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- Die Rolle der Flugsicherheitsbegleiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Der Einsatz des Ministeriums für Staatssicherheit auf den Linien der Interflug
Sozialwissenschaften
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Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 08.2017
AuflagenNr.: 1
Seiten: 118
Abb.: 32
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Die vorliegende Arbeit umfasst Ausführungen zur Gründung, den Organisationsstrukturen und den Aufgaben der Flugsicherheitsbegleiter des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR. In diesem Zusammenhang ergibt sich die Frage, ob deren Einsatz ein Mittel der Terrorbekämpfung oder der Verhinderung der Republikflucht war. Dabei ist es unerlässlich, Aufgaben und Kompetenzen der Flugsicherheitsbegleiter sowie deren festgelegte, konspirative Vorgehensweise näher zu betrachten. Die Erörterung der Fragestellung bedingt weiterhin eine Darstellung der politischen Entwicklungslinien in der DDR, die Betrachtung der Flucht- und Ausreisebewegungen sowie die Analyse des Terrorismusbegriffs in Ostdeutschland, um die Ziele des Einsatzes der Flugsicherheitsbegleiter einer objektiven Betrachtung zu unterziehen.
Textprobe: Kapitel 3., ENTWICKLUNG UND BILDUNG EINES FLUGSICHERUNGSKOMMANDOS: Erste Überlegungen zur Bildung eines Flugsicherungskommandos ergaben sich unmittelbar aus der versuchten Flugzeugentführung des Ehepaars (Name geschwärzt) am 10.03.1970. Nach der intensiven und sehr umfangreichen Auswertung des Ereignisses erarbeitete die HA IX einen Maßnahmenplan zur weiteren Aufklärung der versuchten Flugzeugentführung vom 10.3.1970 und zur weiteren Entwicklung der vorbeugenden Bekämpfung der Luftpiraterie . Der Maßnahmenplan enthält - neben der Auswertung des eigentlichen Ereignisses - eine Analyse der westlichen Medien zu dieser Thematik sowie eine Darstellung von Maßnahmen, die andere Fluggesellschaften zur Sicherheit im Luftverkehr getroffen haben. Ergänzend wird auf die Dokumente 9 bis 11 in der Anlage verwiesen. Das von Oberstleutnant Niebling erarbeitete Konzept enthielt unter anderem folgende Vorschläge (vgl. auch Dokument 8): […] Zur Durchsetzung dieser technischen Sicherungsmaßnahmen sollten operativ-technische Gruppen des MfS auf den Zivilflughäfen der DDR geschaffen werden. Es sollten solche Voraussetzungen geschaffen werden, daß die operativ-technischen Gruppen bei Gefahrensituationen in einem Flugzeug unmittelbar durch die Möglichkeit der Einschaltung in das Funkverbindungssystem zwischen Leitstelle und Maschine informiert werden und in Aktion treten können. […] . […] Erweiterung der Flugzeugbesatzung der Interflug um je zwei Sicherheitsoffiziere, deren Aufgabe darin bestehen müßte - vor dem Start eine umfassende fachmännische Sicherheitskontrolle vorzunehmen (Suche nach Fremdkörpern) - die von der Paß- und Zollkontrolle sowie von der operativ-technischen Kontrolle erhaltenen Informationen zur Einhaltung besonderer Beobachtungs- und Sicherheitsmaßnahmen auszuwerten, - den bewaffneten Schutz der Besatzung und Passagiere vor möglichen Angriffen und Banditen während des Fluges zu gewährleisten. (Die waffentechnische Ausrüstung dieser Sicherheitsoffiziere muß so erfolgen, daß eine notwendige Anwendung von Waffen zu keinen zusätzlichen Gefahren für das Luftfahrzeug führen kann.) […] . Im Frühjahr 1981 erfolgte auf Initiative der HA IV und der AGM/S die Einrichtung eines Flugsicherungskommandos zur rechtzeitigen Verhinderung von Angriffen antisozialistischer und subversiver Kräfte auf Luftfahrzeuge der Interflug. Nach Auffassung des damaligen Leiters der HA IV war eine umfassende Sicherheit auf den Flughäfen der DDR und in den Luftfahrzeugen der Interflug nur durch die Bildung und permanente Verfügbarkeit eines ständig einsetzbaren Flugsicherheitskommandos zu gewährleisten. Die bis dato durchgeführte vereinzelte Sicherung auf einigen Flugstrecken der Interflug ging zu Lasten anderer Aufgaben und war auf Dauer weder organisatorisch noch personell von anderen Diensteinheiten zu leisten. Diese Entwicklungen waren auf bereits durchgeführte Maßnahmen zurück zu führen, welche die Luftsicherheit auf ausgewählten Strecken zwar erhöhte, aber nach Auffassung der Verantwortlichen nur eine Teillösung darstellten. Die Begleitung von Flugzeugen durch Mitarbeiter der Staatssicherheit erfolgte bereits anlässlich der Festivalflüge der Interflug nach Kuba im Sommer 1978, auf einigen Inlandsflügen vom 08.02.1980 bis zum 09.04.1980, auf ausgewählten Flügen nach Prag im Jahr 1980 sowie auf allen Olympiaflügen in die Sowjetunion im Sommer 1980. Die in diesem Zusammenhang gewonnenen Erfahrungen der AGM/S und der HA IV sollten beim Aufbau der neuen Einheit genutzt und deren Zusammenarbeit fortgeführt werden. Im Jahr 1985 verschärfte sich die Situation aufgrund der Asylsituation in Europa. Es traten vermehrt Personen mit ge- oder verfälschten Reisedokumenten beziehungsweise mit ungültigen Pässen in Erscheinung, deren Rückbeförderung in ihre Herkunftsländer erforderlich war. Seitens des stellvertretenden Ministers Generalleutnant Neiber bestand die Befürchtung, dass dieser Personenkreis zu proaktiv-demonstrativen Handlungen sowie aktiven und passiven Widerstandshandlungen zur Durchsetzung ihrer Ziele neigt. Um dieser Situation und den Gefahren der Rückführung entgegenzuwirken, regten Generalleutnant Mittig sowie die zuständigen Hauptabteilungen an, künftig auch in den Fällen der operativen Notwendigkeit Luftfahrzeuge der Interflug bei Flügen in das nicht sozialistische Ausland, insbesondere der NATO-Staaten, durch Flugsicherheitsbegleiter zu sichern.
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