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Steuern

Peter Roth

Die Steuergeschichte des Römischen Reiches

ISBN: 978-3-96146-501-9

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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 11.2016
AuflagenNr.: 1
Seiten: 84
Abb.: 8
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Für jegliche Staatlichkeit elementar ist die Verfügbarkeit sowie die Kontrolle und Verwaltung der relevanten Ressourcen, um überhaupt existieren zu können und den Bürgern Sicherheit durch den Unterhalt von Armee und Polizei, Zugang zu Bildungseinrichtungen und eine medizinische Versorgung zu gewährleisten. Das Römische Reich bildete in einem jahrhundertewährenden Prozess erstmals im europäischen Kulturraum eine organisierte Administration heraus, die in vielen Bereichen späteren Epochen als Vorbild diente. So bedeutsam und geradezu überlebenswichtig die Steuern und die mit diesen befassten Verwaltungsorgane für das Römische Reich und seine Entwicklung waren, so wenig hat sich die historische Forschung bislang mit ihnen beschäftigt. Deshalb soll das vorliegende Buch allen Interessierten einen Über- und Einblick in die beinahe 2000jährige Steuergeschichte des römischen Imperiums bieten.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel II: Die Zeit des Prinzipats (31 v. – 284 n. Chr.): Die Erhebung und Verwaltung der Steuern: Augustus konnte die von ihm übernommenen und die ihm übertragenen Aufgaben naturgemäß nicht alleine bewältigen. So bediente er sich Beauftragter aus seinem persönlichen Umfeld, meist kaiserliche Freigelassene oder Sklaven, die in seinem Namen die Amtsgeschäfte besorgen sollten. Diesen stand wiederum ein Personal aus kaiserlichen Sklaven und Freigelassenen zur Verfügung. In rechtlicher Hinsicht waren diese privaten Interessensvertreter keinewegs Amtsträger. Da es sich jedoch um einflussreiche Positionen und priviligierte Stellungen im nahezu öfffentlichen Bereich handelte, wurden die Posten bereits seit spät-augusteischer Zeit von Rittern und auch Senatoren bekleidet. Es enstand im Laufe des ersten nach-christlichen Jahrhunderts eine echte Ritterlaufbahn (cursus publicus) – nicht zuletzt deshalb, weil die prinzipalen Ämter im Vergleich zu den republikanischen besoldet waren - in einem sich von provisorischen Anfängen entwickelnden und weitverzweigenden kaiserlichen Verwaltungsorganismus, denn der mit der Konsolidierung und Kontinuierung der Kaisergewalt fortschreitende Ausbau des kaiserlichen Aufgabenkreises erforderte in zunehmenden Maße Kräfte, die dem Kaiser einen Teil der Geschäftslast abnahmen . Während in den senatorischen Provinzen weiterhin ein Prokonsul (bzw. Proprätor) und sein Quästor, deren Amtszeit nach republikanischem Prinzip ein Jahr betrug, für die Verwaltung der Provinz und den Einzug der direkten Steuern (Grund- und Kopfsteuer) verantwortlich blieben, übernahmen in den kaiserlichen Provinzen Repräsentanten des Kaisers – die legati Augusti pro preatore – die statthalterlichen Aufgaben. Ihre Amtszeit war unbefristet, dauerte indes in der Regel nicht länger als drei Jahre. Für den Steuereinzug entsandte der Kaiser eigene Geschäftsführer (procuratores). Mit der Erhebung der jährlich fälligen Judensteuer wurden in den Provinzen spezielle procuratores ad capitularia Iudaeorum betraut, die zu diesem Zweck die Städte der Provinz bereisten. Als seit Nero (54 – 68) das aerarium Saturni unter der direkten Aufsicht zweier kaiserlicher praefecti aerarii geleitet wurde, gab es auch kaiserliche Prokuratoren in den Senatsprovinzen, die dort allerdings lediglich eine Kontrollfunktion bei der Steuererhebung ausübten. Der Kaiser schickt