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- Strafe in Religion und Pädagogik: Überlegungen zu einem Tabu-Thema
Sozialwissenschaften
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Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 11.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 80
Abb.: 12
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Eine wissenschaftliche Diskussion um das lange tabuisierte Themenfeld Strafe scheint längst überfällig. Immer häufiger kommt es in der pädagogischen Praxis zu überfordernden Grenzsituationen, weil nicht klar ist, wie ein guter Umgang mit Fehlverhalten möglich ist. In verschiedensten Erziehungsratgebern werden für beide Positionen Argumente gefunden, jedoch fehlt eine an wissenschaftlichen Methoden orientierte Bearbeitung und Reflexion des Themas. Die geringe Berücksichtigung der pädagogischen Wissenschaft ist nicht zuletzt der schwierigen Vergangenheit der 'Strafe' geschuldet. Bis in die Gegenwart wird in Familien und pädagogischen Einrichtungen aus unterschiedlichsten Motiven gestraft. In der Betrachtung dieser Vorgänge werden nicht nur Erkenntnisse über die Strafe selbst, sondern auch über die Strafenden gewonnen. Strafe sagt immer auch etwas über die Menschen aus, die sie vollziehen (müssen?). Das Ziel dieser Arbeit ist es, einen sachlichen und wissenschaftlich fundierten Zugang zum Thema zu ermöglichen und die grundlegenden Erkenntnisse moderner Wissenschaft aufzugreifen, um eine unvoreingenommene Perspektive auf das Thema Strafe in Theologie und Pädagogik darzustellen. Das Thema der Strafe kommt in vielerlei Hinsicht im alltäglichen Leben vor und mit ihm die Frage, welche innere Haltung, welche Weltsicht, welche Gesinnung und welchen Glauben man in sich trägt. Dabei möchte ich mit dieser Arbeit keinen weiteren Beitrag zu den unüberschaubaren Erziehungsratgebern liefern oder einen weiteren bibelexegetischen Lexikonartikel verfassen, sondern mit dem Blick auf die Praxis fragen: Wie wird Strafe heute verstanden, wie wird sie praktiziert und reflektiert? Kann man angesichts des sich wandelnden Verantwortungsbewusstseins von Strafe sprechen oder sollte man gar aufgrund zunehmender Unsicherheiten wieder neu über Strafe nachdenken? Die vorliegende Arbeit versteht sich als Beitrag zur Diskussion und als Anregung, in den jeweiligen Fach- und Anwendungsbereichen weitere Entdeckungen zu machen. Im Besonderen sollen Pädagogen und Theologen sowie vergleichbare Studien- und Berufsgruppen angesprochen werden. Der stark verdichtete Inhalt versteht sich nicht als Hilfe bei Erziehungsfragen.
Textprobe: Kapitel 1.3, Beschreibung und Methode von Strafe: Wie bereits benannt, kann Strafe grundlegend als ein von Menschen auferlegtes Übel bezeichnet werden. Bei staatlicher Strafe kann dies die Einschränkung der Freiheit, die Einbuße finanzieller Art oder die Aberkennung bürgerlicher Rechte sein, im nichtstaatlichen Bereich kann es leibliches Übel, Ächtung, Auferlegen von auszuführenden Arbeiten o.ä. sein. Strafe wird verhängt für etwas, das bereits geschehen ist und hätte vermieden werden können. Strafe wird als Vergeltung einer bösen Tat verstanden (Hugo Grotius). Die staatlich festgelegten Strafen sollen maßlose (individuelle) Vergeltung durch Abgrenzung und Mäßigung verhindern. Die selbst geführte individuelle Vergeltung birgt die Gefahr der Rache. Schon um diese zu verhindern, muss Vergeltung als Reaktion der Gemeinschaft auf eine (unter Strafe gestellte) Tat existieren. Ziel der Sanktion ist der Ausgleich bereits geschehenen Unrechts. Durch das Ableisten der Strafe ist der Schuldige schuldfrei. In dieser Arbeit soll nur das deutsche Strafrecht der letzten 150 Jahre betrachtet werden, Vergleiche mit anderen Ländern oder ältere Ansätze würden den Rahmen der Arbeit sprengen. 1.3.1, Die staatliche Strafe: Um das deutsche Strafrecht (kodifiziert seit 1871 im Strafgesetzbuch [StGB]), das bestimmten Handlungen bestimmte Strafen zuordnet, wird bis heute über Sinn, Zweck und Ziel von Strafe nachgedacht und diskutiert. Der Bundesgerichtshof hat geurteilt ‘Strafe setzt Schuld voraus’. Dem gehen die bis heute aktuellen verschiedenen Straftheorien im deutschen Recht voraus. Es gibt die absoluten Straftheorien, deren Ziel die Vergeltung ist und die relativen Straftheorien, deren Ziel die Vorbeugung (Generalprävention, Spezialprävention) ist.
Tino Schneider wurde im Februar 1985 in Dresden geboren. Nach dem Abitur studierte er vier Jahre Theologie an der Universität Leipzig und vier Jahre Religionspädagogik an der Hochschule Moritzburg. Bereits in dieser Zeit arbeitete er mit Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher sozialer Herkunft in Kirchgemeinden, an Schulen und in Familien. In der Schulsozialarbeit und als Trainer in der Streitschlichtung hat er seine Erfahrungen erfolgreich in der Praxis eingebracht. Zurzeit lebt und arbeitet er in einem sozialen Wohnprojekt unter Trägerschaft der Diakonie und der Produktionsschule Moritzburg und hilft Jugendlichen und jungen Erwachsenen, ihr Leben 'in den Griff' zu bekommen.
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