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  • Inklusion von Menschen mit geistiger Behinderung am Arbeitsplatz vor dem Hintergrund der UN-Konvention für Behindertenrecht: Die aktuelle Beschäftigungssituation in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und ein Ausblick in die Zukunft

Sozialwissenschaften


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Produktart: Buch
Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 10.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 60
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

In der vorliegenden Publikation wird das Thema der Werkstätten für behinderte Menschen vor dem Hintergrund der aktuell viel beachteten und diskutierten UN-Konvention für Behindertenrecht kritisch beleuchtet. Das Ausgangsinteresse ist, inwiefern die Werkstätten zukünftig noch rechtlich legitimierbar sind, da die UN-Konvention derartige stationäre Sondereinrichtungen eigentlich als nicht mehr zeitgemäß ansehen und abschaffen wird. Dies ist auch die Ausgangshypothese für die Studie. Um keine rechtliche Analyse zu machen, wird der Fokus auf etwas Konkreteres gelegt und der Aufbau der Werkstätten auf ihre soziale Bedeutung und ihre Funktion für die gesellschaftliche Inklusion geistig behinderter Menschen untersucht. Es wird die aktuelle Situation der Beschäftigung geistig behinderter Menschen in Werkstätten beleuchtet und dabei werden verschiedene Kritikpunkte herausgestellt. So sind die Werkstätten zum Beispiel nach wie vor die dominierende Form der Beschäftigung dieses Personenkreises und es mangelt an Alternativen, die dem heutigen Konzept der Inklusion entsprechen. Eigentlich müsste mehr dafür getan werden, die Beschäftigung in einem inklusiven Umfeld zu fördern, da die Werkstätten ihrer eigentlichen Aufgabe - der Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt - nur ungenügend nachkommen und die jährlichen Übergangsquoten erschreckend gering ausfallen. Nach der Darlegung der aktuellen Situation wird das Recht auf Arbeit nach der UN-Konvention für Behindertenrecht kritisch untersucht. Dabei wird insbesondere den § 27 der Konvention in Bezug auf Werkstätten kritisch hinterfragt und versucht, einen vorsichtigen Ausblick auf die mögliche, kommende Entwicklung zu geben. Auch hier werden diverse Kritikpunkte herausgearbeitet, sowohl bei der Formulierung der UN-Paragraphen als auch bei der geplanten Umsetzung, und ein vorsichtiger Ausblick auf die kommende Entwicklung gegeben.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.3, Die Funktion und Bedeutung von Arbeit: Im Folgenden werde ich kurz definieren, was Arbeit im Kontext von Behinderung und Teilhabechancen bedeutet. Ich werde mich auf die soziologische Sichtweise beschränken, da diese die Bedeutung von Arbeit für den Menschen als Individuum, aber auch für die Gesellschaft als Ganzes zu beschreiben. Darauf aufbauend werde ich dann erklären, inwieweit die Beschäftigung in Sondereinrichtungen der eigentlichen Bedeutung von Arbeit wirklich entspricht. ‘Arbeit’ ist ein Begriff, der einerseits jedermann geläufig ist und der, wenn man einmal überlegt, was darunter genau zu verstehen ist, dennoch schwer zu definierten ist. Man kann ihn, abhängig vom wissenschaftlichen Blickwinkel, auf nahezu jede erdenkliche Weise erklären, sei es aus rechtlicher, soziologischer, pädagogischer, betriebswirtschaftlicher, ethischer oder physikalischer Sicht. Hinzu kommt, dass es sich um einen hochgradig subjektiven, nie vollständig objektivierbaren Begriff handelt, dessen Definition und Auslegung auch immer ‘von der jeweiligen Realität eines Menschen’ (Fischerauer 2005: 3) abhängig ist. Zudem unterliegt Arbeit auch immer einer natürlichen Evolution durch gesellschaftliche und wirtschaftliche Umwälzungen, die Auswirkungen auf das Leben der Menschen und damit auch auf die Bedeutung und das Verständnis von Arbeit hatten. Ich werde mich im Folgenden auf die aktuelle Sichtweise beschränken, die den gängigen Definitionen entspricht, aber vielleicht in einigen Jahren auch schon wieder als überholt gelten kann, insbesondere im hier dargestellten Kontext des Arbeitsfeldes der Werkstätten für behinderte Menschen, da durch die UN-Konvention und andere Reformversuche vielleicht auch schon bald hier Arbeit anders definiert werden kann. 2.3.1, Arbeit als (Erwerbs-)Tätigkeit: Arbeit ist auch im soziologischen Kontext keinesfalls eindeutig definiert. Es finden sich vielerorts gängige Kurzdefinitionen, die Arbeit beispielsweise als ‘zielgerichtete, soziale, planmäßige und bewusste, körperliche und geistige Tätigkeit’ (Gabler Wirtschaftslexikon (Hrsg.) 2011) oder auch als ‘zweckgerichtete, verstandesgeleitete menschliche Tätigkeit, die […] dem Erwerb des Lebensunterhalten dient’ (Promberger 2008) beschreiben. So abstrakt diese Definitionen auch klingen mögen, so steckt dennoch bereits vieles darin, das hilfreich ist, sich von dem Begriff ein Bild zu machen. So wird in beiden Erklärungsansätzen impliziert, dass Arbeit einen speziellen Zweck und ein spezielles Ziel