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- Migration und Bildungsbenachteiligung: Kinder ausländischer Familien im deutschen Bildungssystem
Sozialwissenschaften
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Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 03.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 72
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Die Wanderungsbewegung von Menschen auf der ganzen Welt hat in den letzten 20 Jahren zugenommen und somit an Bedeutung für Politik, Wirtschaft und das Sozialwesen gewonnen. Allein zwischen 1990 und 2000 ist die Migration um etwa 46 Prozent angestiegen. Dieser Anstieg resultiert aus unterschiedlichen Gründen. Mit den Einwanderern kommen auch deren Kinder mit, die es in das deutsche Bildungssystem zu integrieren gilt. Anhand von Studien lässt sich feststellen, dass sich Kinder von Migranten häufig auf Haupt- oder gar Förderschulen befinden. Es stellt sich somit die Frage, ob Kinder aus ausländischen Familien an Schulen benachteiligt sind und wenn ja, warum. Hauptanliegen des Buches soll sein, zu erörtern, ob Schüler mit Migrationshintergrund ausschließlich durch gesellschaftliche oder politische Bedingungen im Bildungssystem benachteiligt sind, oder ob auch persönliche Faktoren zur Benachteiligung beitragen.
Textprobe: Kapitel III.2, Migration und Schule - Von der Ausländerpädagogik zum Integrationskonzept: In den letzten 50 bis 60 Jahren sind Menschen aus den verschiedensten Regionen der Welt und mit unterschiedlichsten Beweggründen nach Deutschland eingewandert. Viele dieser Migranten holten im Verlauf der Jahre ihre Familien nach Deutschland, um sich hier auf Dauer niederzulassen, um vor allem sich selbst einen besseren Lebensstandard zu ermöglichen. Es versteht sich dabei von selbst, dass auch die Kinder der ausländischen Familien beschult werden müssen, um ihnen eine bestmögliche Ausbildung zu gewährleisten. Dies wurde im Verlauf der Jahre unterschiedlich gehandhabt. Die Schulpflicht wird in Deutschland aufgrund der Kulturhoheit der Länder durch eben diese geregelt. Dabei gibt es teilweise unterschiedliche Direktiven zur Durchführung. Bereits auf der Kultusministerkonferenz vom 3.Dezember 1971 beschlossen die Minister, dass ausländische Kinder in die entsprechende Klasse ihres Geburtsjahres aufzunehmen seien, insofern sie der deutschen Sprache der jeweiligen Stufe entsprechend mächtig sind. Ebenfalls wurde die Möglichkeit in Erwägung gezogen, spezielle Vorbereitungsklassen einzurichten, um die Schüler auf ihre Jahrgangsstufe vorzubereiten. Insbesondere sollte auch die Muttersprache in den Unterricht mit einbezogen werden, sowie eine adäquate Schulung für Lehrkräfte erfolgen. Bei einer der nächsten Konferenzen 1976 bestätigte man erneut diese Beschlüsse und traf einige weitere Regelungen in Bezug auf den Unterricht für ausländische Schüler. Dabei wurde die Dauer der Vorbereitungsklassen auf maximal zwei Jahre festgelegt und gleichzeitig sollten weitere spezielle Fördermaßnahmen ermöglicht werden. Die Überweisung auf Sonderschulen, auf die ich später noch zu sprechen komme, sollte den gleichen gültigen Regelungen entsprechen, welche auch für die deutschen Schüler galten. Auf einer der letzten Kultusministerkonferenzen vom 25.Oktober 1996 wurden die Kriterien der Toleranz und Akzeptanz gegenüber ausländischen Mitbürgern in den Vordergrund gerückt. Die Minister waren sich einig, dass diese Eigenschaften oftmals vor allem durch erwachsene Vorbilder nicht ‘gelebt’ werden und Kinder und Jugendliche somit diese Stereotype und Einstellungen häufig ohne Hinterfragen übernehmen. Man sah die Pädagogik in der Pflicht zu handeln, um Vorurteile abzubauen und eine Diskriminierung von ausländischen Schülern zu vermeiden bzw. zu verhindern. Am 24.Mai 2005 wurden auf der Kultusministerkonferenz die sprachlichen Probleme der Schüler mit Migrationshintergrund maßgeblich auf die familiären Umstände zurückgeführt. Dabei seien vor allem die sozialen Bedingungen, denen die Familie unterliegt, hauptsächlich ausschlaggebend für den schulischen Erfolg