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Sozialwissenschaften

Islam Qerimi

Gewohnheitsrecht in Albanien: Rolle und Herkunft des Kanun bei den Albanern

ISBN: 978-3-95820-007-4

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Produktart: Buch
Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 07.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 28
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die Illyrer als Vorfahren der Albaner, die in vorhistorischer Zeit und zwar in der paläo-indoeuropäischen Periode, auf dem Balkan gelebt haben, hatten die Sitten und Gebräuche als Hauptquelle des Rechts. Die nicht schriftlichen juristischen Quellen oder das Gewohnheitsrecht (bei den Albanern Kanun) greifen diese Regeln auf, die in einer früheren Entwicklungsphase der Gesellschaft geschaffen und mündlich von Generation übermittelt worden sind, die faktisch angewandt worden sind (lat. Consuetudo), sowohl aufgrund ihrer Annahme durch alle, als auch im Sinne der Überzeugung der juristischen Notwendigkeit ihrer Umsetzung (lat. Opinio necessitatis oder opinio juris). Bei den Albanern wurden viele regionale Kanunen angewandt, aber der Kanun des Lek Dukagjini (Recht des Lek Dukagjini), der als der bekannteste und der am meisten beachtete Kanun angesehen wird. Aufgrund der großen Bedeutung des Kanun von Lek Dukagjini wird sich diese wissenschaftliche Studie hauptsächlich mit dem besagten Kanun beschäftigen.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel II, DER BEGRIFF DES KANUN: Es wird angenommen, dass der Begriff ‘Kanun’ bei den Albanern, der das gesamte Gewohnheitsrecht umfasst, aus der symmetrischen Sprache entstammt (gi = Rohr), übergegangen in das Akkadische (qanu = Rohr), in das Hebräische (qane = Rohr), dann in das Griechische (kanna = Rohr) sowie ins Lateinische, wo wir den Ausdruck jus canonicum finden, der ‘kanonisches Gesetz‘ bedeutet, später weiter entwickelt im Türkischen ‘kanon’, was soviel wie Regeln, Normen bedeutet’ . Diese Gewohnheitsregeln, die in Kanunen kodifiziert wurden, waren zuvor auch in der Zeit von Byzanz bekannt, von ihnen weiß man, dass sie griechisch-byzantinischer Herkunft sind und als ‘Nomokanon’ definiert wurden, dass sie ‘juristische Normen’ darstellten, die die Kaiser von Byzanz erließen, und später erhielten sie die Bedeutung von Normen, die durch das Volk geschaffen und in den Jahrhunderten von Generation zu Generation überliefert wurden . Auf dem Territorium, auf dem die Albaner in den Gebieten des Balkan leben und besonders in den tiefen Berggegenden, in denen das alte antike Volk der Pelasger mittels der Kanune des Mittelalters (Kanun des Lek Dukagjini, Kanun des Skanderbeg und Kanun der Labëria) überlebt hat, die parallel zu den Statuten der Küstenstädte Albaniens Durrës, Shkodra, Tivari, Drisht, Budva aus den XIV. Jahrhundert bestanden, hat das ungeschriebene Gewohnheitsrecht seinem Beginn vor Jahrtausenden und bleibt ein nationaler Reichtum der Albanern. Der Wissenschaftler aus dem fernen Japan, Prof. Kazuhiko Yamamoto, der in vergleichender Weise die Probleme der Ethik des albanischen Gewohnheitscodes (Kanun), untersucht hat, ist der Auffassung: ‘Auch die ethische Struktur der homerischen Gesellschaft, bestehend aus Eid, Ehre, Freund, Blut, Brot und Rache, gehört offensichtlich der ethischen Kategorie einer Gesellschaft ohne staatliche Autorität an, die bestens durch die ethische Struktur des Kanun repräsentiert wird.’ III, Die bei den Albanern angewandten Kanune: Unter den zahlreichen Kanunen, die auf den albanischen Gebieten angewandt wurden, und die eine Besonderheit der Bergregionen sind und zugleich die Quelle in des albanischen Gewohnheitsrechtes darstellen, sind hervorzuheben: Der Kanun von Arber oder von Skanderbeg (1405-1468) , der Kanun des Hochlandes , der Kanun der Labëria (von Papa Zhuli) , der Kanun von Lekë Dukagjini (KLD) , die als albanischen Gewohnheitsrechtes bekannt sind. Neben diesen Kanunen mit weiterem Handlungscharakter bestanden auch weitere besondere Kanune mit partikulieren Charakter. Sie wurden in engeren Regionen angewandt, von ungeschriebenen Quellen des Gewohnheitsrechts ist zu geschriebenen Quellen des Gewohnheitsrechts übergegangen worden, und gleichzeitig wurden diese Kanune reformiert und den neuen gesellschaftlichen Beziehungen angepasst, da die alten Normen nicht mehr den objektiven Bedingungen und Umständen der Entwicklung in jener Periode Ende sprachen hier sind erwähnenswert: der Kanuni von Has in Dibra, der Kanun des Berglandes von Gjakova, der Kanun von Kurbin, der Kanun von Qermenika, Kanun von Lume , der Kanun von Idriz Suli und der Kanun von Benda. Wir können zurecht feststellen, dass dort, wo die gesellschaftliche Entwicklung