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Soziologie


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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 07.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 104
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

In der gegenwärtigen Situation der Medienberichterstattung fokussieren sich Journalisten und PR-Schaffende immer stärker auf rechtliche Auseinandersetzungen. Auch in der Öffentlichkeit erhält die Gerichtsberichterstattung einen immer größeren Stellenwert. Sie dient den Menschen als Unterhaltung, insbesondere wenn die von den Medien thematisierten rechtlichen Auseinandersetzungen außergewöhnliche oder sensationelle Züge aufweisen. Vor allem der Faktor Prominenz macht Gerichtsverfahren für die Öffentlichkeit interessant. Da die Bevölkerung sich eine unabhängige Meinung über Schuld oder Unschuld des Angeklagten macht, vermag sie die Reputation einer Person zu stärken oder zu zerstören. Dies kann dazu führen, dass der Wert eines Imageschadens höher ist, als der eigentliche Streitwert eines juristischen Verfahrens. Daraus entsteht die Notwendigkeit der Einführung einer neuen Form der Öffentlichkeitsarbeit: der Litigation PR. Litigation PR bezeichnet die strategische öffentliche Kommunikation im Zusammenhang mit rechtlichen Verfahren und soll dazu dienen, dass sich das Gerichtsverfahren durch den Einsatz gezielter Medienarbeit positiv auf das Urteil und den Ruf des Mandanten auswirkt. Die vorliegende Studie setzt sich mit der Öffentlichkeitsarbeit im Rechtsstreit auseinander. Sie soll die Litigation PR unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben, Ziele und Methoden präsentieren und herausstellen, ob sie hinsichtlich ihrer Funktion als Beeinflussungsdienstleister ein geeignetes Instrument ist, um einen gerechten Ausgang eines Prozesses sowohl vor Gericht, als auch in der Öffentlichkeit zu beeinflussen.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.2, Pressearbeit der Justiz: Das Recht kann die Entwicklung der Mediengesellschaft nicht aufhalten. Allerdings bietet der Informationsanspruch der Justiz gegenüber Journalisten nicht nur den Medien einen Vorteil für eine interessante Story, sie kann auch für die Justiz eine Chance sein sich zu äußern und den Prozess von der eigenen Seite darzustellen. Aus diesem Grund besitzen Gerichte und Staatsanwaltschaften flächendeckende Pressestellen, in denen die Mitarbeiter im Umgang mit der Presse geschult sind und diese auch außerhalb der Arbeitszeiten erreichbar sind, um einen transparenten Rechtsstaat gewährleisten zu können. Das PR-Material von Justizbehörden findet besonders hohen Anklang bei der Presse und weist das größte Potenzial auf veröffentlicht zu werden, da Medien ihre Informationsquellen nach Status, Exklusivität und Kompetenz auswählen. An dieser Stelle muss aber beachtet werden, dass es sich hierbei um eine zielgerichtete, einseitige und interessengebundene PR-Arbeit handelt, die auf die Öffentlichkeit einwirkt. Die Gefahr ist somit groß, dass die Grenze zwischen legitimer LPR und Manipulation der Öffentlichkeit, wenn auch vielleicht unbewusst, überschritten werden kann. In den Landespressegesetzen ist das Informationsrecht der Medien verankert, welches gem. §4 Abs. 1 LPrG die Behörden dazu verpflichten der Presse Auskünfte zu erteilen. Jedoch können nach Abs. 2 Auskünfte verweigert werden, wenn dadurch der Verlauf des Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet, sowie das öffentliche oder schutzwürdige private Interesse verletzt würde und dies nicht den Vorschriften der Geheimhaltung entsprechen oder unzumutbare Ausmaße besitzen würde. Vor allem die PR der Staatsanwaltschaften kann eine Bedrohung für die Verteidigung eines Angeklagten haben. Aufgrund der Waffengleichheit ist es Staatsanwälten ebenso wie Anwälten erlaubt PR zu betreiben. Allerdings müssen sich Staatsanwälte bewusst sein, dass sie mit ihrer Informationspolitik eine mediale Prangerwirkung mit unabsehbaren Folgen in der öffentlichen Berichterstattung verursachen können. Aus diesem Grund hat die Verfassung eine rechtliche Grenze gezogen, welche nach §131 Abs. 3 StPO untersagt, dass die PR von Staatsanwaltschaften eine Vorverurteilung des Verdächtigen durch die Medien bewirkt. Allerdings halten sich die Staatsanwälte nicht immer an ihre Vorschriften und begehen zeitweilig Rechtsbrüche.228 In welcher Art und Weise diese Verstöße auftauchen, welche Auswirkungen sie auf den Angeklagten vor Gericht haben können und warum solche Vergehen nur selten mit einem Strafverfahren geahndet werden, wird in den folgenden Unterkapiteln thematisiert. 