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  • Solidaritätszuschlag und Solidarpakt: Perspektiven für den "Aufbau Ost" nach 2019

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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 05.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 76
Abb.: 11
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Nach der anfänglichen Euphorie über die deutsche Wiedervereinigung wurde offensichtlich, dass der Angleichungsprozess länger andauern sollte als anfänglich antizipiert. Das Ausmaß der gescheiterten Planwirtschaft in der DDR wurde anfangs unterschätzt und die wirtschaftliche Situation führte dazu, dass immer mehr finanzielle Unterstützungsmittel für den ausgerufenen Aufbau Ost zur Verfügung gestellt werden mussten. Durch die Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags für die Jahre 1991 und 1992 sollte ein finanzieller Beitrag aller Bevölkerungsgruppen zu den Kosten der Einheit geleistet werden. Im Jahr 1995 wurde der Solidaritätszuschlag erneut eingeführt – diesmal allerdings unbefristet. Daher wird der Solidaritätszuschlag auch knapp 20 Jahre nach seiner Wiedereinführung weiterhin als Ergänzungsabgabe erhoben. In Bezug auf die politische und finanzielle Unterstützungsleistung für den Aufbau Ost konnte ein Kompromiss zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern erzielt werden. Auf den Fonds Deutsche Einheit im Zeitraum 1990 bis 1994 folgte ab dem Jahr 1995 ein Solidarpakt im Rahmen des Bund Länder Finanzausgleichs durch die Bereitstellung von Zuweisungen. Der Solidarpakt hatte ursprünglich eine Laufzeit bis einschließlich 2004 und wurde bereits 2001 bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, in welchem Maße eine Fortführung von Solidaritätszuschlag und Solidarpakt nach 2019 weiterhin gerechtfertigt ist. Um eine angemessene Einschätzung der Gegebenheiten nachzuvollziehen, sollen themenorientierte Studien von führenden Wirtschaftsforschungsunternehmen einbezogen werden.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 4.4, Perspektive nach 2019: Der Solidarpakt stellt seit 1995 finanzielle Unterstützungsleistungen für die neuen Bundesländer zur Verfügung. Bis 2019 soll der Osten eine solide Wirtschaftskraft entwickeln, die keine weiteren Hilfsmaßnahmen benötigt. Der Umgang mit dem Solidarpakt nach 2019 wird regelmäßig in politischen Debatten thematisiert. Die Mittelverwendung sowie die Notwendigkeit einer Fortführung ist dabei immer wieder Diskussionsgegenstand. Nach einem Treffen der Ministerpräsidenten der neuen Länder, der Bundeskanzlerin Merkel, des damaligen Innenministers Friedrich und des Beauftragten der neuen Länder der Bundesregierung, Christoph Bergner, im Jahr 2012 wurde die Solidarbereitschaft auch für die Zeit nach 2019 bekräftigt. Eine Umsetzung des Solidarpakts für die gesamte Dauer der aktuellen Laufzeit bis 2019 wurde ausdrücklich zugesagt. Auch wenn die Bundeskanzlerin selbst schon blühende Landschaften erkennt, so ist zur Klärung des Umgangs mit dem Solidarpakt nach 2019 eine Bund Länder Kommission einberufen worden, die sich mit dem Bund Länder Finanzausgleich und dem Solidarpakt ab Herbst 2014 befasst und bis Ende 2015 Ergebnisse präsentieren wird. Gegenstand der Gespräche werden dabei auch die bisher erzielten Erfolge des Aufbaus Ost sein. Die Zukunftsbetrachtung des Standorts Ostdeutschland wird ebenfalls eine entscheidende Rolle einnehmen. Im Rahmen der Studie Ostdeutschland 2020 – Die Zukunft des Aufbau Ost der Friedrich Ebert Stiftung wurde, unter Einbeziehung von Expertenbefragungen mittels eines Fragebogens, zur Zukunftsperspektive und zum aktuellen Stand der neuen Länder Stellung genommen. Das primäre Ziel, die