verfolgt. Zudem geht die zweite Definition noch weiter und erweitert den Begriff um den Aspekt des Lebensunterhalts. In der Tat wird in der Soziologie davon ausgegangen, dass ein sehr wichtiger Aspekt der Arbeit auch der Erwerb des Lebensunterhaltes ist, was eigentlich alle Tätigkeiten, die nicht bezahlt werden, wie etwa ehrenamtliche Arbeit, ausschließt. Natürlich kann man auch nicht bezahlte Tätigkeiten als ‘Arbeit’ definieren, weshalb zur Abgrenzung zu nicht bezahlten Tätigkeiten auch von Lohnarbeit oder Erwerbsarbeit die Rede ist. Zudem muss man auch den Begriff ‘Lebensunterhalt’ differenziert betrachten, denn dabei kann unterschieden werden zwischen dem Erwerb von überhaupt irgendeiner Form von Lohn, aber auch von so viel Lohn, dass man damit auch wirklich seine Lebenshaltungskosten decken kann. Mit Lebensunterhalt ist dabei letzteres gemeint. Lebensunterhalt bedeutet das Erwirtschaften von ausreichend Geld, um seine Lebenshaltungskosten decken zu können. Des Weiteren erwirtschaftet man nicht nur für sich selbst den Lebensunterhalt, sondern trägt auch dazu bei, die Wirtschaftsleistung des Arbeit gebenden Unternehmens und der gesamten Volkswirtschaft zu steigern, denn ‘Arbeit ist in allen Kulturen die Grundlage der Ökonomie’ (Giddens, zit. nach Fischerauer 2005). Daran ist bereits deutlich die Doppelfunktion der Arbeit und der Kreislauf der Wirtschaft sichtbar, denn Arbeit dient sowohl dem Individuum als auch der Gesellschaft. Dennoch gilt Arbeit trotz ihrer großen Bedeutung für den Menschen nicht als grundsätzlich positiv belegt, sondern der Begriff ist auch immer mit negativen Folgen wie Mühe, Anstrengung, Stress, Erschöpfung, etc. verbunden (vgl. u.a. Aßländer 2005). 2.3.2, Die soziale Bedeutung von Arbeit: Es besteht Konsens darüber, dass Arbeit neben der Selbstverwirklichung und dem Erwerb von Lebensunterhalt auch eine soziale Funktion hat und maßgeblich dazu beiträgt, auch die Sozialisation des Arbeitenden zu fördern. Dabei geht die soziale Funktion der Erwerbsarbeit über die bloße soziale Integration in die Gruppen der Arbeitskollegen und die Kommunikation mit Vorgesetzten oder Kunden weit hinaus: Sowohl das Selbstwertgefühl als auch die soziale Anerkennung werden durch den Beruf und den daraus resultierenden sozialen und ökonomischen Status maßgeblich beeinflusst (vgl. Gabler Wirtschaftslexikon 2011), manche reden gar davon, dass ‘Arbeit […] nicht nur die Voraussetzung für materiellen Wohlstand [bildet], sondern [sie] wird selbst zum Ausweis des tugendhaften Lebens und bildet die Grundlage der vollwertigen bürgerlichen Existenz’ (Aßländer 2005: 31) und dass ‘Arbeit heute ein lebensnotwendiger Bestandteil unseres kulturell und gesellschaftlich gewachsenen Daseins’(Fischer/Heger/Laubenstein 2011: 7) ist. Auch hier wird deutlich, wie sehr das gesellschaftliche Ansehen und die gesamte Sozialisation des Individuums von der Arbeit geprägt werden. Bezieht man die soziale Bedeutung von Arbeit im Hinblick auf Sicherung des Lebens-unterhalts und Erwerb von Status nun auf Menschen mit geistiger Behinderung, so ist davon auszugehen, dass Arbeit für Menschen mit Behinderung in Vergleich zu Menschen ohne Behinderung grundsätzlich von gleich großer Bedeutung ist, da für jeden Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, der Erwerb des Lebensunterhalts wichtig ist. Auch ist anzunehmen, dass die meisten Menschen mit Behinderung grundsätzlich gerne arbeiten (vgl. Hirsch/Kasper 2010). Für Menschen mit und ohne Behinderung ist ihr Arbeitsplatz ein wichtiger Ort der Sozialisation, an dem soziale Kontakte geknüpft und gepflegt werden. Es kann jedoch durchaus angenommen werden, dass Arbeit für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung eine mindestens ebenso große, tendenziell vielleicht sogar noch größere Bedeutung hat (vgl. Kühn/Rüter 2008), sei es, weil die Möglichkeit der Selbstverwirklichung für behinderte Menschen bei der Arbeit besonders groß ist, da sie es aufgrund ihrer geistigen Defizite schwerer haben, sich selbst zu verwirklichen, sei es, weil durch die nicht immer gegebene Barrierefreiheit ihre gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten in ihrer Freizeit eingeschränkt sind, was die Bedeutung des Arbeitsplatzes als Ort der sozialen Interaktion erhöht.

Über den Autor

Torsten Scholz, B.A., wurde 1987 in Kassel geboren. Im Jahr 2008 nahm er das Studium der Sozialen Arbeit an der Universität Kassel auf und schloss es im Jahr 2012 mit dem Erwerb des Grades Bachelor of Arts (B.A) ab. Er begann sich durch seinen Zivildienst in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) für die Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung zu interessieren und besuchte während seines Studiums zahlreiche Veranstaltungen zu diesem Thema. Er hat umfangreiche praktische wie theoretische Kenntnisse über den Personenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung sowie über den Einrichtungstyp der Werkstatt für behinderte Menschen gesammelt.

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