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Sozialwissenschaften


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Produktart: Buch
Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 04.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 44
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Nach dem Bundesgleichstellungsgesetz von 2002 und der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 wurden Projekte zur Umsetzung der Inklusion im Bildungsbereich verstärkt gefördert. Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit den Bedürfnissen, Hindernissen und Chancen von Studierenden mit Hörbehinderung. Die Reflektion umfasst die Situation in den deutschsprachigen Ländern Deutschland und Österreich. Hauptfragestellung der Studie ist: ‘Welche Ansätze zur Umsetzung der Inklusion hörbehinderter Studenten lassen sich im deutschsprachigen Raum, Deutschland und Österreich, nachweisen und auf welche Barrieren stoßen sie?’. Diese wurde operationalisiert und anschließend Gesetzesgrundlagen und Studienverordnungen, mögliche finanzielle und personelle Hilfen, Initiativen und Projekte sowie die auftretenden Barrieren beleuchtet. Zur Beantwortung der Fragestellung fand eine Literaturrecherche im Stil eines systematischen Reviews statt. Dazu wurden, neben der Suche nach Forschungsarbeiten in einschlägigen Datenbanken, vor allem die Publikationen der Institutionen für hörbehinderte Menschen genutzt. Des Weiteren wurden Gesetzestexte sowie Publikationen der Hochschulen und deren Projekte gesucht und auf Wirksamkeit und Barrieren hin untersucht. Die Ergebnisse wurden in der hier vorliegenden Bachelorarbeit zusammengefasst.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2, Theoretischer Rahmen: 2.1, Analyse der Hörbehinderung: Im Folgenden wird die Hörbehinderung definiert und auf medizinische und technische Hilfsmittel hingewiesen. Um die Relevanz der Hörbehinderung im gesellschaftlichen Leben und dadurch auftretende Barrieren zu verdeutlichen, werden mithilfe der ICF die Definitionen von ‘funktionaler Gesundheit’ und ‘Beeinträchtigung der Teilhabe’ dargestellt. 2.1.1, Formen der Hörbehinderung: Der Deutsche Schwerhörigenbund gibt an, dass rund 19 Prozent der deutschen Bevölkerung eine Beeinträchtigung im Hören aufweisen, das entspricht knapp 15Millionen Menschen. Hörstörungen, Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit sind Behinderungen, die nicht immer auf den ersten Blick erkannt werden. Die fortgeschrittenen medizinischen Hilfen sind sehr unauffällig und auch Sprache und Artikulation können, durch Frühförderung in der Sprachentwicklung, gut entwickelt sein. Dies führt oft zu Missverständnissen in der gesellschaftlichen Interaktion. Die kommunikativen Probleme des Hörgeschädigten können beim Gegenüber als Desinteresse oder Ablehnung verstanden werden, während das ‘outen’ vielen Betroffenen schwer fällt. Es werden verschiedene Stufen der Hörbehinderung definiert, dazu gibt es unterschiedliche medizinische Modelle. Im Folgenden werden die Formen anhand einer Publikation der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BHI) dargestellt, jeweils zusammen mit einem typischen gesellschaftlichen Vorurteil. 1. Die Gehörlosigkeit - ‘Wer nicht hören kann, muss halt lesen!’. Menschen die ohne die Fähigkeit zum Hören geboren werden, oder diese noch vor dem Erwerb der Lautsprache in den ersten Lebensjahren verlieren, werden als Gehörlose bezeichnet. Als Ursache für den Verlust werden meist genetische Ursachen oder schädigende Einflüsse während der Schwangerschaft sowie Kinderkrankheiten, wie Mittelohr- oder Hirnhautentzündungen, genannt. Das Erlernen der Lautsprache ist ohne das Hörvermögen sehr schwer, darum verfügen diese Menschen oft nur über einen sehr geringen Wortschatz. Die Schriftsprache wird über die Lautsprache erlernt, daher sind auch geschriebene Texte schwer zugänglich. Die Kontrolle der eigenen Stimme ist ohne Gehör schwierig, die Folge ist häufig eine fremdartige oder schwer zugängliche Lauartikulation. Die natürliche Sprache der Gehörlosen ist daher die Gebärdensprache. 2. (Spät-)Ertaubung - ‘Wer nichts mehr hört, kann doch vom Mund ablesen!’. Der Verlust des Hörvermögens tritt hierbei erst in einem späteren Lebensalter auf, zum Beispiel durch einen Hörsturz oder eine Verletzung des Trommelfells. Laut-und Schriftsprache können hierbei noch natürlich erlernt werden. Viele gehörlose Menschen versuchen das gesprochene Wort vom Mund des Gesprächspartners abzulesen, allerdings hat dieses ‘Hilfsmittel’ Grenzen. Nur schätzungsweise 30 Prozent des Inhaltes einer lautsprachlichen Kommunikation, sind tatsächlich vom Mund ablesbar. Die fehlende akustische Wahrnehmung kann also nicht vollständig kompensiert werden. 