2.2.1, Gefahr von PR der Staatsanwaltschaft: Staatsanwälte müssen bei ihrer Informationspolitik eine sehr schmale Gradwanderung zwischen Informierung der Öffentlichkeit und Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten absolvieren. Allerdings werden diese oft und teilweise bewusst verletzt. Die Medien nehmen diese Informationen ohne eine weitere Prüfung auf, da die Staatsanwaltschaft zu Beginn eines Gerichtsverfahrens eine der wenigen Informationsquellen, die zur Verfügung stehen, darstellt. Staatsanwälte betreiben im Gegensatz zu den Anwälten keine LPR, da ihre Öffentlichkeitsarbeit ebenso wenig wie die PR der Richter nicht das Ziel haben darf einen Prozess zu gewinnen, sondern dabei helfen soll, dass sich das Recht durchsetzt. Außerdem müssen sie den Reputationsschaden der Gegenseite möglichst gering halten, die Sichtweise ihrer Behörde verständlich darstellen und gleichzeitig deren Reputation sichern. Die Gefahr bei der PR von Staatsanwälten liegt in der Instrumentalisierung der Medien. Manche Staatsanwälte versuchen durch den Einsatz von Eigen-PR ihre Arbeit und ihre Ermittlungserfolge öffentlich darstellen, um ihr eigenes Ansehen in der Öffentlichkeit zu stärken. Zu diesem Zweck leiten sie interessante Unterlagen an die Medien weiter, um ihren Einfluss auf den Fall zu sichern oder um Druck auf den Beklagten auszuüben, damit dieser sich auf einen Deal einlässt und der Staatsanwalt einen weiteren Erfolg zu verzeichnen hat. Immer wieder ereignet es sich, dass Unterlagen über ein Ermittlungsverfahren den Redaktionen vorliegen, bevor der Verteidiger Einblick in diese erhalten hat. Der Fall ‘Klaus Zumwinkel’ ist das beste Beispiel für die frühzeitige Weiterleitung von Informationen an die Presse. In diesem Fall ging die Informationspolitik der Justiz soweit, dass die Medien von den anstehenden Ermittlungen noch vor dem Beschuldigten selbst erfuhren und bei dessen Abführung bereits vor Ort waren. Die Paradoxie der Berichterstattung in diesem Verfahren wird im folgenden Abschnitt aufgezeigt. 2.2.2, Der Fall ‘Klaus Zumwinkel’: Die Live-Übertragung der Abführung des damaligen Post-Chefs Klaus Zumwinkel im öffentlich-rechtlichen Frühstücksfernsehen zählt zu den bekanntesten und spektakulärsten Beispielen dafür, dass ein Strafverfahren bereits zu einem frühen Zeitpunkt in die Medienberichterstattung gelangen kann. Am Valentinstag 2008 wurde der Vorstand der Post AG um fünf Uhr morgens wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung von der Polizei und der Staatsanwaltschaft in medialer Begleitung, in Form von Journalisten und Fernsehkameras, aus seinem Haus abgeführt. An diesem Punkt stellte sich die Frage, woher die Medien von der bevorstehenden Festnahme wussten und wer der Presse diesen Insider-Tipp gegeben hat. Die medienwirksame Abführung von Klaus Zumwinkel hatte zur Folge, dass aufgrund der Macht der Bilder, die durch die Medialisierung des Falles entstanden sind, sich eine vorverurteilende Meinung in der Öffentlichkeit gebildet hat, welche dazu führte, dass der ehemalige Post-Chef in seinem Urteil die höchste Bewährungsstrafe von zwei Jahren erhielt, zwei Millionen Euro Geldstrafe auferlegt bekam und von seinem Posten zurücktreten musste. Aufgrund solcher Verstöße, muss die Informationspolitik der Staatsanwaltschaft und deren Handlungsspielräume untersucht werden.

Über den Autor

Nadine Maier wurde 1988 in Backnang geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Hochschule Mittweida Angewandte Medienwirtschaft mit dem Schwerpunkt PR und Kommunikationsmanagement. Ihr Studium schloss sie 2011 mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts erfolgreich ab. Während ihres Studiums sammelte die Autorin umfassende praktische Erfahrungen im journalistischen Bereich sowie in der PR- und Öffentlichkeitsarbeit. Aufgrund ihres studentischen Praktikums in einer Online-Redaktion entwickelte Frau Maier großes Interesse an dem Zusammenspiel von PR, Journalismus und Öffentlichkeit. Als einige Zeit später das Verfahren gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann eröffnet wurde und eine Medienlawine losbrach, entschied die Autorin, sich im vorliegenden Buch dieser Thematik zu widmen.

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