Land zu Land unterschiedlich durchgeführt. Zwischen verschiedenen Ländern kann die Ausgestaltung der Erbschaftsteuer stark variieren und Unterschiede bezüglich der Freibeträge und Steuersätze sowie bei der Berücksichtigung von Familienverhältnissen zwischen Übergeber und Empfänger aufweisen (Huber et al. 2017: S. 27). Einige Staaten der EU bzw. des EWR sehen vor, die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer abzuschaffen oder gegebenenfalls bei Vererbungen nur die Ehegatten, Eltern und Abkömmlinge von der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu befreien (Huber et al. 2017: S. 27). Folglich würden Übertragungen nur an Dritte oder Verwandte fernerer Ordnung besteuert. Ein Beispiel für die Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer stellt Österreich dar, wo die Erbschaft- und Schenkungsteuer am 1. August 2008 ganz abgeschafft wurde. Deutschland jedoch, sträubt sich gegen diesen Trend und fordert weiterhin bei Erwerben von Todes wegen oder bei unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden Erbschaft- und Schenkungsteuer ein (Huber et al. 2017: S. 27). Es wird vermutet, dass der Gesetzgeber eine Abschaffung der Steuern nicht vornehmen will, weil eine bereits abgeschaffte Steuer schwer wieder einzuführen ist. Gleiches gilt für die Einführung einer neuen Steuer (Huber et al. 2017: S. 27). Für Erbfälle und Schenkungen lassen sich im deutschen ErbStG Regelungen zur Besteuerung auffinden. Neben dem ErbStG werden in den ErbStR die Auffassungen der Finanzverwaltung festgehalten und zahlreiche Erlasse dargelegt (Riedel/Zipfel 2018: S. 131). Das BewG regelt für erbschaftsteuerliche Zwecke die durchzuführenden Bewertungen, die bereits im Kapitel 3 aufgeführt wurden. Wie bereits in der Einleitung erwähnt, fallen bei Vererbungen im Todesfall oder bei lebzeitigen Schenkungen hohe Erbschaftsteuerzahlungen an, die für Familienunternehmen eine existenzgefährdende Bedrohung auslösen kann. Vor dem Hintergrund des in Kapitel 2.2 beschriebenen Umstandes, dass die deutsche Unternehmenslandschaft von Familienunternehmen beherrscht wird, ist die Existenz dieser Unternehmen von großer Bedeutung und darf keineswegs gefährdet werden. Um hohe Erbschaftsteuerzahlungen zu vermeiden und Planungssicherheit im Rahmen der Unternehmensnachfolge zu gewährleisten, wurden im ErbStG Begünstigungen für die Übertragung des Betriebsvermögens geregelt. Da die bisherigen Verschonungsregeln jedoch als verfassungswidrig erklärt worden sind und daraufhin das ErbStG reformiert werden musste, haben sich die erbschaftsteuerlichen Rahmenbedingungen verschärft. Aufgrund der verschärften Rahmenbedingungen im ErbStG stellt sich nun die Frage, ob der oder die Steuerpflichtige von den Begünstigungen Gebrauch machen kann oder diese gegebenenfalls verwehrt bleiben. Fraglich ist daher, ob das neue ErbStG 2016 eine familieninterne Unternehmensnachfolge durch die neuen Rahmenbedingungen überhaupt ermöglicht.

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