Angleichung der Lebensverhältnisse, ist auch nach über 20 Jahren der deutschen Einheit noch nicht vollends erreicht. Die Zielerfüllung bis zum Jahr 2019 wird daher auch skeptisch betrachtet. Für eine Angleichung der Lebensverhältnisse bis 2025 werden nach Meinung der Experten (85 Prozent der Befragten) zwar weitere Fortschritte erzielt werden können, jedoch ist von keiner vollumfänglichen Angleichung auszugehen. Von einer Vollendung der Angleichung bis zum genannten Zeitraum gehen lediglich vier Prozent der teilnehmenden Befragten aus. Elf Prozent nehmen eine Beibehaltung der derzeitigen Lage an. Für eine Zielerreichung bis zum Jahr 2040 besteht bei den Teilnehmern größerer Optimismus. Hier geht über die Hälfte der Teilnehmer von einer Angleichung der Verhältnisse aus (54 Prozent). Hingegen prognostizieren andere Analysen, dass der Konvergenzprozess erst in 50 Jahren abgeschlossen sein wird. Die Konvergenzverzögerungen sind zum Teil darauf zurückzuführen, dass es bisher nicht gelungen ist, die Attraktivität des Standortes Ost so zu erhöhen, dass eine Ansiedlung von Konzernspitzen erstrebenswert erscheint. Zwar konnte weitgehend eine Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Wissenschaftsstrukturen erreicht werden, jedoch nicht in dem erhofften Maße. Dies ist ebenfalls in der unzureichenden strukturellen Beschaffenheit begründet. Aufgrund dieses Defizits ist eine Angleichung des Produktionsniveaus auch knapp 25 Jahre nach dem Mauerfall nicht möglich. Im Jahr 2009 bestand dieses Defizit in einer etwa 20-prozentigen wirtschaftlichen Minderleistung gegenüber den alten Ländern. Da eine kurz- bis mittelfristige Minimierung der Konvergenzdifferenz nicht zu erwarten ist, sollten zukünftige Anstrengungen gezielt auf bestimmte Regionen konzentriert werden, um den Mitteleinsatz genauer zu steuern und so eine höhere Effektivität zu erreichen. Diese Entwicklungsperspektive teilen ebenfalls 83 Prozent der Teilnehmer der Umfragestudie. Lediglich 17 Prozent der Teilnehmer, überwiegend kommunale Repräsentanten, sehen diese Variante der Entwicklungsmöglichkeit kritisch. Weitere Herausforderungen bestehen in der Sicherung und Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit Ostdeutschlands. Die niedrigen Geburtenraten Anfang der 90er Jahre und das Einsetzen des demografischen Faktors können zu einem Mangel an Arbeitskräften führen. Die Umsetzung von präventiven Maßnahmen wird hierbei eine entscheidende Rolle einnehmen. Nach einer Arbeitsmarktprognose des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für das Jahr 2030 wird die Bevölkerung in den ostdeutschen Ländern (ohne Berlin) zwischen 8 und 18 Prozent schrumpfen. Besonders die Länder Sachsen-Anhalt (-29,6 Prozent) und Thüringen (27,9 Prozent) werden bis 2030 über ein Viertel der Erwerbspersonen verlieren. Die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen bedarf daher einer engeren Abstimmung, um eine wirtschaftliche Stagnation zu verhindern und die Standortbedingungen zu optimieren. Ein Schlüssel zum Erfolg kann darin liegen, die Quantität an qualifizierten Fachkräften zu erhöhen und diese bedarfsgerecht zu fördern. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Trend zu innovativen Produktionsprozessen verstärkt wird. Das bedeutet gleichzeitig, dass die Nachfrage nach Arbeitnehmern mit geringeren Qualifikationen sinken wird. Um eine bedarfsgerechte Ausbildung von Fachkräften zu ermöglichen, ist eine engere Zusammenarbeit des Bildungswesens mit Unternehmen anzustreben. 