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Soziologie


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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 01.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 84
Abb.: 8
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Man ist nicht als Frau geboren, man wird es. So sehen die Schlagzeilen in der aktuellen Tagespresse zu der Einführung einer gesetzlichen Frauenquote in Deutschland aus. Hitzig wird diskutiert, ob Deutschland eine Frauenquote braucht oder nicht. Aktuell versucht die Regierung mit einer Selbstverpflichtung der DAX – Unternehmen eine gesetzliche Quote zu umgehen, deutliche Erfolge sind aber nicht zu verzeichnen. So scheint es, als ob ein Gesetz zur Förderung der Frau in Führungspositionen unausweichlich ist. Wie sehen in diesem Fall aber die Erfolgschancen aus? Gerade in Bezug auf Konkurrenzländer mit bereits bestehender Quote, wirkt es so, als ob Deutschland hinterher hängt und die Zeichen der Zeit versucht zu verdrängen. In der vorliegenden Untersuchung sollen anhand einer SWOT-Analyse die Stärken und Schwächen einer gesetzlichen Frauenquote aufgezeigt werden. Norwegen hat bereits im Jahr 2003 mit der Einführung einer gesetzlichen Frauenquote begonnen und diese in den darauf folgen Jahren erfolgreich umgesetzt. Daher fließt Norwegen in dieser Analyse als Konkurrent ins Unternehmensumfeld ein. Fokusgruppe für Deutschland bilden die 30 größten deutschen DAX-Unternehmen.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.4, Bedeutung einer Frauenquote: Im Gegensatz zum Kodex wäre eine gesetzliche Frauenquote ein bindendes Recht, mit der Aufgabe Ungleichheiten in Verhältnis der Geschlechter zu beseitigen. Betrachtet wird dies dabei aus rein statistischer Sicht. Die Notwendig für ein solches Gesetz besteht, wenn es in bestimmten Bereichen mehr Männer als Frauen gibt und dieser Sachverhalt sich nicht auf andere Weise beheben lässt. Grundlage dafür bildet der Art.3 des GG, ‘Männer und Frauen sind gleichberechtigt ‘. Ein Gesetz für eine Quote wird in Erwägung gezogen, wenn sich andere mildere Mittel als nicht wirkungsvoll erwiesen haben und weitere Maßnahmen als wirkungslos erachtet werden. Ziel ist es ein bestimmtes Geschlechterverhältnis herzustellen. Dabei soll keine Gleichheit der Startchancen, des Einzelnen im Wettbewerb mit anderen, geschaffen werden. Im Idealfall soll ein Verhältnis von Männer und Frauen von 50:50 hergestellt werden. In der Regel ist diese Verteilung aber nicht möglich und man entscheidet für einen geringen Anteil. Diesen Prozentsatz bezeichnet man als Frauenquote. Verwendet wird diese Bezeichnung im akademischen Bereich oder bei der Besetzung von Toppositionen in der Wirtschaft. Diese Quote wird im Gleichstellungsgesetz eines jeden Landes verankert und bevorzugt Frauen mit gleicher Qualifikation gegenüber ihren männlichen Mitbewerbern solange, bis der gewünschte Prozentsatz erreicht ist. Beispiele dafür gibt es auch aus Deutschland, hier wurden bereits gesetzliche Frauenquoten im Bereich des öffentlichen Dienstes eingeführt. ‘(1) Frauen, die eine zur Ausfüllung der Stelle gleichwertige Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) besitzen wie männliche Mitbewerber, sind diesen gegenüber unter Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit, solange bevorzugt einzustellen, bis der Anteil der Frauen in der betreffenden Laufbahn oder Berufsrichtung der jeweiligen Einrichtung nach §1 mindestens 50 von Hundert beträgt.’ So könnte der Entwurf für eine gesetzliche Frauenquote in Aufsichtsräten aussehen. Erst wenn die Prozentzahl erfüllt ist, können die Unternehmen wieder vorrangig Männer einstellen. Wichtig dabei ist, dass der oft kritisierte Punkt der Qualifikation hier mit berücksichtigt wurde. Frauen können nur bevorzugt eingestellt werden, wenn sie eine gleichwertige Qualifikation wie die männlichen Bewerber vorweisen können. Nicht nur aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes gibt es Beispiele. An Hochschulen gibt es Vorgaben, welche auf das Erfüllen von Frauenquoten ausgerichtet sind. Verankert sind diese im Hochschulrahmengesetz des jeweiligen Landes. Auf Grund der Vorgaben werden Gleichstellungsbeauftragte eingesetzt und Förderprogramme für Frauen angeboten. Der Zugang zu wissenschaftlichen Stellen soll verbessert werden und spezielle Professorinnenprogramme sollen den Weg zur Professur erleichtert. Dies sind nur einige Maßnahmen, die das Hochschulgesetz zur Förderung der Frau vorsieht. Man kann sagen, dass eine Quote per Gesetz erfüllt wird, auch wenn diese im Prozentsatz nicht benannt wird.

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ISBN: 978-3-95935-610-7
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