schneller vonstatten gegangen ist, auch das geschriebene Recht auf den Plan getreten ist, und das Gewohnheitsrecht nach und nach verschwunden ist, als Beispiel hierfür dient der Kanun der Labëria bzw. die Bevölkerung Südalbaniens, während dort, wo die Entwicklung stockte, eher das Gewohnheitsrecht bewahrt worden ist. Diese Regeln und juristischen Richtschnuren, um eine juristische Ordnung untereinander zu organisieren, fanden die Gebirgler in der Art und Weise, dass sie die Meinungen von älteren Menschen (Dorfältesten) aber auch von Weisen eingeholten und so den Kanun in mündlicher Überlieferung gesammelten und schufen. III.1, Der Kanun des Lekë Dukagjini: Den ersten Beitrag zum Beleg der Existenz des Kanun des Lek Dukagjini hat der österreichische Albanologe Johann Georg Hahn (1811-1869) gegeben, der neben der Schlussfolgerung, zu der er bezüglich des Ursprungs der Albaner gekommen ist, und er sagt dass ‘die Albaner Nachfahren der Illyrer sind’, im Jahr 1867 in seinem zweiten Albanien gewidmeten Werk geschrieben hat, dass es auch ausgeprägte Unterschiede zwischen den Kanunen gäbe, die in jener Zeit in den albanischen Siedlungsgebieten bestanden haben, und zwar zwischen dem Kanun des Lek Dukagjini und dem des Skanderbeg, um welche Unterscheidungsmerkmale es sich aber handelte, hatte nicht ausgeführt . Einer der hervor stechen in Forscher, die sich mit dem Kanun beschäftigt haben, ist Dr. Ludwig v. Thallóczy, der auf der Grundlage der Forschungen, die er bezüglich des Alters des Kanun vorgenommen hat, zu der Schlussfolgerung gelangt ist, dass der Kanun von Lek Dukagjini aufgrund seines Inhalts selbst seine Herkunft bereits in den Zeit in des Heidentums und nicht erst in der Zeit des Katholizismus von Lek selbst haben muss . M. E. Durham hat sich ebenfalls mit den Kanunen und den Gewohnheitsregeln beschäftigt und ist für ihren Beitrag, den sie zu Beginn des XX. Jahrhunderts für die Albaner und Albanien geleistet hat, als ‘Königin der Bergbewohner’ bezeichnet worden. Frau Durham, die mit eigenen Augen gesehen hat, wie die Bergbewohner des nördlichen Teils Albaniens und des Kosovo diese Normen des Kanun angewandten und mit unbeschreiblicher Entschlossenheit respektierten und die Wirkungskraft bei ihnen erlebte, hat über Lek selbst gesagt, ‘dass er eine ‘imponierende Persönlichkeit’ gewesen sein muss, die die Möglichkeit gehabt hat, ihn in diesem Gebiet hin, in denen eine Bevölkerung katholischen Glaubens lebte, ihn noch berühmter als die Bibel zu machen’ und über sein Alter sagt sie, dass es ‘der älteste Code ist, der in Europa existierte’.’. Der Kanun des Lek Dukagjini ist der Kanun, der von Generation auf Generation als Gerichtspraxis und mittels formulierter oder von ihm von Fall zu Fall wiedergegebener Sprichwörter als juristische Sentenz vererbt wurde , der für die Bergbewohner der nördlichen Gebiete Albaniens und des Kosovo wie die heilige Bibel wurde, wo Margaret Hasluck Lek mit Solon von Athen vergleicht, der die bestehenden Gesetze überprüft und kodifiziert hat, jedoch ohne sie auf Papier zu schreiben. Der Kanun des Lek Dukagjini blieb und geschrieben, wirkte aber die Jahrhunderte über wie das englische ‘Common Law’, bis er von Bruder Shtjefën Gjeqovi unmittelbar von der Bevölkerung der Medica bzw. des Hochlandes zu Beginn des 20. Jahrhunderts gesammelt und kodifiziert worden ist, und dieser ihn zu Papier bringt als albanisches Rechtssystem mit ungeschriebenen Quellen, dass Jahrhunderte lang in den Gebieten Nordalbaniens und im Kosovo gestanden und funktioniert hat, dass die Verhaltensweisen der albanischen Gesellschaft, in der das schriftlich fixierte Recht fehlte, festlegte oder definierte daher ist er der Auffassung, dass der Kanun des Lek Dukagjini ‘eine Sammlung von Gewohnheitsnormen darstellt, die Personen mit Autorität jener Zeit kodifiziert haben, und der juristische Werte hat, und der als Zivilgesetz im Bergland von Shkodra und im Kokain anerkannt wurde.’

Über den Autor

Islam Qerimi, LL.M (Magister der Rechte), wurde 1967 in Dumnice e Poshtme (Kosova) geboren. Sein Diplomstudium der Rechtswissenschaften hat er an der Universität von Prishtina und sein Magisterstudium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum erfolgreich abgeschlossen. Zur Zeit der Veröffentlichung ist der Autor Doktorand an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Fasziniert von dem albanischen Gewohnheitsrecht und den Kanunen hielt sich der Autor mehrmals in Albanien auf, um die Besonderheiten des Gewohnheitsrechts kennenzulernen. Seine Tätigkeit bei verschiedenen kosovarischen Universitäten motivierte ihn dazu, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen.

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