der Kinder. An dieser Stelle kam es zu Vorschlägen, das eine Einführung muttersprachlichen Unterrichts am Nachmittag möglich wäre, Deutsch als Zweitsprache in den Lehrplan aufzunehmen sei und vor allem, dass auch Kindern von Asylsuchenden die Schulpflicht zu ermöglichen sei. Da aber, wie bereits erwähnt, die Bildungshoheit bei den einzelnen Bundesländern liegt, ist die Umsetzung der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz ein besonderes Problem. Die Ergebnisse der Konferenz haben somit lediglich empfehlenden Charakter. Gerade in den Anfangsjahren der Gastarbeiteranwerbung in Deutschland und später bei Einreisewellen von Flüchtlingen und Asylbewerbern stellte sich immer wieder die Frage, ob die mit- oder nachgereisten Kinder der Arbeiter zu beschulen seien, oder nicht. Die Entscheidung fiel letztlich zu Gunsten der Kinder, dass diese den deutschen Schülern rechtlich gleichzustellen seien und der Schulpflicht unterliegen. Ein Grund für diese politische Entscheidung ist darin zu suchen, dass Folgekosten in Form von Sozialhilfe oder auch Unterstützung der Kinder durch Sozialarbeit höher liegen würden, als sie der allgemeinen Schulpflicht zuzuführen. Des Weiteren wurde auch von der Idee Abstand genommen, separate Schulen ausschließlich für Kinder mit Migrationshintergrund einzurichten, stattdessen ging man zur Idee des Integrationskonzeptes über. Das Konsortium Bildungsberichterstattung hat in seinem Bericht über Bildung in Deutschland von 2006 folgendes festgestellt. ‘Es besteht Einvernehmen in Politik und Wissenschaft, dass dem Erziehungs-, Bildungs- und Qualifikationssystem eine Schlüsselfunktion für den langfristigen Erfolg der gesellschaftlichen Integration von Migranten(kindern) zukommt. Besonders angesichts der demographischen Entwicklung sind Förderung und (Aus-)Bildung junger Migrantinnen und Migranten – als Kinder der einzig wachsenden Bevölkerungsgruppe – für gesellschaftliche Produktivität und gesellschaftlichen Wohlstand von großer Bedeutung.’ Aus diesem Zitat geht hervor, dass aufgrund sinkender Nachwuchszahlen bei deutschen Familien ein besonderes Augenmerk auf die Familien mit Migrationshintergrund und dabei besonders auf deren Kinder gelegt werden muss. Das Konsortium betrachtet Zuwanderung zu einem als Aufgabe und Chance, schließt aber auch aus, das einzig die Bildungsinstitutionen zu einer gelungenen Integration ausländischer Kinder beitragen können. Vielmehr erachten sie es als nötig, dass die Politik, sowie das soziale und ökonomische Umfeld Hilfestellungen leisten müssen. Das Hauptziel, welches erreicht werden soll, ist, dass die Schüler durch Bildung besser integriert werden, um letztlich ihrem deutsch Pendant in Abschlüssen und Kompetenzen in nichts mehr nachzustehen. Auch wenn sich im Laufe der letzten Jahre gute Entwicklungen im Bereich der schulischen Bildung auf Seiten der Schüler mit Migrationshintergrund zeigen, so haben internationale, sowie nationale Schulleistungstests doch offengelegt, dass sich starke Diskrepanzen bei den erreichten Schulabschlüssen gegenüber ihrem deutschen Pendant zeigen. Hierbei fällt besonders auf, dass ausländische Schüler am Gymnasium deutlich unterrepräsentiert sind, jedoch auf der Hauptschule einen großen Anteil der Schülerschaft ausmachen.
Peter Wesner, I. + II. Staatsexamen, wurde 1980 in Oschatz geboren. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Zeitsoldat entschied er sich zum Studium für das Lehramt an Mittelschulen mit der Fachkombination Geschichte und Gemeinschaftskunde. Dieses schloss er an der Universität Leipzig im Jahre 2010 erfolgreich ab. Bereits während des Studiums sammelte der Autor als Förderlehrer umfassende praktische Erfahrungen im Umgang mit Schülern mit Migrationshintergrund an staatlichen Schulen. Nach seinem Referendariat an einer Mittelschule, an der viele Schüler ausländischer Familien unterrichtet werden, arbeitet er inzwischen als Lehrer für Deutsch, Musik, Geschichte und Gemeinschaftskunde an einer Schule für Erziehungshilfe in freier Trägerschaft.
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