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- Bilanzierung latenter Steuern nach neuem Bilanzrecht für den handelsrechtlichen Einzelabschluss
Steuern
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 01.2011
AuflagenNr.: 1
Seiten: 106
Abb.: 6
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Gegenstand dieser Ausarbeitung ist die konzeptionell neu geregelte Bilanzierung latenter Steuern nach dem neuen deutschen Bilanzrecht für den handelsrechtlichen Einzelabschluss. Sie stellt eine der wesentlichsten Neuregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (im folgenden BilMoG) dar und ist mit einem deutlichen Bilanzierungsmehraufwand in der handelsrechtlichen Rechnungslegung belastet. In einem eineinhalbjährigen Gesetzgebungsprozess hat sich seit dem Referentenentwurf für ein BilMoG vom 08.11.2007, dem Regierungsentwurf vom 21.05.2008 und dem letztendlichen Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages am 27.03.2009 die handelsrechtliche Bilanzierung latenter Steuern stets weiter entwickelt und wurde stärker fokussiert. Die gesetzliche Vorschrift des § 274 HGB konkretisiert erstmals im deutschen Handelsrecht die international maßgebliche, bilanzorientierte Auffassung einer latenten Steuerabgrenzung und ist Kraft Gesetzes für beginnende Geschäftsjahre nach dem 31.12.2009 verpflichtend anzuwenden. Ausgehend von der konzeptionellen Grundlage der latenten Steuern, d.h. wie werden aktive und passive Steuerlatenzen definiert, welche Bedeutung liegt ihnen zugrunde und mit Hilfe welches Konzepts erfolgt die Abgrenzung, bzw. welche Bilanzdifferenzen sind mit einzubeziehen, über die wesentlichen Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz anhand ausgewählter bilanzieller Sachverhalte wird der Problembereich der latenten Steuern dargestellt. Weiter wird auf das Ansatzwahlrecht, bzw. auf die Ansatzpflicht latenter Steuern eingegangen sowie die Bilanzierung latenter Steuern bei kleinen Kapital- und Personengesellschaften dargelegt. Abschließend werden die einzuhaltenden Maßstäbe der Ermittlung und Bewertung der Steuerlatenzen einschließlich der steuerlichen Verlustvorträge, die Ausweis- und Angabemöglichkeiten und die Beachtung einer Ausschüttungssperre aufgezeigt.
Textprobe: Kapitel 2.1.1, Aktive latente Steuern: Der Gesetzgeber kodifiziert in § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ein Aktivierungs-wahlrecht für den Überhang an latenten Steuern. Die Abgrenzung hat auf Wertunterschiede von Vermögensgegenständen, Schulden oder Rech-nungsabgrenzungsposten zu erfolgen, wobei die entstehenden zeitlichen Differenzen sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich umkehren und diese eine Steuerentlastung herbeiführen, wobei mehr Gründe für die Erwartung einer Steuerentlastung als dagegen sprechen müssen. In den Vergleich der handelsrechtlichen mit den steuerlichen Buchwerten sind ggf. steuerliche Verlustvorträge, soweit eine Verrechnung innerhalb der nächsten fünf Jahre wahrscheinlich ist, sowie außerbilanzielle Korrekturen mit einzubeziehen. Wird ein Vermögensgegenstand, ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten oder ein derivativer Geschäfts- oder Firmenwert nicht in der Handelsbilanz, jedoch in der Steuerbilanz angesetzt oder erfolgt eine niedrigere Bewertung in der Handelsbilanz als dies steuerrechtlich zulässig ist, führt dieser einzeln zu betrachtende Sachverhalt zu einem aktiven Abgrenzungsposten für zukünftige Steuerentlastungen, der auf die sich ergebenden abzugsfähigen temporären Differenzen zu bilden ist. Abzugsfähige temporäre Differenzen sind demnach temporäre Differenzen, deren Abbau in folgenden Geschäftsjahren zu einer ertragssteuerlichen Entlastung führt, d.h. die sich bei der Ermittlung des zu versteuernden Ergebnisses ergebenden Beträge sind in zukünftigen Perioden abzugsfähig. Ein Aktivposten für latente Steuern ist auch dann zu bilden, wenn ein Schuldposten oder auch ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten handelsrechtlich höher bewertet wird als in der Steuerbilanz oder erst gar nicht steuerlich angesetzt wird, sondern ein Ansatz nur rein handelsrechtlich erfolgt. Im Jahr der Umkehrung der Differenzen ist das steuer-bilanzielle Jahresergebnis niedriger als das der Handelsbilanz. Die erfolgswirksame Auflösung der bestehenden Differenzen führt zu einer Buchung eines fiktiven Steueraufwands und folglich zu einer Anpassung des effektiven Steueraufwands an das handelsrechtliche Ergebnis. Wirtschaftlich betrachtet stellen aktive latente Steuern Ansprüche gegen den Fiskus dar, d.h. eine künftig bestehende Steuerlast ist zu mindern.
Jeanniene Käßler, M.Sc., wurde 1982 in Blankenburg geboren. Nach ihrer Berufsausbildung als Schauwerbegestalterin in einem großen Unternehmen des Einzelhandels entschied sich die Autorin, ihre fachlichen Qualifikationen im Bereich der Betriebswirtschaftslehre durch ein Studium an der Fachhochschule Koblenz weiter aufzubauen. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums der Betriebswirtschaft in 2009 schloss die Autorin ihr Masterstudium der Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsprüfung / Steuerberatung ebenfalls erfolgreich im Jahre 2010, mit dem akademischen Grad des Master of Science in Business Management, ab. Bereits während des Studiums sammelte die Autorin umfassende praktische Erfahrungen im Bereich des Konzernrechnungswesens in einem mittelständischen Unternehmen der Chemieindustrie in Lahnstein. Durch ihre dort auszuführenden Tätigkeiten entwickelte die Autorin ein besonderes Interesse am Thema Bilanzierung latenter Steuern .
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