90 Prozent der Studienteilnehmer sehen in diesem Zusammenhang ebenfalls die dringende Notwendigkeit, die Schulabbrecherquote, die tendenziell höher als im Westen ist, zu minimieren. Damit kann eine eventuelle Knappheit im Bereich der Fachkräfte vermieden werden. Darüber hinaus ist eine Intensivierung auf dem Gebiet von Wissenschaft, Wirtschaft sowie von Forschung und Entwicklung erforderlich. Stärkere Verflechtungen zwischen den genannten Bereichen können zukünftig zusätzliche wirtschaftliche Impulse bieten. Die Notwendigkeit einer stärkeren Zusammenarbeit von Unternehmen und Hochschulen in den Bereichen der Verbundforschung und einer tragenden Vernetzung der Hochschulen und außeruniversitären Forschungsinstitute wird dabei von den befragten Studienteilnehmern präferiert. Einen hohen Stellenwert wird dabei dem Technologietransfer beigemessen. Um diese Bestrebungen auch in die Praxis übertragen zu können, wird ein größerer Informationsaustausch zwischen den beteiligten Hochschulen und Unternehmen vorgeschlagen. Eine gezielte Vorbereitung dieser Rahmenbedingungen könnten bereits jetzt mit Mitteln aus dem Korb II des Solidarpakts II umgesetzt werden. Als eine weitere Maßnahme werden Anpassungen im Bereich der Arbeitszeitregelungen forciert. Ein sukzessiver Ausbau der Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann dabei ein entscheidendes Kriterium sein. Wie aus dem Bericht zum Stand der deutschen Einheit 2013 hervorgeht, ist bereits ein signifikanter Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder erzielt worden. Adäquate Personalentwicklungsmaßnahmen müssen weiterhin konzipiert und umgesetzt werden. Diese können ebenfalls einschließen bereits vorhandenes Personal über die allgemeine Lebensarbeitszeit zu beschäftigen. Ein Know-how-Transfer von älteren Arbeitnehmern auf die jüngere Generation wäre dadurch gegeben. Zusätzlich wäre auch die Ausweitung, sofern sinnvoll, von Telearbeitsplätzen erstrebenswert. Besonders in ländlichen Flächengebieten, wie sie in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt bzw. Brandenburg vorkommen, könnte damit Fachpersonal nicht nur akquiriert, sondern ebenfalls die Attraktivität eines Unternehmens gesteigert werden. Im Rahmen der Studie der Friedrich Ebert Stiftung sprachen sich die Teilnehmer ebenfalls mehrheitlich dafür aus, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch eine lebensphasengerechte Personalplanung weiter zu stärken. Dabei sind die vorgeschlagenen Maßnahmen kongruent zu den soeben aufgeführten Empfehlungen. Weiterführende Optimierungen könnten ebenfalls im Bereich der grenzüberschreitenden Länderkooperation erzielt werden. Die bisherige Umsetzung wird von den befragten Teilnehmern einerseits als erfolgreich (50 Prozent), andererseits als effektlos (50 Prozent) beurteilt. Gegenstand der Kritik ist der dominierende Länderegoismus, der eine bilaterale oder sogar trilaterale Zusammenarbeit zwischen den neuen Ländern hemmt. Zurückzuführen ist dies auch auf die jeweils unterschiedlichen Gesetzesregelungen, die eine tragfähige Kooperation konterkarieren. Beispielhaft werden dabei die Hürden im Umwelt- und Planungsrecht genannt. Weithin wird die zu Teilen vorhandene Konzeptlosigkeit bemängelt, die Synergieeffekte unterbindet. Zur Verbesserung wird daher die Zusammenlegung von Institutionen vorgeschlagen (z. B. Statistikämter). Auch eine ausgedehnte Zusammenarbeit im Bereich der IT-Landschaft wird als geeignete Maßnahme zur Kooperation präferiert. Ein Verbesserungspotenzial wird ebenfalls in der Umsetzung von gemeinsamen Planungen gesehen. Eine verbesserte gemeinsame Planung ist z. B. im Bereich des Verkehrs-, Gesundheits- und Bildungswesens möglich. Für eine erfolgreiche Verwirklichung wird eine autarke Umsetzung fernab der gegenwärtigen politischen Landesregierungen in den jeweiligen Bundesländern empfohlen.

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