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Steuern

Konstantin Trautwein

Latente Steuern als bilanzpolitisches Instrument in IFRS- und HGB-Abschlüssen

ISBN: 978-3-8428-9412-9

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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 04.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 116
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

‘Nichts ist so beständig wie der Wandel’. Wie Recht Heraklit von Ephesos schon 400 Jahre vor Christi Geburt behalten sollte, zeigt sich unter anderem in der jüngsten Entwicklung der europäischen Rechnungslegung. So sind alle kapitalmarktorientierten Unternehmen der Europäischen Union seit dem 1. Januar 2005 verpflichtet, den Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS3) aufzustellen. Auch für Unternehmen, die nach den Normen des Handelsgesetzbuches (HGB) bilanzieren, ergeben sich, verpflichtend seit dem 1. Januar 2010, durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG5) grundlegende Änderungen. Mit dem einhergehenden Wandel nimmt die Bedeutung einzelner Rechnungslegungsnormen in den Jahresabschlüssen zu. So werden die HGB-Regelungen latenter Steuern durch Bil- MoG neugefasst. Nach IFRS bilden latente Steuern bereits einen bedeutenden Posten im Jahresabschluss. Die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Höhe latenter Steuern kann somit wichtige Auswirkungen auf den Jahresabschluss haben, weshalb die Unternehmen bestrebt sein könnten, mit Hilfe bilanzpolitischer Maßnahmen diese Möglichkeit wahrzunehmen. Ausgehend von diesem Hintergrund zeigt die vorliegende Arbeit theoretische Gestaltungspotenziale der Bilanzpolitik mittels latenter Steuern und weist mit Hilfe der empirischen Evidenz das Ausmaß einer solchen bilanzpolitischen Gestaltung der HGB- und IFRS-Jahresabschlüsse in der Praxis auf. Im zweiten Kapitel werden dazu zunächst die Grundlagen der Bilanzpolitik, die Bedeutung des BilMoG sowie die Konzeption latenter Steuern aufgezeigt. Daran schließt sich im dritten Kapitel eine theoretische Untersuchung der bilanzpolitischen Gestaltungspotenziale latenter Steuern nach der IFRS- und HGB-Rechnungslegung an, wobei zuerst die jeweils zugehörigen Bilanzierungsregelungen beschrieben werden. Ergänzend wird in im nächsten Teil die empirische Evidenz zur bilanzpolitischen Gestaltung des Jahresabschlusses durch latente Steuern abgebildet. Dabei werden zunächst Methoden zur Messung bilanzpolitischer Maßnahmen dargestellt und ferner empirische Studien zu Bilanzpolitik mittels latenter Steuern am angloamerikanischen Kapitalmarkt, sowie bei IFRS- und HGB-Rechnungslegung erläutert. Ergänzt wird das Kapitel durch die Darstellung eigener empirischer Untersuchungen deutscher Konzern- und Jahresabschlüsse, bevor es der kritischen Würdigung unterzogen wird.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.4, Kritische Würdigung: Die Abgrenzung latenter Steuern im HGB-Jahresabschluss vor BilMoG sollte aus theoretischer Sicht keine besondere Stellung für die Bilanzierungspraxis eingenommen haben. Aufgrund des Timing-Konzepts und des Prinzips der – umgekehrten - Maßgeblichkeit konnte es nur zu relativ wenigen Abweichungen zwischen dem Steuerbilanzwert und dem in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld kommen. Folglich waren aus theoretischer Sicht auch die bilanzpolitischen Gestaltungspotenziale deutlich eingeschränkt. Durch das BilMoG ändert sich die Bilanzierung von latenten Steuern nach HGB grundlegend und erlangt deutlich gestiegene Bedeutung in der bilanzpolitischen Anwendung. Ein Grund ist die Streichung des Prinzips der umgekehrten Maßgeblichkeit, wodurch die Aufstellung einer Einheitsbilanz kaum noch möglich ist. Auch durch den Wechsel vom Timing- zum Temporary-Konzept, welches nun den Ansatz quasi-permanenter Differenzen erlaubt, sowie der Berücksichtigung von steuerlichen Verlustvorträgen ergeben sich in Summe viele Sachverhalte, die zur Bildung von latenten Steuern führen und gleichzeitig den bilanzpolitischen Gestaltungsspielraum deutlich erweitern. Die einseitige Anwendung des Ansatzwahlrechts von aktiven latenten Steuern und gleichzeitiger Ansatzpflicht passiver latenter Steuern im HGB-Abschluss kann zur Verzerrung des korrekten Vermögensausweises führen. Diese Regelung resultiert jedoch folgerichtig aus der HGB-Zielsetzung, welche auf periodengerechte Erfolgsermittlung und gleichzeitig auf das Vorsichtsprinzip abstellt. Der Gläubigerschutz wird zudem durch die Ausschüttungssperrfunktion gewährleistet. Im Vergleich zum HGB verpflichten die