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- Private Akteure in der Stadtentwicklung: Die Rolle der Eigentümer im Business Improvement District (BID) in Bremen
Soziologie
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 10.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 108
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Die Einbindung privater Akteure in die Stadtentwicklung gilt mittlerweile als notwendig. Ein Beispiel dafür sind so genannte Business Improvement Districts (im Folgenden: BID). Im Zuge eines BIDs schließen sich die Eigentümer in einem zentrumsnah gelegenen Gebiet/Quartier zusammen und führen gemeinsame Maßnahmen durch, um eine Steigerung der Immobilienwerte zu schaffen sowie die Qualität des öffentlichen Raums`, in dem sie leben, zu steigern (vgl. Vollmer 2008: 41 f.). Eine entscheidende Akteurs-Gruppe ist in diesem Prozess bisher sehr wenig untersucht worden. Aus diesem Grund widmet sich die vorliegende Arbeit der Frage, welche Rolle die Eigentümer im BID im Bremer Viertel haben. Das Erkenntnisinteresse dieser Arbeit liegt hierbei in der Beantwortung der Frage, welche Faktoren die Eigentümer im Bremer Viertel veranlassen, sich an einem Dialog zur Errichtung eines BIDs zu beteiligen. Darüber hinaus soll untersucht werden, ob weitere Faktoren vorhanden sind, welche zur Beteiligung an einem BID vorliegen und die Möglichkeiten der Mobilisation der Eigentümer betrachtet werden.
Textprobe: Kapitel 5, Die Akteure: Wie bereits im ersten Kapitel angedeutet, sind in einem BID-Konzept mehrere Akteure von Bedeutung. Sowohl die privaten Akteure, die in manchen BIDs eine sehr heterogene Gruppe darstellen, als auch die öffentliche Hand sollen auf den folgenden Seiten näher beschrieben werden. Zunächst wird auf die allgemeine Rolle der Eigentümer eingegangen. Welche Ziele sie mit der Beteiligung an einem BID verbinden und der Vorteil der Umgehung von Trittbrettfahreren sind an dieser Stelle Gegenstand der Darstellung. Im Anschluss werden die privaten Akteure im Bremer ‘Viertel’ spezifiziert. Dabei werden die Heterogenität der Eigentümer im größten BID Deutschlands und das Widerspruchsverfahren thematisiert. Im letzten Abschnitt dieses Kapitels wird zudem die Rolle der öffentlichen Hand- besonders die in Bremen- näher betrachtet. Dieses Kapitel soll zudem als Hinführung zu den eigens erstellen Hypothesen in Kapitel sechs dienen. Die verschiedenen Akteursinteressen innerhalb des BIDs im ‘Viertel’ bieten eine adäquate Ausgangslage, um die Rolle der Eigentümer näher zu betrachten und wissenschaftlich zu analysieren. 5.1, Die Rolle der Eigentümer: Die Organisationsstruktur innerhalb eines BIDs geht von den Eigentümern aus. Jeder Eigentümer ist stimmberechtigt und sorgt für die Bereitstellung der finanziellen Mittel (vgl. Wiezorek 2004: 26 f.). Die wichtigsten Aufgaben der Eigentümer sind die Entwicklung eines Konzeptes, die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs und die Bereitschaft zu viel Eigenverantwortung (vgl. Baumgärtner/Eßer/Scharping 2009: 365). Des Weiteren tragen alle Grundstückseigentümer die Kosten innerhalb des BIDs selbst. Diese Zahlungspflicht gilt als großer Vorteil eines BIDs: Trittbrettfahrer können nicht an den Erfolgen eines BIDs partizipieren. Ein freiwilliger Zusammenschluss birgt immer die Gefahr, dass formulierte Ziele durch eine hohe Anzahl an Nutznießen, die sich nicht an den Aufwertungsplänen beteiligen, nicht erreicht werden. In einem BID ist das anderes. Alle Eigentümer spielen zu Beginn der BID-Entstehung eine wichtige Rolle. Sie ergreifen die Initiative und stellen einen Antrag zur Errichtung eines BIDs. Jedoch müssen erst mindestens 15 % der Beteiligten der Antragsstellung zustimmen, bevor das BID-Verfahren beginnen kann. Erfolgt eine Zustimmung werden innerhalb eines Monats die Unterlagen bei der Stadt öffentlich ausgelegt. Gegnern dieses Konzepts ist es in der Zeit möglich, Kritik zu formulieren. Jedoch hat dies keinen weiteren Einfluss, sofern