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Sozialwissenschaften


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Produktart: Buch
Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 06.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 56
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

In der vorliegenden Studie wird gezeigt, wie Kinder durch unsere Gesetzgebung geschützt sind und was die zuständige öffentliche Instanz, also das Jugendamt, tun kann und tun muss, um die Gefährdung eines Kindeswohls zu klären. Welche Unterstützungs- und Hilfsangebote erbracht werden müssen, um Kindern ein gesundes Leben in seiner Familie zu ermöglichen. Die Autorin möchte die Anwendung der Gesetze in der Praxis transparenter machen, in dem sie sich nicht nur gesetzlicher und wissenschaftlicher Basis bedient, sondern auch ihre eigenen Erfahrungen auf diesem Gebiet mit einfließen lässt.

Leseprobe

Kapitel 2.6, Fakten und Folgen von Kindeswohlgefährdung: Kindeswohlgefährdung findet man oft dort, wo sich Belastungen und Risikofaktoren anhäufen. Die Belastungen können mit einer ungewollten Schwangerschaft zusammenhängen, aber auch bereits vorhanden sein und zu einem späteren Zeitpunkt belastend für das Kind werden. Nach ENGFER (2005, S. 4) ist eine Vernachlässigung gegeben, wenn Eltern ihre Kinder unzureichend vor Gefahren und gefährlichen Substanzen schützen, wenn ihnen keine altersgerechte Förderung gegeben wird, sie unzureichend ernährt, versorgt und/oder gesundheitlich unterversorgt werden. Auch emotionale Abwesenheit, Abwertung und Ignorieren von Seiten der Eltern kann als Vernachlässigung angesehen werden (Egle, 2005, S. 79). Bei der Bearbeitung von Gefährdungssituationen treffen Mitarbeiter des Jugendamtes oft auf Familien, die finanziell auf den Staat angewiesen sind und in denen die betroffenen Kinder oft nicht mit beiden leiblichen Elterneilen zusammen leben. Daraus folgt, dass die Kinder seit ihrer frühesten Kindheit mit der Einkommensarmut konfrontiert sind und an Kontaktmangel mit einem der Elternteile leidet (Reinhold/Kindler, 2006, Frage 19-1). Diese Faktoren stellen sicher eine große Belastung im Leben der Kinder dar, im Zusammenhang mit der Kindeswohlgefährdung spielen sie allerdings eher eine geringere Rolle. Nur aufgrund dessen, dass die Eltern eines Kindes arbeitslos sind und/oder mit anderen Partnern leben, ist es kein Faktor von Kindeswohlgefährdung im Sinne von § 1666 BGB sprechen. Außerdem gibt es auch Untersuchungen dazu, dass auch Kinder aus wohlhabenden Familien Formen von erzieherischer Vernachlässigung erleben, diese allerdings nur selten in die Öffentlichkeit dringen. (ebd.). Eine Rolle beim Zustandekommen der Kindeswohlgefährdung spielt auch die Stressbelastung der Familie. Dieser Einfluss wurde bereits in mehreren Längsschnittstudien überprüft (vgl. Engfer, 1991, Brown et al., 1998 zit. in Reinhold/Kindler, 2006, Frage 19-2). Zusammenhängend kann man allerdings sagen, dass dieser Einfluss schwach ist und nicht durchgängig bestätigt worden ist. Natürlich ist ein solcher Zusammenhang plausibel, denn wenn ein Elternteil unter Stress steht, können sich seine Reizbarkeit und Strafbereitschaft erhöhen. Aus diesem Grund wurden familienentlastende Maßnahmen eingeführt, um das Risiko einer Gefährdung zu verringern. Denn Familien, in denen es zu einer Vernachlässigung oder Misshandlung kam, konnten über wenig soziale Unterstützung berichten (ebd.) ‘Da Interventionen zur Förderung einer eingetretenen Kindeswohlgefährdung bislang jedoch allenfalls schwache Wirkungen gezeigt haben, ist auch vermehrt an die Möglichkeit zu denken, dass in vielen Fällen sowohl die Entstehung der Gefährdung als auch die fehlende soziale Unterstützung durch grundlegende Einschränkungen in den sozialen Fähigkeiten misshandelnder, vernachlässigender oder missbrauchender Elternteile verursacht wird.’(ebd.). Selten sind es relevante psychische Störungen, die eine Kindeswohlgefährdung ‘begründen’ können, deswegen werde ich diese in meinen Ausführungen außer Acht lassen (Münder et al. 2000, zit. in Reinhold/Kindler, Frage 18-1). Dagegen stellt ein größerer Anteil beteiligter Eltern selbst belastende Erfahrungen mit Misshandlung, Vernachlässigung und Missbrauch in der eigenen Kindheit. Diese Eltern stellen laut REINHOLD/KINDLER (ebd.) einen ernsthaften Risikofaktor für die Erziehungsfähigkeit der Eltern dar. Solche Erfahrungen in der eigenen Kindheit können die Erziehungsfähigkeit der Eltern auf unterschiedliche Weisen beeinflussen.

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