Obersteuereinnehmer, ,Prokuratoren` (so heißen die Beamten, welche die dem Fiskus und der kaiserlichen Privatschatulle zustehenden Einkünfte einziehen), in alle kaiserlichen und Senatsprovinzen, in denen die Prokonsuln die Eintreibung der Steuern veranlassten. (Cassius Dio, Historia, 53, 15). Die Steuereinnahmen aus den kaiserlichen Provinzen flossen in die jeweiligen Provinzkassen (fisci), aus welchen die Kosten der Provinzverwaltung bestritten wurden. Kaiser Claudius fasste die einzelnen fisci in einer obersten Finanzkasse (fiscus Caesaris) zusammen, in die die Überschüsse der Provinzkassen überführt wurden. Der kaiserliche Fiskus war nicht wie das aerarium Saturni in einem einzigen Tempel untergebracht, sondern in verschiedenen Tempeln (z.B. Kastortempel). Dem Fiskus stand eine Art Finanzminister, der procurator fisci a rationibus (= Geschäftsführer der Kasse in Geldangelegenheiten ), vor. Das Büro des procurator fisci bildete bis in hadrianische Epoche eine geregelte Organisation aus. Als rechte Hand des Finanzvorstehers fungierte der Gefährte in Verwaltungsangelegenheiten , der curarium socius. In der Hierarchie darunter standen der Bürochef (optio tabellarium) mit seinem Assistenten (optio) und einem Heer von Schreibern und Archivaren (tabularii). Es existierte daneben eine kaiserliche Privatkasse, das patrimonium, aus welcher der Kaiser diverse Finanzierungen tätigen konnte, wie beispielsweise Lücken öffentlicher Kassen stopfen, Bauprojekte realisieren, Geschenke an verdiente Persönlichkeiten und auswärtige Regenten unternehmen, den eigenen Hofstaat unterhalten sowie nicht zuletzt die Besoldung der kaiserlichen Verwaltungsbeamten vornehmen. Das patrimonium speiste sich aus Konfiskationen, Erbschaften und Ankäufen. Rechtlich war das patrimonium das Privatvermögen des Kaisers. Und dieser Schein konnte unter der Herrschaft der julisch-claudischen Dynastie gewahrt werden, als der jeweilige Nachfolger öffentliche Stellung und Vermögen des Vorgängers erbte. Doch nach dem Ende dieser Dynastie fiel das patrimonium an die neuen Machthaber. Damit erlangte das patrimonium den Charakter eines Krongutes, das in der öffentlichen Wahrnehmung Teil des Staatshaushaltes wurde. Für die Verwaltung der kaiserlichen Einnahmen und die Verwaltung des kaiserlichen Vermögens zuständig war seit Claudius der procurator patrimonii, ein Unterbeamter des procurator fisci a rationibus, der ebenfalls auf Schreiber zurückgreifen konnte. Über die Art, Höhe und Entwicklung der Einnahmen aus den kaiserlichen Gütern besitzen wir kaum Angaben. Da die Abgaben auf die Verpachtung des Krongutes weit höher als Steuerzahlungen angesetzt waren, dürften sie für das Finanzwesen der römischen Kaiserzeit von erheblicher Bedeutung gewesen sein . Um die Auswüchse der Steuerpacht, die im Ausklang der römischen Republik zu einem Unwesen geworden war, zu verhindern, übertrug Augustus die Verantwortung für den Einzug der direkten Steuern den Gemeinden. Die kommunale Selbstverwaltung war unstrittig das tragende Fundament der kaiserzeitlichen Herrschafts- und Sozialordnung. Die Verwaltung der Gemeinden lag in den Händen des Gemeinderates (curia), deren Mitglieder Decurionen (seit Konstantin I. auch curiales) genannt wurden. Der Kurie gehörten nur freie Bürger mit einem bestimmten Mindestvermögen an, da die städtischen Ämter ehrenamtlich ausgeübt wurden (sog. Honoratiorenverwaltung). Die Decurionen waren verpflichtet, öffentliche Dienstleistungen (munera) – unentgeltlich – auf sich zu nehmen so lag die Erhebung der wichtigsten Steuern (Grund- und Kopfsteuer) während der gesamten römischen Kaiserzeit als munus exegendi tributi (= Dienstleistung des