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Sozialwissenschaften
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Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 07.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 64
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
In der vorliegenden Studie werden alle Belange von Menschen mit körperlichen Behinderungen in Schule und Beruf behandelt. Zu Beginn werden der Begriff der (Körper-)Behinderung und die Probleme beschrieben, die in diesen Bereichen entstehen können. Weiterhin wird ein Vergleich zu den USA und Frankreich gezogen. Anschließend werden die Instrumente zur schulischen und beruflichen Integration dargestellt und es wird über den Reformbedarf berichtet. Auch die Ziele der Integrationspolitik werden ausführlich besprochen, insbesondere die sekundären Ziele. Der Autor besuchte 5 Jahre lang Förderschulen und hat daher eine andere Sicht auf das Thema als Außenstehende.
Textprobe: Kapitel 4.3, Das Leitbild zur Behindertenpolitik: Der Grundbegriff ‘Menschenwürde’ finde sich in vielen Verfassungen und Erklärungen. ‘Die Menschenwürde ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.’ Mit dieser Aussage beginnen das Grundgesetz (Art. 1) und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Art. 1). Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom Dezember 1948 beginnt mit dem Satz ‘Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.’ Die Stellung der Menschenwürde am Beginn von Grund- und Menschenrechten weise darauf hin, dass die Menschenwürde die Basis der Gleichheits- und Freiheitsrechten sei. Die Formulierungen der ‘Menschenwürde’ zeige, dass es sich um vorgefundenes Recht handele. Die Menschenrechte anzuerkennen bedeute auch, dass die Gleichheits- und Freiheitsrechte grundsätzlich dem gesetzten Recht vorgehen und dass es die Natur des Menschen sei. Die Idee der Menschenwürde sei aus der Vorstellungen antiker und christlicher Tradition von Gleichheit der Menschen entstanden. Immanuel Kant habe sie zur Grundlage seiner Moral und Rechtsphilosophie gemacht: ‘Allein der Mensch als Person betrachtet, d. i. insbesondere als Subjekt einer moralisch-praktischen Vernunft, ist über allen Preis erhaben denn als ein solcher (homo noumenon) ist er nicht bloß als Mittel zu anderer ihren, ja selbst seinen eigenen Zwecken, sondern als Zweck an sich selbst zu schätzen, d. i. Er besitzt Würde (einen absoluten inneren Wert), wodurch er allen anderen vernünftigen Weltwesen Achtung für ihn abnötigt, sich mit jedem anderen dieser Art zu messen und auf den Fuß der Gleichheit setzen kann.’ Die Definition Kants werde als Umschreibung des Achtungsanspruchs für jeden Menschen angesehen. Es beinhalte die gegenseitige Achtung, ein Mindestmaß an Gegenseitigkeit im Verhältnis des Menschen als Rechtsperson zum Staat und als Persönlichkeit im sozialen Verhältnis zu anderen. Gegenseitigkeit müsse nicht auf Leistung und Gegenleistung beruhen, sondern könne auch gegenseitige Anerkennung ohne Vorbedingungen bedeuten. Die Gegenseitigkeit sei bei sozialer Fürsorge gefährdet, wenn sie als einseitige ‘Almosen’ erscheinen und nicht in ein sozialrechtliches System von Rechten und Pflichten eingebunden sei. Der Grundsatz der Teilhabe behinderter Menschen entspreche dem Ziel, behinderte Menschen in die Gesellschaft einzugliedern, damit sie nicht nur Hilfeempfänger, sondern auch aktiver Teil der Gesellschaft sein können. Die Selbstbestimmung und Teilhabe habe laut dem früheren Bundesarbeitsminister Scholz einen hohen Stellenwert in der heutigen Gesellschaft. Diese seien zentrale Ziele in der vergangenen und künftigen Behindertenpolitik. Deutschland sorge mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz dafür, dass Menschen mit Behinderungen ohne Benachteiligungen leben können. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen setzt weltweite Standards für ein menschliches und würdevolles Dasein von Menschen mit Behinderungen. Leitbild des UN-Abkommens ist das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen. Diesem Leitbild fühle sich auch die Bundesregierung verpflichtet, heißt es in dem Bericht. Auch wird darauf hingewiesen, dass Menschen mit Behinderungen in die Mitte der Gesellschaft gehören.
Stefan Schaberg, Diplom-Verwaltungswirt, wurde 1986 in St. Wendel geboren. Sein Studium zu Verwaltungswissenschaften schloss er 2010 in Bochum ab. Aufgrund einer körperlichen Behinderung besuchte er 5 Jahre lang verschiedene Förderschulen, die Schule am Websersberg in Homburg/Saar und die Edith-Stein-Schule in Hochheim am Main. Die Erfahrungen, die er dort mit Integration machte, wirken sich prägend auf seinen Fürspruch zur Integration behinderter Menschen aus.
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