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- Die österreichische Demokratieentwicklung nach 1945: Gesellschaft und Staat im Wandel des Zeitgeschehens
Soziologie
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Verlag:
disserta Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 07.2020
AuflagenNr.: 1
Seiten: 168
Abb.: 11
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Das vorliegende Buch vermittelt in drei Abschnitten einen Abriss zu wesentlichen Entwicklungen und politischen Geschehnissen ab 1945 mit besonderem Einfluss auf die demokratische Entwicklung Österreichs. In der Nachkriegsära sind materieller Notstand sowie die Selbstfindung Thema, ebenso die Problembewältigung der Besatzungszeit durch fremde Mächte und der Weg zur Erlangung der Souveränität. In der wiedererstandenen Demokratie waren progressives Gemeinwohl sowie die Hebung wirtschaftlicher Potentiale prioritär, wodurch Österreichs Aufstieg zum Wohlfahrtsstaat und die Entfaltung zur Offenen Gesellschaft möglich wurde: Der EU-Beitritt (1995) löste in Österreich einen gesellschaftlichen Wandel aus, der die liberale Haltung und soziale Marktwirtschaft manifestiert. Zeitadäquat wird die Globalität in Bezug auf die multipolare Welt, politische Sichtweisen sowie der Einfluss auf die westlichen Demokratien reflektiert, wodurch insbesondere innenpolitische Querelen in den EU-Mitgliedsländern entstehen und es zu Veränderungen in der jeweiligen Bevölkerung kommt. Politisch Interessierten wird mit diesem Buch ein zeitnaher Überblick über Österreich im Kontext mit Politik und Demokratieentwicklung angeboten, was zu einem spannenden Diskurs über Demokratie obsorge sowie demokratische Errungenschaften animieren soll.
Textprobe: Kapitel 2, Der Staatsvertrag: ein langwieriges Unterfangen: Die politischen Möglichkeiten Österreichs zur Erlangung der Souveränität und Wahrung der Eigeninteressen waren in den Nachkriegsjahren nach 1945 ziemlich begrenzt. Einerseits wegen der bestehenden Zerteilung in vier Besatzungszonen und andererseits aufgrund des durch den Kalten Krieg entstandenen Misstrauens zwischen Ost und West, woraus sich neben den in Europa herrschenden geografischen Systemfronten wieder ernste Spannungen aufbauten. Die politischen Differenzen, insbesondere jene zwischen den USA und der UdSSR, färbten auch auf Österreich ab: Obwohl Österreich als befreites Land bezeichnet wurde, war es nicht nur weder frei bzw. selbstbestimmt, sondern wegen seiner geografischen Grenzlage zum Osten und Nachbarland zu Deutschland ein Faustpfand in der von den Großmächten verfolgten Politik. - Im Rahmen der Möglichkeiten bzw. trotz der Beschränkungen durch die Besatzungsmächte bemühte sich die österreichische Regierung außenpolitisch Schritte zu setzen. - Österreich war in der Nachkriegsära des Zweiten Weltkrieges neben den verschiedenen Unwägbarkeiten und der eigenen Schwachheit mit Gebietsforderungen seiner südlichen Nachbarn Slowenien und Italien konfrontiert, deren Genesen sich folgend darstellen: 1. Sonderfall Kärnten : Die wichtige Vorgeschichte: Am 11. November 1918 war der Erste Weltkrieg zu Ende und die Mittelmächte Deutschland und Österreich-Ungarn zusammengebrochen. Der Thronverzicht Kaiser Karls erfolgte per Kundgebung am 11. November 1918 in der Wiener Zeitung. Am gleichen Tag beschloss die provisorische Landesversammlung in Kärnten den Beitritt zum Staat Österreich (aus dem Kronland der Habsburgermonarchie wurde sohin ein Bestandteil des neuen Österreich). Hinzuweisen ist, dass sich bereits in den letzten Oktobertagen 1918 in Klagenfurt Vertreter der deutsch-politischen Parteien für die Bildung eines freien, unabhängigen Staates in Österreich aussprachen. - Am 12. November rief die Nationalversammlung in Wien Deutsch-Österreich als demokratische Republik aus. Ein im August 1918 gegründeter slowenischer Nationalrat in Laibach erhob am 17. Oktober umfassende Gebietsforderungen: zunächst für ganz Kärnten, später wurden die Ansprüche auf etwa ein Drittel der