das Negativquorum nicht erreicht worden ist. Kommt es allerdings zu einem mehrheitlichen Veto, lässt sich das geplante BID nicht umsetzen (vgl. Vollmer 2008: 52f.). Ziel der Grundeigentümer ist die Aufwertung der innerstädtischen Standorte, um eine Steigerung der Attraktivität zu erreichen und negativen Tendenzen, wie Leerstand und Verfall von Grundstückswerten, entgegenzuwirken. Weitere Ziele sind die Schaffung eines attraktiven Branchenmixes, eine gute Erreichbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer und ein gutes Kommunikationskonzept (vgl. Wiezorek 2010b: 91). Durch diese Maßnahmen, die eine Attraktivitätssteigerung nach sich ziehen sollen, wird eine erhöhte Kundenfrequenz erreicht, was ebenfalls zu einer Steigerung der Immobilienwerte führt. Laut Reichhardt et al. wird das Engagement der Grundeigentümer mit der Tatsache, dass 60 Prozent des Immobilienwerts standortgebunden ist, begründet (vgl. Reichhardt et al. 2004: 15). Ob diese Zielsetzung auch mit denen der Eigentümer im ‘Viertel’ identisch ist, soll auf den nächsten Seiten diskutiert werden und stellt gleichzeitig das Erkenntnisinteresse der empirischen Analyse dar. 5.2, Die Eigentümer im ‘Viertel’: Die Eigentümer im Bremer ‘Viertel’ sind eine sehr heterogene Gruppe, was sich in den unterschiedlichen Interessen und damit entstehenden Problemen, speziell hinsichtlich der Organisation, widerspiegelt. So umfasst das ‘Viertel’ verschiedene Interessensgruppen, wie die Wohnungsnutzer, die Gastronomiebetreiber, die Geschäftsinhaber, die Immobilienverwaltungen und die privaten Eigentümer. Über das ‘bottom-up’-Prinzip haben die Eigentümer die Möglichkeit nach Ihren Vorstellungen das ‘Viertel’ attraktiver zu gestalten. Die BID-Größe im ‘Viertel’ erweist sich allerdings im Hinblick auf eine Interessensbündelung als Herausforderung. Gerade bei dieser Anzahl an Interessen kommt es des Öfteren zu Konfrontationen und Problemen. Die Theorie ‘Logik des kollektiven Handelns’ von Mancur Olson (1968) setzt genau an diese Problematik an. Zunächst erklärt Olson, dass Organisationen oft zugrunde gehen, sofern sie sich nicht für die Interessen der jeweiligen Mitglieder einsetzen. Weiter wird die Bereitstellung von Kollektivgütern durch eine Gruppe häufig als schwierig angesehen, da die eigenen Interessen eher im Vordergrund stehen und demzufolge nicht im Sinne der Gruppe gehandelt wird, sondern im Sinne der eigenen Nutzenmaximierung. Dies führt zu Problemen hinsichtlich der Organisation der Gruppen (vgl. Olson 1968: 4f u. 14f.). Große Gruppen werden von Olson als ‘latente’ Gruppen bezeichnet, da ‘sie eine latente Macht oder Fähigkeit zum Handeln haben, aber diese mögliche Macht nur mit Hilfe von ‘selektiven Anreizen’ realisieren oder ‘mobilisieren’ können’ (ebd.: 50). Das bedeutet, dass eine Gruppe entweder durch Zwangsmaßnahmen oder durch Belohnungen mobilisiert werden muss, um im Gruppeninteresse zu handeln. Kleinere Gruppierungen haben hinsichtlich dessen größere Vorteile. Durch ihre meist homogene Zusammensetzung können sie ihre Interessen besser artikulieren und durchsetzen. Beste Beispiele sind Bauern oder Ärzte, die zwar zahlenmäßig als eher klein zu bewerten sind, jedoch einen großen Einfluss auf (staatliche) Entscheidungen haben. An dieser Stelle setzt das BID an: Durch die vielfältigen Interessen innerhalb des BIDs ‘Viertel’, gibt es auf der einen Seite die Befürworter, die sich aufgrund der positiven Effekte, wie Attraktivitätssteigerung, für das BID ausgesprochen haben und auf der anderen Seite gibt es einige Eigentümer, die an dem BID nur aufgrund des Zwangscharakters mitmachen. Diese verschiedenen Vorstellungen stellen eine große Hürde für die Umsetzung des Konzeptes dar. Insgesamt haben sich innerhalb der Auslegefrist im BID ‘Viertel’ 19 Prozent der Grundeigentümer gegen die BID-Errichtung ausgesprochen (vgl. Heinze 2010: 13). Mittlerweile haben sich die Gegner so mobilisiert, dass sie Widerspruch gegen den ersten Abgabenbescheid eingelegt haben. Die