3. Schwerhörigkeit - ‘Wer schlecht hört, kauft sich einfach ein Hörgerät!’. Schlecht Hören bedeutet nicht nur leiser zu hören, bestimmte Töne und Laute können gar nicht wahrgenommen werden. Der Grad der Schwerhörig kann dabei von einer leichten Form bis hin zu ‘an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit’ reichen. Zusätzlich treten häufig Tinnitus, also störende, permanente Ohrengeräusche, oder Gleichgewichtsstörungen auf. Die Altersschwerhörigkeit ist neben der zunehmenden Lärmschwerhörigkeit, die häufigste Form. Neben Art und Ausmaß spielt auch das Alter, in dem der Erwerb der Schwerhörigkeit stattfindet, eine wichtige Rolle. Es entscheidet darüber, wie stark sich an der Lautsprache oder der Gebärdensprache orientiert wird. Die individuell angepassten Hörgeräte sind Hilfen, eine Hörbehinderung lässt sich jedoch niemals vollständig kompensieren, Die Bundesarbeitsgemeinschaft hörbehinderter Studenten und Absolventen (BHSA) fasst die Vielschichtigkeit dieser Behinderung und ihre unterschiedlichen Auswirkungen auf die Teilhabe der Betroffenen wie folgt zusammen: ‘Schwerhörige Menschen sind einer besonderen Problematik ausgesetzt. Sie bilden eine sehr heterogene Gruppe, da sie sich im Grad der Hörschädigung, im Alter und der Ursache des Hörverlustes, in der technischen Versorgung zur Korrektur des Verlustes, in ihrer Fähigkeit zu laut- und / oder gebärdensprachlichen Kommunikationsformen und damit auch der Kommunikationsmodalität unterscheiden. Wegen dieser genannten unterschiedlichen Voraussetzungen wirkt sich bei jedem Hörgeschädigten die subjektive Behinderung anders aus […]’. 2.1.2, Medizinische und technische Hilfsmittelversorgung: Mediziner unterscheiden drei Formen der Schwerhörigkeit, gekennzeichnet durch die Verortung der pathologischen Veränderung im Ohr. Es wird dabei von der Mittelohr-, Innenohr- und Retrocochleären Schwerhörigkeit gesprochen. Für diese Formen gibt es spezielle operative Verfahren und den Einsatz von Implantaten, die die verlorenen oder gestörten Funktionen des Ohres kompensieren sollen. Die Implantate finden bei schweren Formen der Schwerhörigkeit, bis hin zur Taubheit, Einsatz. Einige Varianten sind mit relativ hohen Kosten verbunden, diese werden aber bei der Indikation des Patienten für diese Form der Hilfsmittelversorgung im Regelfall von den Krankenkassen übernommen. Neben der operativen Versorgung mit Implantaten gibt es zahlreiche technische Hilfsmittel für hörbehinderte Menschen. Die meistgewählte Variante ist dabei die Hörgeräteversorgung. Die Indikation dafür liegt aus HNO-ärztlicher Sicht unter Anderem dann vor, wenn das Einsilber-Verständnis des besseren Ohres bei 60 Dezibel unter 50 Prozent liegt oder Umgangssprache erst bei einem Abstand von weniger als 2 Metern verstanden wird. Ausschlaggebend sind jedoch immer Alter und Situation des Betroffenen. Hilfsmittel in der Telekommunikationstechnik sind zahlreich. Neben Telefonverstärkern, Schreibtelefonen und Faxgeräten wird auch die elektronische Kommunikation via E-Mail, SMS oder TeSS genutzt. Auf dem Gebiet der angewandten Informatik gibt es Forschungen zur Entwicklung einer Spracherkennungssoftware, die gesprochene Informationen auf Computern in Daten umwandeln soll und so den Hörbehinderten zugänglich macht. Licht- und Funksignalanlagen übersetzen eingehende akustische Informationen und Aktionen in optische Signale. Diese werden vor allem im häuslichen Bereich, zur Umsetzung von Ereignissen, wie dem Türklingeln, eingesetzt. Die Versorgung mit technischen Hilfsmitteln hat großen Einfluss auf die Einschränkungen der hörbehinderten Menschen. Sie sollen die Fähigkeit zur Lautsprache oder der Informationsaufnahme verbessern, häufig werden aber weiterhin die Gebärdensprache oder die sogenannten Lautsprachebegleitenden Gebärden (LGB) genutzt.

Über den Autor

Franziska Pabst wurde 1985 in Köthen (Anhalt) geboren. 2008 schloss sie nach dem Abitur ihre Ausbildung zur staatlich anerkannten Ergotherapeutin ab. Bis 2011 arbeitete sie als Betreuerin für seelisch mehrfach behinderte Menschen und stieß in ihrem Berufsalltag auch auf verschiedene Formen der körperlichen Behinderung. Aus eigenem Interesse und zur Anwendung in ihrer beruflichen Tätigkeit begann sie, sich die Grundlagen der Gebärdensprache anzueignen und sich mit den Einschränkungen Schwerhöriger und Gehörloser zu beschäftigen. Von 2011 bis 2014 studierte sie im Bachelorstudiengang ‘Gesundheits- und Pflegewissenschaften’ an der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg. Das Thema Barrierefreiheit von Menschen mit Hörbehinderungen griff sie dabei in ihrer Bachelorarbeit auf.

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