Landesfläche reduziert. Der erfolgte anhaltende Streit mündete in Kampfhandlungen, zumal im November 1918 südslawische Truppen, vorerst überwiegend slowenische Einheiten, mit der Besetzung südlicher Landesteile Kärntens begannen. Anfang Dezember 1918 standen die Südslawen schon in Bleiburg, St. Paul, Lavamünd, Griffen und Völkermarkt. Am 16. Jänner 1919 begannen Waffenstillstandsverhandlungen in Graz, die kaum begonnen schon wieder zum Versagen neigten. Zu dieser Zeit weilte ein US-Offizier namens Sherman Miles als Angehöriger einer in Wien eingerichteten US-Studienkommission in Graz. Dieser machte sich erbötig, die in Streit stehenden südlichen sowie südöstlichen Landesteile Kärntens mit dem Ziel zu bereisen, über eine Demarkationslinie zu befunden. Mit dem Einverständnis der österreichischen und südslawischen Verhandler begann die Mission von Miles mit drei begleitenden Beobachtern am 25. Jänner und dauerte bis 5. Februar 1919. Zwei Tage später lag der Mehrheitsbericht vor (drei von vier Beobachtern), der die Erkenntnis offenlegte, dass eine Teilung der strittigen Gebiete einerseits deren natürliche Einheit zerstöre und andererseits ein Großteil der von einer etwaigen Teilung betroffenen Kärntner Slowenen tendenziell ohnehin nicht zu den Südslawen neigen. Der Miles-Bericht wurde der US-Friedensdelegation in Paris zugeleitet, dessen Ergebnis sich Präsident Wilson insofern zu eigen machte, da am 30. Mai 1919 der Rat der vier Siegermächte des Ersten Weltkrieges in Paris - nach einem vorherigen Beschluss der Friedenskonferenz - die Abhaltung einer Volksabstimmung in Kärnten verfügte südslawische Proteste blieben wirkungslos. – Inhaltlich bezog sich die Abstimmung auf ganz Kärnten als Gebiet der Republik, jedoch musste Kärnten ohne Volksabstimmung Gebiete an Italien (Kanaltal, Weißenfels) und Südslawien (Mießtal, Seeland) abtreten. Bis zur Kärntner Volksabstimmung am 10. Oktober 1920 versuchten die Südslawen mit allen Mitteln das Ruder herumzureißen: => Generalangriff noch im Frühjahr 1919, die eine österreichische Gegenoffensive nach sich zog und am 8. Mai 1919 zur Vertreibung der südslawischen Truppen aus Kärnten führte. Die militärischen Auseinander-setzungen und Landnahmen dauerten dennoch an, zumal der Schlussbericht der Miles-Kommission zunächst geheim gehalten wurde. => Die Südslawen führten gegen Österreich eine heftige unschöne Propaganda-Auseinandersetzung mit wenig glaubhaften Zerrbildern, z.B. vom Bolschewismus bedrohter Hungerleiderstaat Hetzparolen gegen Slowenisch sprechende Bevölkerungsteile. Nichtsdestotrotz siegte bei den Kärntner Slowenen die Vernunft vor emotionaler Leidenschaft in Bezug auf Nationalitätsbestrebungen für Südslowenien. – Am 13. Oktober 1920 wurde durch den Vorsitzenden der interalliierten Abstimmungskommission (Oberst Capel Peck, Großbritannien) das Ergebnis der Volksabstimmung verkündet: 59,01% votierten für Österreich, 40,96% für Jugoslawien. Somit wurde die Verwaltung des Abstimmungsgebietes an Österreich übertragen. Die Gebietsforderungen Jugoslawiens nach Ende des Zweiten Weltkrieges waren unter Vorschub der brüderlichen Beziehungen zur UdSSR ein Versuch, die Schwäche Österreichs auszunutzen und sich ohne Grund über die bestehenden Grenzen hinwegzusetzen. Jugoslawien konnte nämlich zu nächst auf den Beistand der UdSSR zählen, der allerdings nach der in 1948 erfolgten Abwendung Titos von Moskau perdu war. Von österreichischer Seite war deshalb die Abweisung der von Jugoslawien geforderten Gebietsansprüche in Kärnten inklusive der Städte Klagenfurt und dem südlichen Villach sowie in der Steiermark formell zu vollziehen, was mit westlicher Unterstützung gelang. 