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Sozialwissenschaften

Suaad Jumaa

Flucht und Leben in Deutschland. Migration und Integration

ISBN: 978-3-95993-053-6

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Produktart: Buch
Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 11.2017
AuflagenNr.: 1
Seiten: 60
Abb.: 22
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Durch den Krieg in Syrien flüchten Millionen Menschen aus ihrer Heimat, um sich in einem anderen Land ein neues Leben in Sicherheit aufzubauen. Dabei sind vor allem die Nachbarländer Syriens betroffen: Libanon, Jordanien und die Türkei. Doch auch Deutschland ist aufgrund dieser hohen Immigration überlastet. Viele Immigranten haben einen hohen Bildungsstand sowie viel Berufserfahrung. Je eher sie in die Gesellschaft integriert werden können, desto schneller können sie für den Staat eine Ressource und damit wiederum eine Entlastung darstellen. Daher ist eine entsprechende schnelle Hilfe und Betreuung der Flüchtlinge von Anfang an obligatorisch, um die Flüchtlinge bestmöglich unterstützen zu können. In dieser Arbeit wurden 20 Immigranten über verschiedene Bereiche wie beispielsweise Beruf oder Integration interviewt. Ziel der Arbeit war es, Verbesserungsmöglichkeiten in der Betreuung und Integration syrischer Flüchtlinge in Deutschland aufzuzeigen.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.10, Voraussetzungen für das Recht auf Bildung für die Flüchtlinge: Um das Recht auf Bildung zu gewährleisten, müssen die folgenden Punkte erfüllt werden: Es sollte flächendeckend die Schulpflicht für alle Kinder eingeführt werden, die sich aus anderen Gründen als zu Besuchszwecken in Deutschland aufhalten- unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatuts oder dem Status ihrer Eltern. Bildung ist wichtig und beginnt bereits vor der Einschulung, deshalb sollte alle jungen Flüchtlinge ein Kindergartenbesuch ermöglicht werden. Das Recht auf Bildung erschöpft sich nicht in der formellen Schulpflicht, sondern es soll bereits vom ersten Tag des Aufenthalts in Deutschland gilt. Jugendliche sollten daher in keinem Fall allein auf Grund ihres Alters von der Schulpflicht ausgenommen werden. Vielmehr wäre es empfehlenswert, Kindern und Jugendlichen, die aus dem Ausland zuziehen, ein ihrem Wissenstands entsprechendes Bildungsangebot bereit zu stellen. Außerdem sollte der Erwerb deutscher Sprachkenntnisse und spezifische Landes bzw. Kulturkenntnisse soll zusätzlich gedeckt werden. Aufgrund des zum Beispiel zu großen Altersunterschieds, dass in einer Regelklasse nicht möglich ist, sollten spezielle Übergangsklassen eingerichtet werden. Asyl-und aufenthaltsrechtlichen Regelungen wie die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, die in entlegenen Waldgebieten, häufig ehemaligen Kasernen, gekürzten Sozialleistungen, die schulische Angebote sind nicht an den Bedürfnisse der jungen Flüchtlinge orientieren und andere Faktoren, die den Zugang zu Bildung und Entfaltung der Persönlichkeit verhindert und erschwert. Gerade Kinder und Jugendliche die mit ihren Eltern um Asyl nachsuchen, sind häufig sind häufig in einer schwierigen Situation. Aufgrund des vorherigen Schulbesuchs im Heimatland sind sie oft die einzigen in der Familie, die lesen und schreiben können. So müssen sie häufig für ihre Familie bei Behördengängen oder Arztbesuchen Dolmetscherleistungen erbringen, was zu psychischen Belastung führen kann. Der Besuch eines Unterrichts bedeutet für junge Flüchtlinge deshalb nicht nur einen geregelten Tagesablauf, sondern