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Sozialwissenschaften


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Produktart: Buch
Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 04.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 60
Abb.: 12
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Innerhalb der letzten 150 Jahre sind der Kohlendioxidgehalt in der Atmosphäre von 280 ppm auf etwas über 380 ppm und die Temperatur um ca. +1 °C gestiegen. Eine wachsende Weltbevölkerung und steigender Wohlstand können dazu führen, dass die Erderwärmung durch einen immer intensiv werdenden Verbrauch von fossilen Brennstoffen immer schneller voranschreiten wird. Bis 2100 könnte die Erde 6 °C wärmer werden als in der vorindustriellen Zeit. Das ist eine Entwicklung, welche die Erde in den letzten 18 000 Jahren durchgemacht hat. Aus der ökonomischen Sicht ist vor allem die Frage der Quantifizierung der möglichen Schäden und Kosten der Klimaänderung interessant. Eine Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration auf dem Niveau von 550 ppm bis 2050 sollte die Welt etwa 1,1 % des jährlichen Weltsozialproduktes kosten. Anderenfalls könnte der Klimawandel mit jährlich mindestens 5 % des Weltsozialprodukts pro Kopf zu Buche schlagen. Im Rahmen dieser Arbeit wird untersucht, welche Möglichkeiten es gibt, um den globalen Klimawandel möglichst effizient zu bewältigen und welche politökonomischen Probleme es dabei zu überwinden gilt.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 4, Instrumente der Umweltpolitik: 4.1, Emissionssteuer: Die Überlegung, Fehlallokationen, die aus der Divergenz von privaten und sozialen Kosten entstehen, durch staatliche Eingriffe zu beseitigen, geht auf das Werk von A.C. Pigou zurück. Er schlug vor, dass der Staat den Verursacher von negativen externen Effekten mit Steuern ‘bestrafen’ soll. Die Steuer, die gemeint ist, ist in der umweltökonomischen Literatur als Pigou-Steuer bekannt. Der Gedanke von der Pigou-Steuer besteht darin, den Verursacher mit einem Steuersatz zu belasten, dessen Höhe den Grenzkosten entspricht, die im sozialen Optimum entstehen würden. Zur Verdeutlichung kann man die Abbildung 4 heranziehen. Sie ist ähnlich der Abbildung 3, außer, dass auf der Ordinate t^(**) als Steuersatz abgetragen wird, der den externen Grenzkosten im sozialen Optimum GS(E^*) entspricht. Solange die Schadstoffemissionsmenge der Verursacherfirma zwischen E^* und E_m liegt, wird sie mit zusätzlichen Kosten in Höhe von t^(**)*E_m belastet. Daraus lässt sich ableiten, dass ein auf Gewinnmaximierung ausgerichteter Verursacher solange seine Emissionen reduzieren wird, bis seine Grenzvermeidungskosten die Höhe des Steuersatzes erreicht haben. Die Voraussetzung der Funktionsfähigkeit dieses Ansatzes ist, dass der Staat bzw. die Umweltbehörde die Schadens,- und Vermeidungskostenfunktionen jeweiliger Unternehmen kennt, damit ein zielorientiertes Umweltniveau im Sinnen der statischen Allokationstheorie erreicht werden kann. Auch eine andere Modifikation der Abgabenpolitik des Staates, wie der sog. Standard-Preis-Ansatz, wird diskutiert. Hierbei wird insbesondere die Umweltkomponente in den Fokus gestellt, denn jede Emission kann durch räumliche und zeitliche Verteilung zu unterschiedlichen Schäden führen. ‘Um den Zusammenhang zwischen Emission und Immission in der Schadensfunktion zu erfassen, werden sogenannte Diffusionskoeffizienten verwendet, die angeben, um wie viel das Immissionsniveau an einem bestimmten Meßpunkt steigt, wenn die Emissionen einer Quelle um eine Einheit wachsen.’ Mit Hilfe der Information über den Grenzschaden und die Diffusionskoeffizienten kann der soziale Planer ohne die Kenntnis der Grenzkostenverläufe effiziente Steuersätze festlegen, was einen gewichtigen Vorteil gegenüber einer allgemeinen Pigou-Steuer bietet. In der Literatur wird der Steueransatz der Internalisierung als ‘first-best’ Lösung bezeichnet, weil man mit Hilfe dieses umweltpolitischen Instrumentes das Effizienzziel tatsächlich erreichen kann. 4.2, Emissionszertifikate: Eine zweite und gegenwärtig kontrovers diskutierte Alternative zu der Emissionsbesteuerung stellen sog. Umweltzertifikate bzw. Emissionsrechte dar. Schon 1968 präsentierte J.H. Dales das Konzept des Zertifikathandels. Dabei werden nicht die Eigentumsrechte an den Umweltgütern wie z.B. der Luft entsprechenden Individuen staatlicherseits zugewiesen, sondern vielmehr die ‘Verschmutzungsrechte’ in Form von handelbaren Zertifikaten vom Hoheitssubjekt ersteigert bzw. verteilt. Der Emittent ist somit verpflichtet seine Schadstoffe nur in Höhe der in den Zertifikaten verbrieften Emissionsmengen, auszustoßen. Der Handel mit den Umweltzertifikaten gehört zu den sog. marktbasierten umweltpolitischen Instrumenten. Die Rolle des Staates besteht zunächst nur darin ein bestimmtes Umweltqualitätsziel vorzugeben, z.B. die Reduktion der CO2- Emissionen bis zum Jahr 2012 um 8 %. Die Zielerreichung wird dann lediglich den Marktkräften überlassen. Der Gedanke besteht darin, für einen Schadstoff in einer begrenzten Region ein zulässiges Emissionsvolumen festzusetzen. Die Abbildung 5 zeigt wie das festgelegte Emissionsniveau der regionalen Emissionen mit Hilfe der Versteigerung der Emissionszertifikate erreicht werden kann. Angenommen sei, dass die Umweltbehörde als Ziel die Halbierung der Emissionen in der betreffenden Region festlegt. Es werden E/2 Emissionseinheiten verbrieft in handelbaren Emissionsberechtigungen ausgegeben. Der Verlauf der Angebotskurve für Emissionsberechtigungen ist senkrecht, weil die Angebotsmenge exogen ist. Die Emissionsberechtigungen werden gehandelt, so dass die Nachfragekurve der Unternehmen von ihren Grenzvermeidungskosten GVK und dem Preis P für die Emissionsberechtigung bestimmt wird. Es wird ein Wettbewerbsmarkt unterstellt, d.h. der Zertifikatpreis ist ein Datum und wird von der Nachfrage eines einzelnen Unternehmens nicht beeinflusst. Für jeden beliebigen Zertifikatkurs ist es für das Unternehmen also vorteilhaft seine Emissionen so weit zu vermeiden, bis seine GVK gleich dem Zertifikatkurs sind. Für eine zusätzliche Emissionsmenge benötigt das Unternehmen die Emissionsberechtigungen. Die Zuteilung der Emissionsberechtigungen kann auf zwei Wegen geschehen: über die freie Vergabe oder die Versteigerung. Gegenwärtig kursieren verschiedene Meinungen welche Methode für die Erreichung der ökologischen Ziele geeigneter erscheint. Einerseits bieten die Versteigerungserlöse dem Fiskus zusätzliche Einnahmen, die anderweitig verwendet werden können, andererseits soll die freie Zertifikatvergabe nach dem ‘Grandfathering Prinzip’ auf der Seite der Emittenten zusätzliche Planungsunsicherheiten aus dem Weg räumen und für die Umweltbehörde leichter handhabbar sein. Es erscheint plausibel, dass die Emissionsrechte unter den Emittenten gehandelt werden dürfen. Wenn beispielsweise ein Unternehmen nicht alle in seinen Zertifikaten verbriefte Verschmutzungsrechte wahrnimmt, so kann es diese an potentielle Nachfrager verkaufen, was zu der Entstehung eines Marktes für Emissionen mit einem Gleichgewichtspreis führt. Das Unternehmen, das im Besitz der Emissionszertifikate ist, wird solange die Emissionsvermeidung betreiben und die ‘eingesparten’ Zertifikate verkaufen, bis die Emissionsmenge erreicht ist, bei der die Grenzvermeidungskosten einer Emissionseinheit gleich dem Marktpreis der Umwelt/Emissionszertifikate sind. So werden potentielle Zertifikatnachfrager bestrebt sein, nach schadstoffärmeren Technologien zu suchen, um langfristig Zertifikatkosten zu sparen. Es ist einleuchtend, dass beide umweltpolitische Instrumente, sowohl der Emissionshandel, als auch die Besteuerung von Emissionen, nicht nur zur kosteneffizienten Realisierung des vorgegebenen Umweltstandards führen, sondern auch wirksam im Hinblick auf die Förderung des technischen Fortschritts sind.

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