IFRS-Regelungen, welche vor allem auf die Informationsfunktion abstellen, folgerichtig zur Darstellung aktiver und passiver latenter Steuern. Damit werden die Regelungen der Zielsetzung des korrekten Vermögensausweises, im Sinne des Kapitalgebers, gerecht. Doch auch hier wird, trotz der fehlenden Ausschüttungssperrfunktion, durch die Abstellung auf eine ausreichende Wahrscheinlichkeit des latenten Steueransatzes auf das Vorsichtsprinzip geachtet. Latente Steuern nach IFRS erlangen aufgrund Vielzahl bilanzieller Differenzen, die vor allem wegen dem fehlenden deutschen Maßgeblichkeitsprinzips zwischen dem IFRSJahresabschluss und der Steuerbilanz entstehen, eine hohe Bedeutung in der Bilanzierungspraxis. Aufgrund der, durch das Maßgeblichkeitsprinzip weiterhin bestehenden, engen Verknüpfung zwischen Handels- und Steuerrecht ist die Bilanzierung latenter Steuern im HGB-Abschluss im Vergleich zu den IFRS von geringerer Bedeutung. ies gilt allerdings nicht unbedingt für die bilanzpolitische Sichtweise. Während die Bilanzpolitik im HGBJahresabschluss auch auf explizite Wahlrechte zurückgreifen kann, sind nach IFRS die Möglichkeiten bilanzpolitischer Gestaltung auf Ermessensspielräume und faktische Wahlrechte beschränkt. Die HGB-Rechnungslegung bietet grundsätzlich einen etwas größeren bilanzpolitischen Gestaltungsspielraum als die IFRS-Rechnungslegung. Dafür ist hauptsächlich das bestehende Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern nach dem HGB verantwortlich. Demnach ist das Unternehmen bezüglich eventueller Änderungen der Unternehmenslage flexibler und kann gezielt bilanzpolitische Maßnahmen ergreifen. Ferner ermöglicht auch das Saldierungswahlrecht von aktiven und passiven latenten Steuern eine nicht zu unterschätzende Einflussnahme. Nach IFRS gibt es zwar auch bilanzpolitische Gestaltungsspielräume bezüglich der Saldierung, diese sind aber im Vergleich zum HGB deutlich eingeschränkt. Vor allem für die Bundesrepublik Deutschland bedeutet dies, aufgrund des hier vorhandenen Steuersystems, eine starke Einschränkung der Saldierung. Die unterschiedlichen Verwaltungshoheiten zwischen der Gewerbesteuer und der Körperschaftssteuer setzen der Saldierung durch ihre strengen Voraussetzungen Grenzen. Die Anhangangaben stimmen zwar im Grunde zwischen den beiden Rechnungslegungsregelungen überein, stellen nach dem HGB allerdings weitaus weniger spezielle Anforderungen als nach IFRS und verzichten zudem komplett auf die Überleitungsrechnung.130 Die Gestaltungsspielräume erscheinen daher im HGB diesbezüglich weiter ausgedehnt. Die Ermessensspielräume nach HGB und IFRS sind zwar im Vergleich zu Wahlrechten im HGB weniger flexibel, allerdings in ihrer Wirkung überlegen. Der Grund ist, dass Ermessensspielräume nicht sofort erkannt werden können. Detaillierte Erläuterungspflichten, wie nach IAS 12, hemmen allerdings auch diese Wirkung. Ein, in der Literatur stark diskutierter, Abzinsungsverbot für latente Steuern herrscht sowohl im HGB- als auch im IFRS-Abschluss. Dies führt zu einer Überbewertung latenter Steuern im Zeitablauf, welche sich vor allem stark bei langfristigen temporären Unterschieden niedersetzt. Im Sinne der Verhältnismäßigkeits- und Wesentlichkeitspunkten erscheint die Regelung angebracht. Der Zusammenhang bezüglich der Bilanzierung von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge erscheint paradox. Die entstandenen Verluste werden durch die Bilanzierung aktiver latenter Steuern zu Vermögenswerten und bei wider Erwarten Nicht-Erzielung eines ausgleichenden Gewinns zu einer Doppelbelastung des Ergebnisses. Ferner führen diese nicht, wie beabsichtigt, zu einer verbesserten Abbildung der tatsächlichen Wirtschaftslage und sind hinsichtlich der Werthaltigkeit mit Unsicherheit verbunden. Um die tatsächliche Wirtschaftslage mittels aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge darzustellen, müsste eine aufwendige Untersuchung der erwarteten künftigen Ergebnisse erfolgen. Dafür wären auch Verlusthistorien, zukünftige Entwicklungen und steuerliche Verlustabzugsbeschränkungen zu berücksichtigen. Zusammenfassend wurde in Kapitel 3 nachgewiesen, dass sowohl nach HGB seit BilMoG als auch nach IFRS mehrere bilanzpolitische Gestaltungspotenziale bezüglich latenter Steuern bestehen. Die Bilanzpolitik kann mittels latenter Steuern einen außerordentlichen Einfluss auf den Jahresabschluss nehmen. Die Aussagen der theoretischen Analyse dieses Kapitels sollen nun im Kapitel 4 empirisch bezüglich der praktischen Bedeutung untersucht werden.

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