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- Steuerliche Behandlung von Schiffsbeteiligungen auf dem Zweitmarkt
Steuern
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 02.2008
AuflagenNr.: 1
Seiten: 116
Abb.: 3
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Schiffsbeteiligungen sind unternehmerische Beteiligungen, die erstmals im 14. Jahrhundert aufgetreten sind. Bis zu dieser Zeit mussten die Reeder das Risiko der Piraterie oder Untergang ihres Schiffes selber tragen. Um dieses zu umgehen, wurde damals schon mit mehreren Reedern, aber auch Privatanlegern in mehrere Schiffe investiert, um das persönliche Risiko so gering wie möglich zu halten. Die Anleger, die sich damals beim Reeder engagierten, konnten so nachhaltig am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben. Viel geändert hat sich heute, im Gegensatz zu damaligen Zeit, nicht. Ein Unterschied wäre nur, dass heute die Investoren als beschränkt haftende Mitunternehmer an einer GmbH & Co. KG beteiligt sind und nicht an einer altertümlichen Partenreederei. Eine GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, wonach mindestens eine GmbH die Vollhafterstellung einnehmen muss und die Investoren haften lediglich mit ihrer Kapitaleinlage. Diese Rechtsform bzw. Kommanditgesellschaft bietet die Chance, die Vorteile der Rechtsformen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft miteinander zu verbinden. Durch den Beginn der Globalisierung Anfang der 70er Jahre auf allen Wirtschafts- und Gesellschaftsbereichen bekamen auch die Warenflüsse einen enormen Zuwachs und lösten in der Branche der Seetransporte einen Boom aus. Denn 97 % der Transporte werden über dem Seeweg abgefertigt. Wunderlich ist das nicht, denn die Erde besteht zu zwei Dritteln aus Wasser. Sicher gab es vor der Zeit der Globalisierung Verbindungen zwischen den Märkten in verschiedenen Kontinenten, aber durch den technischen Fortschritt und die Industrialisierung ist heute der Handel mit Waren in größeren Mengen und schnelleren Lieferungszeiten immenser als früher. Dem Anleger steht heute eine Vielzahl von gewinnbringenden Anlagemöglichkeiten zur Auswahl. Aber nach wie vor sind Schiffsbeteiligungen Anlagen, bei denen steuerliche Aspekte und attraktive Auszahlungen eine besondere Bedeutung haben. Besonders nach der Einführung der Tonnagesteuer 1999 erfreuen sich diese Beteiligungen einer großen Beliebtheit bei vermögensstarken Kundenschichten. Durch die Tonnagesteuer, deren Ziel die Angleichung der Besteuerung von Schifffahrtsgesellschaften in der EU war, sind nur noch niedrige Ertragssteuerbelastungen zu erwarten. Die Tonnagesteuer ist keine neue Steuerart, sondern eine pauschale Gewinnermittlung für das Unternehmen von Handelsschiffen im internationalen Verkehr, welche sich durch die bestehende Tonnage, sprich Tragfähigkeit, eines Schiffes, errechnet. Für die Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung sind für die Gesellschaften jedoch folgende Bedingungen zu erfüllen: Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr, Bereederung und Geschäftsleitung im Inland und die Schiffsgesellschaft muss einen unwiderruflichen Antrag auf Tonnagebesteuerung stellen. Zu einer einfachen Schiffsbeteiligung, die langfristig bindet, gibt es auch den Handel mit Schiffsanteilen, den Zweitmarkt. Hier kann der Investor, der dringend flüssige Mittel braucht, seine Schiffsbeteiligung verkaufen. Noch vor nicht allzu langer Zeit erzielten ausstiegswillige Anleger für ihre Anteile niedrigere Preise. Doch diese Alternative hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Im Gegensatz zur Erstzeichnung einer Schiffsbeteiligung haben sich die Anteile bereits einige Jahre bewährt. Heute werden Höchstpreise gezahlt. Die sich daraus entwickelten Zweitmarktfonds bieten für den Anleger hohe Auszahlungen, eine breite Risikostreuung und ein relativ kurze Laufzeit. Einen Zweitmarktfonds bieten die Fondsgesellschaften an, die die Gelder von potenziellen Anlegern sammeln und diese in gebrauchte Anteile geschlossener Fonds investieren. Die Bezeichnung geschlossener Fonds deshalb, weil der Fonds geschlossen wird, wenn alle Anteile verkauft sind und die benötigte Kapitalsumme erreicht wurde. Die Beteiligung endet erst, wenn der Fonds aufgelöst bzw. das Schiff verkauft wird oder wenn der Anleger seine Beteiligung auf dem Zweitmarkt veräußern kann. Ein jeder, der ein solches Geschäft als große Chance sieht, schnelles Geld zu verdienen, sollte immer an die Risiken denken. Empfehlenswert ist es, eine Beteiligung nur mit ausreichendem Eigenkapital abzuschließen. Eine Fremdfinanzierung wäre keine sinnvolle Lösung, weil die Risiken sich nicht vollständig verdrängen lassen. Aber dank der erhöhten und weiter steigenden Nachfrage an Schiffen in den letzten Jahren, vor allem verursacht durch die Folgen einer rasanten Globalisierung, haben sich Schiffsbeteiligungen zu einem lohnenden Investment entwickelt. Nicht selten übersteigen die Renditen die 15% p.a. Grenze und ein abflauen dieses Boomsegmentes ist bisher nicht zu erkennen.
Steffi Dietrich, geb. 30.01.1982 in Schwerin, Betriebswirtschaftsstudium an der Fachhochschule Wismar. Abschluss Oktober 2007 als Diplom-Kauffrau (FH). Derzeit tätig als Steuerassistent in einer mittelständischen Steuerberatungsgesellschaft.
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