2. Sonderfall Südtirol : Im Gegensatz zu Kärnten scheiterte jedoch der Versuch Österreichs, Ansprüche an Italien zur Rückgabe des deutschsprachigen Südtirols durchzusetzen (Provinz Bozen des ehemaligen habsburgischen Südtirols) dies wurde von den Kriegssiegern verweigert. – Obwohl das Land Italien weder im Ersten noch im Zweiten Weltkrieg zu den Siegermächten zählte, gelang es ihm, das seit Jahrhunderten zusammengehörige Tirol aufzuspalten. - Wesentliches Interesse an Südtirol bestand u.a. an den in diesem Gebiet befindlichen Kraftwerken zur Nutzung für die italienische Industrie. Nicht von der Hand zu weisen ist, dass seitens der großen italienischen Wählerklientel in den USA entsprechender Einfluss zum Vorteil Italiens ausgeübt wurde. – Österreich erreichte mit Italien 1946 ein Abkommen zum Schutz der Deutsch sprechenden Bevölkerung (Pariser Gruber-de Gasperi-Abkommen), was seitens Italiens nicht konstruktiv gehandhabt wurde: Der praktische Nutzen der ausgehandelten Punkte zur Autonomie wurde durch die in 1948 entstandene neue italienische Verfassung gravierend eingeschränkt, und zwar: Die Verwaltungseinheiten Bozen und das italienischsprachige Trient als Region Trentino-Alto Adige sind zu vereinen, demgemäß die Südtiroler unter italienisches Recht zu stellen waren. Zur Forcierung einer italienischen Durchmischung wurden sogar von den Behörden soziale Wohnbauprogramme aufgelegt, die eine rasche Ansiedlung von Industriearbeitern aus Süd- bzw. Unteritalien (Mezzogiorno genannt) erleichtern sollte. Offensichtlich wurde, dass damit eine Verdrängung der deutschsprachigen Bevölkerung als Beschäftigte im öffentlichen Sektor drohte, wie z.B. Bahn, Post, Sozialversicherung u.a., sowie die deutsche Sprache und Kultur zu marginalisieren, insbesondere in den wichtigen städtischen Bereichen von Brixen, Bozen, Meran. Die laufenden Verbalkonflikte eskalierten schließlich, was in den frühen 1960er Jahren Terroranschläge auf italienische Einrichtungen nach sich zog (z.B. Sprengung von Leitungsmasten). Um die italienische Regierung wegen der Diskriminierungen unter Druck zu setzen wurde unter Außenminister Kreisky (1959-1966) der Konflikt internationalisiert, was de facto in einem Appell an die Vereinten Nationen mündete und im Oktober 1960 zum Beschluss einer Südtirol-Resolution der UNO-Vollversammlung in New York führte. In dieser Entschließung wurden die Streitparteien zur Gemeinsamkeit ermahnt, für die Probleme des Alto Adige eine gerechte und demokratische Lösung zu finden. Daraufhin wurde ein Ausschuss in der Zusammensetzung von Italienern, Südtirolern und einem ladinischen Vertreter gegründet. Dieses Gremium, seinerzeit als Neunzehnerkommission bekannt, hatte die Aufgabe, erweiterte Autonomierechte der Provinz Bozen auf Basis des Gruber-De Gasperi-Abkommens von 1946 zu erarbeiten. Über das Ergebnis konnte erst Ende 1964 nach monatelangen mühevollen Verhandlungen zwischen Kreisky und dem Spitzenvertreter des italienischen Außenamtes (Giuseppe Saragat) Übereinkunft erzielt werden, dass Rom die meisten Empfehlungen der Volksgruppenvertreter umsetzen wird. Trotz allem gab es weiterhin Querelen und Rückschläge, die das Verhältnis Italiens zu Österreich weiterhin trübten. Wegen der langen Dauer der Umsetzung von Autonomiemaßnahmen zur konkreten Wirksamkeit stieg der Unmut radikaler Gruppen in Südtirol: Anders als in den früheren 1960er Jahren kam es nunmehr zu blutigen Anschlägen, wovon ein besonders brutales Attentat in 1967 nahe der österreichischen Staatsgrenze zum Tod von vier italienischen Soldaten führte.
Der promovierte Politologe und auch Master of Arts in Zeitgeschichte war Jahrzehnte in leitender Stellung in der Wirtschaft tätig. Sein theoretisches und praktisches Wissen setzt er für Analysen sowie diskursive Denkmuster ein, wobei Gesellschafts- und Sozialpolitiken Schwerpunkte seiner Untersuchungen bilden. Anschaulich bespricht er asymmetrisch auf die Gesellschaft wirkende Entwicklungen, die er thematisch fokussiert darlegt und auf Verbesserungen herkömmlicher Strukturen hinweist. Auch zeitkritische Gemengelagen die Demokratie und progressive Bürgerbeteiligungen betreffend werden dabei nicht ausgespart. Ergebnisse seiner Arbeiten präsentiert der Autor auch in Fachvorträgen für politische Bildung.
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