Rechtsanwälte Rainer Kulenkampff und Anja Dillenburger vertreten in diesem Prozess die Kläger und argumentieren, dass diejenigen, die von der Standortgemeinschaft profitieren, nicht die Eigentümer seien, sondern die Händler. Auch der Zuschnitt wird als kritisch bewertet. Die Gegner bemängeln zudem, dass auch Händler der Seitenstraßen vom BID -ohne Abgaben zahlen zu müssen- profitieren. Überhaupt erweist sich der jährlich bis zu 10.000 Euro zu zahlende Betrag als Streitpunkt, da dieser als zu hoch bewertet wird. Dies führt nach Angaben der Eigentümer dazu, dass sie aufgrund fehlender Mittel nicht mehr in der Lage seien, eigenständig etwas am Haus zu verbessern (vgl. Brandt 2010). Nachdem das Verwaltungsgericht Bremen die ersten Klagen zurückgewiesen hat, gingen die Anwälte in Berufung. Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat in seinem Beschluss angemerkt, dass dem ‘Ostertorsteinweg’ und der Straße ‘Vor dem Steintor’ zwei unterschiedliche Bebauungspläne zugrunde liegen. Der ‘Ostertorsteinweg’ gilt als ‘Kerngebiet’ und ‘Vor dem Steintor’ ist als ‘Mischgebiet’ festgesetzt. Folglich hat das Gericht entschieden, dass die Unterschiede der beiden Straßenabschnitte zu verschieden seien, um es in einem BID zusammenzufassen. Der Lenkungsausschuss jedoch hat die beiden Straßen zu einem Standort zusammengefasst, da beide die gleichen Interessen verfolgen. Weitere Mängel bestehen aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts hinsichtlich der Heterogenität der Gruppe, da Sonderabgaben nur homogenen Gruppen auferlegt werden dürfen. Dies ist im ‘Viertel’ jedoch nicht der Fall: Durch die unterschiedlichen Bebauungspläne stellen die Eigentümer jedoch keine homogene Gruppe dar, merkte das Oberverwaltungsgericht an. Ein weiterer Mängel bezieht sich auf die nicht erschließende Einbeziehung der Seitenstraßen. Der Lenkungsausschuss hat diesbezüglich eine Stellungnahme veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass der Beschluss des Oberveraltungsgerichts nicht Verallgemeinerbar sei, sondern es sich um eine Einzelfallentscheidung handel (vgl. Stellungnahme des Lenkungsausschusses 2011: 1ff.). Weitere Kritik wird von den Eigentümern hinsichtlich der BID-Wahl geäußert. Zum einen lag der Widerspruchszeitrum in den Sommerferien, in denen viele Eigentümer nicht zu Hause waren und so nicht reagieren konnten. Zum Anderen hat ein Großteil der Eigentümer, die ihren Wohnsitz nicht im ‘Viertel’ haben, einfach einen Abgabebescheid erhalten und sind dadurch erstmalig auf das BID gestoßen, da der IGV aus Datenschutzgründen nicht alle Adressen der Eigentümer vorliegen. Sowohl diese Vorgehensweise als auch die gesetzliche Grundlage, der 1/3-Ablehnung gegen das BID, wird von Seiten der Eigentümer und den Rechtsanwälten als undemokratisch und daher als problematisch betrachtet (vgl. Sundermann 2011). Wie viele Eigentümer sich jedoch gegen den BID-Ansatz aussprechen, ist bisher nicht bekannt. Insofern schleißt eine Untersuchung der privaten Akteure innerhalb des BIDs eine noch existierende Forschungslücke und erweitert die Erkenntnis über die unterschiedlichen Interessen zur Teilnahme an einem BID. Bevor allerdings auf die empirische Analyse eingegangen wird, steht noch kurz die Funktion der öffentliche Hand in einem BID im Fokus, um den Zusammenhang zwischen privaten und öffentlichen Akteuren herzustellen.
Angela Bartelt, M.A. wurde 1986 in Bückeburg geboren. Ihr Studium der Stadt-und Regionalentwicklung an der Universität Bremen schloss die Autorin im Jahre 2011 mit dem akademischen Grad Master of Arts erfolgreich ab. Bereits während des Studiums sammelte sie umfassende praktische Erfahrungen in der Kommunikations-und Öffentlichkeitsarbeit-Branche. Nach dem Studium ist die Autorin Citymanagerin von Gelsenkirchen geworden und arbeitet dort seither für eine Immobilien-und Standortgemeinschaft, welches einem Business Improvement District auf freiwilliger Ebene nachkommt.
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