Tributeinforderns) unter der Aufsicht städtischer Amtsträger (z.B. Quästoren oder – im griechischsprachichen Osten – Tamiai). Eine wichtige Gruppe innerhalb des Decurionenstandes waren die principales. Ursprünglich handelte es sich hierbei um einen Kreis verdienter Munizipalmagistrate, die bereits die höchsten Ämter ihrer Gemeinde erreicht hatten und aufgrund ihres Prestiges und ihres Vermögens das kommunalpolitische Geschehen entscheidend mitbestimmten . Unter anderem dienten sie ihren Gemeinden als diplomatische Vertreter, um dem Statthalter oder sogar dem Kaiser die Bitten ihrer Bürgerschaft vorzutragen. Meist vertraten sie ihre Gemeinde auch auf den seit Vespasian (69 – 79) in allen Provinzen jährlich stattfindenden Landtagen (concilium), die den Stadtgesandten Gelegenheiten boten, dem jeweiligen Statthalter Danksagungen, aber ebenso Anklagen und Protestnoten zu übermitteln. Durch dieses System kommunaler Eigenverantwortlichkeit gab der Staat den Druck nach unten weiter und konnte so seinen Verwaltungsapparat klein halten und Gehälter für Subalternbeamte einsparen. Zudem kannten die Decurionen die Vermögensverhältnisse ihrer Mitbürger und waren zeitlich nicht festgelegt wie Steuerpächter, die nur innerhalb der vereinbarten Frist Steuern eintreiben und säumige Steuerzahler belangen konnten. Schließlich sicherte sich der Staat noch ab, indem die städtischen Steuereinnehmer einen Amtseid leisten und genau Buchführen mussten. Außerdem hafteten die kommunalen Steuereinnehmer für schuldhaftes Handeln und damit verbundener Steuerausfälle mit ihrem Privatvermögen. Ersatzweise hafteten auch die Ratsherren, welche die Steuereinnehmer ernannt hatte. Lediglich Kaiser Julian verschaffte den Decurionen eine gewisse Erleichterung, als er verfügte, dass sie nicht mehr für fiskalische Schulden ihrer Vorgänger in Haftung genommen werden konnten. Trotz dieser Belastungen profitierten auch die Decurionen von dieser Form der Steuereinziehung. Erhöhte sich doch dadurch ihre Macht und ihr Ansehen innerhalb ihrer Gemeinde und gab ihnen die Möglichkeit, ihre Mitbürger von sich abhängig machen zu können. Um möglichst alle (Provinz-)Bewohner des Reiches und deren Besitz zu erfassen und gerecht zu besteuern, mussten sich die Provinzialen registrieren lassen. Eine wichtige Neuerung der Kaiserzeit war deshalb der Provinzialzensus. Besondere Bedeutung kam dem sog. Initialzensus bei neueingerichteten Provinzen (z.B. 30 v. Chr. in Ägypten, 27 v. Chr. in Gallien) zu. In jenen Tagen erließ Kaiser Augustus den Befehl, alle Bewohner des Reiches in Steuerlisten einzutragen. Dies geschah zum ersten Mal damals war Quirinus Statthalter von Syrien. Da ging jeder in seine Stadt, um sich eintragen zu lassen. (Lukas, 2,1 – 3).

Über den Autor

Peter Roth, geboren 1980 in Schwäbisch Gmünd, nahm, nach Abitur und Zivildienst, zunächst das Studium der Klassischen Archäologie und der Alten Geschichte in München auf, bevor er an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg wechselte und dort 2005 einen Abschluss zum Diplom-Finanzwirt erwarb. Seit 2006 arbeitet er als Konzernprüfer für Lohnsteuerrecht in der Finanzverwaltung Baden-Württembergs. Tagtäglich mit Steuern und ihrer Verwaltung und diesen gegenüberstehenden Vorurteilen beruflich sowie privat konfrontiert, beschäftigt er sich seit Jahren auch in seiner Freizeit intensiv mit der Geschichte der Steuern und ihrer Erhebung, welche die Entstehung einer Zivilisation und eines Gemeinwesens überhaupt erst ermöglichen. Als Autor veröffentlichte er bereits Durch Tag und Jahr – Lyrische Aphorismen und Ausgewählte Kostbarkeiten – Lyrisches Tagebuch .

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