auch durch Bildung, dass zu erreichen, was sie in ihrer Heimat nicht ging. Des Weiteren flüchten sie für eine kurze Zeit aus dem Zurückgeworfen-Sein auf das eigene Flüchtlingsproblem. Um dem Bildungsanspruch gerecht zu werden, ist es erforderlich, die gesetzlichen Einschränkungen abzubauen und den Ausbildungs- und Studienmarkt unabhängig vom Aufenthaltstitel zu öffnen und weiter zu entwickeln. Hier wird ersichtlich wie weit Deutschland von der Umsetzung auf Bildung entfernt ist. Erst wenn der Zugang zu allen Bildungseinrichtungen rechtlich und tatsächlich auch für junge Flüchtlinge und nicht für Menschen zweiter Klasse, offensteht kann von einer Erfüllung der Menschenrechte gesprochen werden. Diese Kinder und Jugendliche sind die Zukunft der deutschen Gesellschaft. Schon die demografische Entwicklung Deutschlands, lässt es nicht zu, dass Talente ungenutzt bleiben. Flüchtlinge, die im Kindes- oder frühen Kindesalter nach Deutschland kommen, haben gute Integrationschancen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Die Chance für diese Kinder sollte eröffnet werden, zu ihrem eigenen Wohl und dem der deutschen Gesellschaft. Beim nachrangigen Arbeits- und Ausbildungsmarktzugang für geduldetet oder subsidiär geschützte Flüchtlinge wurden in den letzten Jahren Fortschritte erzielt (§§ 9 Abs. 1 und 10 Besch VerfV), die insbesondere auch ausländischen Kindern und Jugendlichen einer erfolgreichen Bildungsbiografie in Deutschland zugutekommen. Mit der 22. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) wurde auch im dritten Sozialgesetzbuch der Kreis der förderberechtigten Ausländerinnen und Ausländer ausgeweitet. Junge Ausländerinnen und Ausländer müssen somit nicht mehr ungelernt arbeiten, wenn sie eine Ausbildungsstelle bekommen können. Neben der Erhöhung der Zahl an Ausbildungsplätzen sollten passgenaue Programme entwickelt, umgesetzt, und evaluiert werden, die den Übergang von der Schule in die Ausbildung bzw. in den Beruf für junge Flüchtlinge verbessern und die Nachqualifizierung und- oder angelernte Heranwachsender ermöglichen. Kapitel 2.11, Interkulturelle Bildung, lernen denken und handeln: Das Anderssein der anderen als Bereicherung des eigenen Seins begreifen, sich verstehen, sich verständigen, miteinander vertraut werden, darin liegt die Zukunft der Menschheit. Die Sozialarbeiter/Innen müssen in der Lage sein, die eigene subjektive kulturelle Kompetenz zu reflektieren. Was heißt es genau? Pädagogische Fachkräfte müssen in der Lage sein, ihre eigene kulturelle Identität zu reflektieren, um so ein starkes Selbstwertgefühl zu entwickeln. Dadurch können Unterschiede und Gemeinsamkeiten wahrgenommen und anerkannt werden. Dabei ist wichtig, dass nicht die Eigenschaften und Verhaltensweiser andere Kinder als minderwertig zu deuten werden. Zudem muss Menschenrechtsbildung Interkulturelle Bildung beinhalten. Sie zielt auf ein Verständnis der Kulturen und vermittelt einen kulturübergreifendes, gemeinsamen Werte- und Zielhorizont, der an den Menschenrechten orientiert ist. Selbstbestimmung, Akzeptanz und Gleichwertigkeit aller Menschen. Die Unterschiede und Gemeinsamkeiten in Bezug auf Hautfarbe, Aussehen, Rasse, Sprache, Kultur, Werte und Normenvorstellungen bewusst anerkennen und den Umgang mit den Eltern und den Kindern als Bereicherung ansehen nicht als Minderwertig bewerten .

Über den Autor

Suaad Jumaa-Hijazi ist Sozialpädagogin und arbeitet beim Bayerischen Roten Kreuz in der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer.

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