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Sozialwissenschaften
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Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 02.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 56
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
In dieser Arbeit werden unterschiedliche Definitionsversuche zu Kindeswohl aus verschiedenen Teilgebieten der Wissenschaft, aber auch aus dem rechtlichen Bereich nebeneinander gestellt, um die Intensität dieses Begriffs zu verdeutlichen. Autoren, Wissenschaftler und Institutionen aus unterschiedlichen Professionen führen schon seit Einführung des Kindeswohlbegriffs unbefriedigende Debatten. Den Beitrag leisten die verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen aus unterschiedlichen Fachgebieten, wie der Human-, Familienrechts- und Entwicklungspsychologie, den Sozialwissenschaften, der Sozialpädagogik, dem Familienrecht, Kinder- und Jugendhilfegesetz und mehr, die keine Übereinstimmung über den Inhalt des Kindeswohlbegriffs finden können, da die Methoden der Untersuchungen und die Anwendung des Kindeswohlbegriffs abweichend sind. Jedoch muss das Wohl des Kindes im Fokus interdisziplinärer Arbeit sein, um alle Bereiche, die das Kind betreffen, abdecken zu können. Zudem sind die vielen Definitionen konfuser Art und nicht leicht zugänglich. Es stellen sich die Fragen, warum ist es so schwierig auf nationaler Ebene eine gleichbedeutende und anerkannte Kindeswohldefinition zu finden? Und was wäre, wenn es den Begriff nicht geben würde, bzw. wenn es eine klare Definition geben könnte? Fragen, die zum Schluss beantwortet werden sollen.
Textprobe: Kapitel 2.4, Kindeswohl aus psychologischer und pädagogischer Perspektive: Aus (sozial-)pädagogischer, (entwicklungs-)psychologischer Sicht hat Kindeswohl keine feste Bedeutung. Wie in anderen Fachgebieten ist Kindeswohl individuell und situationsspezifisch auf Zeit zu bestimmen. Dennoch ist die Begriffsbestimmung anders zu verstehen, da es sich um einen realen jungen Menschen handelt, der nicht nach theoretischen Grundsätzen beurteilt wird. Die gesamte Existenz eines Kindes, auf der körperlichen, der seelisch-emotionalen und geistigen Ebene muss berücksichtigt werden. Weitere wichtige Bereiche sind Bildung, ethische und religiöse Orientierung und die jeweiligen sozialen Kontakte. Besonders in der Jugendhilfe, wo Sozialarbeiter/Innen oder Sozialpädagogen/Innen beschäftigt sind, sind reale Kindeswohldefinitionen die in die praktische Arbeit umgesetzt werden müssen von großer Bedeutung. Hier sind die Fachkräfte auf Erkenntnisse aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Fachgebieten angewiesen. Den Inhalt von Kindeswohl auf einer Ebene in vielen Facetten verständlich zu machen, muss das Ziel sein, um dem Kind die besten Chancen für sein zukünftiges Leben zu ermöglichen. Auch im familienrechtlichen Bereich müssen neue Einsichten Platz finden. Wissenschaftliche Erkenntnisse müssen transparent und verständlich gemacht werden, so dass die Arbeit auf interdisziplinärer Ebene erleichtert wird. Im Folgenden werden bekannte und unterschiedliche humanwissenschaftliche Definitionsversuche vorgestellt. 2.4.1, Aus pädagogisch-psychologischer Sicht: Kindeswohl bezieht sich auf die zeitlich-biografische Dimension, die die gegenwärtige, vergangene und zukünftige Lebenserfahrung und –gestaltung des Kindes meint. Bei der Einschätzung, was dem Wohl des Kindes am Besten entspreche, ist vorrangig an die möglichen Folgen für ‘sein späteres Leben’ zu denken. Leicht kann die gegenwärtige Situation des Kindes, die von der Vergangenheit beeinflusst wird, aus dem Blickfeld geraten. Dieses Versäumnis kann schwerwiegende Auswirkungen für das tatsächliche Wohl des Kindes haben. Grundlegende Bedingungen für das Wohl des Kindes ist die Sicherung der Existenz durch Nahrung, Obdach, Kleidung und notwendige materielle Güter, ebenso wie die medizinische Versorgung, der Schutz vor Gewalt, sowie vor sexuellen Übergriffen und vor Bedrohungen. Darüber hinaus gehören zum Kindeswohl die Verlässlichkeit, Zuneigung, Sicherheit und Geborgenheit, sowie der Schutz vor Verlassen-werden/sein, Ausgeliefert-sein. Ferner gehört zur zukünftigen Lebensgestaltung die bestmögliche Bildung, d.h. die Förderung von Begabungen und Neigungen des Kindes. In der sozialpädagogischen Entscheidungsmethodik darf Kindeswohl nicht operationalisiert werden. Das Kind hat ein eigenständiges Recht auf die bestmögliche Erziehung, Unterstützung und Förderung. In Verbindung mit der aktuellen Rechtsprechung, ist die Erfassung des Kindeswohls am tatsächlichen Wohlergehen eines Kindes auszurichten. Zu berücksichtigen ist situativ die gegenwärtige Empfindung von positiven Gefühlen und Erfahrungen, sowie Schutz und Leid vor Schäden. Das Kind soll unabhängig von den Interessen der Erwachsenen angesehen werden. Kindeswohl darf nicht nur unter dem Aspekt der Gefährdung und Verletzung definiert werden, sondern es benötigt einen flexiblen Mechanismus, das das Wohl des Kindes individualisiert erfasst, ohne dass die Individualisierung die tatsächlichen Bedürfnisse beseitigt. Die Gefährdung des Kindeswohls rechtfertigt im pädagogischen Bereich immer den Eingriff in die elterliche Verantwortung, auch gegen den Willen der Personensorgeberechtigen. Dennoch ist nicht die Gefährdung des Kinds ausschlaggebend, sondern der situative Zustand, der schon bevor eine mögliche Gefährdung in Betracht gezogen werden kann, das Einschreiten mit präventiven Maßnahmen nötig machen kann. Um für ein einzelnes Kind herauszufinden, was es empfindet und wie es ihm geht, bedarf es empathischen Fähigkeiten, um sich in die Gefühls- und Beziehungswelt hineinzuversetzen. Ebenso wichtig ist es aber auch, sich wieder aus dieser emotionalen Situation lösen zu können, um die fachliche Kompetenz einsetzen zu können.
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