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- Die nachgelagerte Besteuerung und Lock-In Effekte
Steuern
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 01.2010
AuflagenNr.: 1
Seiten: 60
Abb.: 12
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Die Entstehung von steuerlichen Lock-In Effekten wird in der Literatur schon seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. In dieser Studie wird der Fragestellung auf den Grund gegangen und hierzu eine gut nachvollziehbares mathematisches Modell erstellt und anschaulich visualisiert. Dabei soll der Schwerpunkt auf Privatpersonen gelegt werden, die eine kleinere Summe Geld anlegen - meist auch langfristig. Dabei ist in der Regel davon auszugehen, dass sich die Zinssätze ändern. Der Lock-In Effekt tritt dann auf, wenn Ressourcen in einer Anlage verbleiben, da dies aufgrund der sonst fälligen Versteuerung günstiger für den Anleger ist. Dabei erklärt sich der Lock-In Effekt beispielsweise durch das Realisierungsprinzip bzw. Zuflussprinzip, das besagt, das Steuern natürlicherweise genau dann fällig werden, wenn die Ressource umgesetzt - also realisiert wird. In diesem Buch soll gezeigt werden, wie sich die Veränderung bestimmter Variablen, wie die Höhe des Investments, der geltende Steuersatz, die Dauer des Investments und die Dividende auf den Lock-In Effekt auswirken. Dabei wird deutlich, dass die Variation einzelner Faktoren eine suboptimale Ressourcenallokation verhindern, den Lock-In Effekt jedoch nicht immer vermeiden kann. Das Ziel sollte immer sein, das Auftreten des Lock-In Effekts zu verhindern und das Pareto-Optimum zu erreichen. Nach der Lektüre dieses Buches sollte der Leser mit den Eigenschaften des Lock-In Effekts vertraut sein, seine Bedeutung im volkswirtschaftlichen Gesamtgeschehen einschätzen können und Rückschlüsse auch auf das eigene wirtschaftliche Handeln ziehen können.
Textprobe: Kapitel 2.2, Lock-In Effekt: Von einem Lock-In Effekt beziehungsweise auch dem so genannten Sperreffekt spricht man im steuerlichen Sinn, wenn Mittel aus rein steuerlichen Vermeidungsgründen in einer bestimmten Investition eingeschlossen bleiben. In der Literatur gibt es keine Einigkeit über die Existenz des Lock-In Effekts. Argumente für die Existenz des Lock-In Effekts: Es gibt Wirtschaftswissenschaftler, die durch den Lock-In Effekt notwendige wirtschaftliche Investitionen behindert sehen. Sie stützen sich beispielsweise auf ökonomische Modelluntersuchungen oder empirisch untersuchte Geschehnisse. Ein Beispiel ist die Veränderung durch die Steuerreform 2001, die diese Thematik verdeutlichen soll: Die mit der Steuerreform verbundene Einführung des § 8b KStG zeigte, dass eine Barriere zur optimalen Kapitalallokation vorlag. In einer empirischen Untersuchung spiegelte sich die effizientere Beteiligung durch den Aktienkurs wieder, nachdem die Veräußerungsgewinne von Kapitalgesellschaften für Kapitalgesellschaften steuerfrei waren, wobei als Gesetzesbegründung eine Aufhebung der Mehrfachbesteuerung galt. Es wird auch von dem Kaskadeneffekt gesprochen. Eine weitere Begründung für die Existenz des Lock-In Effekts lautet wie folgt: Kapitalumschichtung ist für den Kapitalanleger aufgrund der sofort erzeugten Steuerschuld teuer. Bei einem weiteren Halten der Investition kommt der Anleger in den Genuss einer zinslosen Steuerstundung, wobei die Ressource allerdings oft nicht optimal angelegt ist. Bei dem weiteren Halten der Investition entfaltet sich die volle Wirkung des Zinseszins-Effekts. Viele machen von dieser zinslosen Steuerverschiebung Gebrauch, weil sie die Besteuerung als Strafe empfinden. In der Politik wird diese Problematik ebenfalls thematisiert. Die ungewollten Folgen seien demnach ein niedrigeres Angebot, welches den Preis steigen lässt, wodurch das Pareto-Optimum nicht erreicht wird. Dies ist einer der Gründe für die Entstehung des § 6b EStG, welcher unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, stille Reserven auf neue Wirtschaftsgüter zu übertragen. Mit der Anwendung des § 6b EStG kann die Entstehung des Lock-In Effekts verhindert werden. Dies ist aber nur in einem Personenunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wodurch hier die Problematik des Dualismus der Einkunftsarten gestreift wird. Da dieses Werk aber die Lock-In Problematik natürlicher Personen betrachtet, verweise ich bei näherem Interesse auf folgendes Buch: Sava, Dualismus der Einkunftsarten, 2007 . Argumente gegen die Existenz des Lock-In Effekts: Schneider vertritt beispielsweise den gegensätzlichen Standpunkt, indem er von einem so genannten Anti-Lock-In Effekt spricht. Er begründet dies unter anderem damit, dass der Investor mehr Aktiva verkaufen muss, um einen bestimmten Betrag zu erzielen. Dieser Investor verkauft ohne Steuern weniger Güter als mit Steuern, da die Steuer auf Veräußerungsgewinne seine Liquidität mindert. Daraufhin ist der Investor gezwungen, mehr Aktiva zu veräußern, womit eher ein Anti-Lock-In Effekt entsteht. Die Folgen sind dann hohe Angebote, welche niedrige Preise verursachen, wodurch wiederum mehr Aktiva verkauft werden müssen, um einen bestimmten Betrag zu realisieren. Dies soll anhand eines Beispiels verdeutlicht werden: Person A möchte einen Mercedes SL erwerben, welcher Anschaffungskosten von 100.000 EUR verursacht. Des Weiteren besitzt A einige Immobilien im Wert von je 50.000 EUR. In einer Welt ohne Steuern muss A zwei Immobilien veräußern, um sein Konsumziel zu verwirklichen. In einer Welt mit Steuern, unter der Annahme, dass die Anschaffungskosten der Immobilie bei 25.000 EUR lagen und einem Steuersatz von 50% unterliegen, muss A 2,7 beziehungsweise drei Immobilien veräußern. Aufgrund der Steuern werden nun mehr Ressourcen, in diesem Fall Immobilien, angeboten. Wegen des erhöhten Angebots sinken die Preise und A muss nun vier Immobilien veräußern, um sein Konsumziel zu erreichen. Somit ist ein Anti-Lock-In Effekt entstanden, weil A doppelt so viele Immobilien verkaufen muss, um sein Konsumziel zu erreichen.
Jeremy Grawert, Jahrgang 1985, begann nach dem Abitur 2006 an der Freien Universität Berlin (Exzellenzinitiative: www.exzellenz-fu.de) Betriebswirtschaftslehre zu studieren und erlangte 2009 den Grad Bachelor of Science. Während seines Studiums begann er Praxiserfahrung bei einer der weltweit größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu sammeln. Nach dem Praktikum im Geschäftsbereich Tax, wurde er Werkstudent im Department of Professional Practice. Neben diesen Praxiserfahrungen engagierte er sich auch bei Wissenschaftlichen Projekten wie z.B.: Wahrnehmung und Beurteilung von steuerpolitischen Gestaltungsmaßnahmen am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebswirtschaftliche Steuerlehre.
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