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Sozialwissenschaften

Sebastian Böckel

Die israelische Außen- und Sicherheitspolitik: Eine neorealistische Analyse

ISBN: 978-3-95820-422-5

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Produktart: Buch
Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 06.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 58
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Seit der Unabhängigkeitserklärung vom 14. Mai 1948 befindet sich der Staat Israel in einem andauernden Konflikt mit seinen arabischen Nachbarn und den Palästinensern. Gebietsansprüche, die eng mit Sicherheitsfragen für Israel verbunden sind, sind die zentralen Aspekte des sogenannten Nahostkonfliktes, die die Politik der Konfliktparteien maßgeblich bestimmen. Wie wichtig diese für die israelische Außen- und Sicherheitspolitik sind, lässt sich eindrucksvoll an den Ereignissen vom Juni 2014 dokumentieren, die die Ermordung von drei israelischen Religionsschülern neue israelische Militäraktionen im Westjordanland nach sich zogen. Denn gegenüber einem Friedensprozess im Nahen Osten herrscht seitens Israels weiterhin Skepsis über Garantien der eigenen Sicherheit. Staatliche Integrität und das damit verbundene Sicherheitsbedürfnis sind seit jeher in den Metatheorien der politikwissenschaftlichen Disziplin der Internationalen Beziehungen (IB) ein häufig behandeltes Problem. Die vorliegende Arbeit wird nun den Spagat zwischen Konflikt und Theorie wagen und prüfen, ob für den Staat Israel ein neorealistisches Sicherheitsdilemma besteht, das den Nahostkonflikt maßgeblich beeinflusst.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.1.1, Israel und die Konfliktphase ab September 1987: Doch wie versorgen sich Israel und die Palästinenser nun mit Trinkwasser? Zwei Drittel seines Bedarfes bezieht Israel über den im Jahr 1964 fertig gestellten National Water Carrier aus dem See Genezareth und dem Jordan mit seinen Zuflüssen Dan und Banias. Dieses Wasser wird dringend für die Landwirtschaft in der Negev-Wüste und in den israelischen Städten benötigt. Als größtes Süßwasserreservoir der Region läuft der See Genezareth somit Gefahr durch die zu hohe Wasserentnahme immer mehr zu versalzen. Denn auch der Libanon und Syrien entnehmen den Zuflüssen des Jordans, der in den See fließt, Wasser. Die Entnahme aus dem Teil des Jordans, der aus dem See Genezareth fließt, gestaltet sich hingehend schwieriger, denn durch die weiter südlichere Wasserentnahme Jordaniens und der Entnahme am Zufluss Yarmuk durch Syrien verkommt dieser zu einem kleinen Rinnsal. Das letzte Drittel bezieht Israel direkt aus dem Westjordanland, sodass dort rund 85 Prozent des Grundwasservorkommens für das israelische Kernland und die Siedlungen im Westjordanland abgepumpt werden (vgl. Vieweger 2010: 46). Für die Palästinenser gestaltet sich die Wasserversorgung schwieriger, da sie neben dem Grundwasser auf Regenwasser angewiesen sind (Jaeger / Tophoven 2011: 80). Ein überwiegend großer Teil der palästinensischen Siedlungen ist gar nicht an ein Wassernetz angeschlossen und muss über Zisternen und Tankwagen versorgt werden (OCHA 2012: 2). Hinzu kommen ein marodes Leitungsnetz, das rund 30 Prozent des Trinkwassers im Boden versickern lässt, sowie die Wasserverschmutzung, da nur rund 40 Prozent der palästinensischen Haushalte an die Kanalisation angeschlossen sind, was dazu führt, dass im Westjordanland ein großer Wassermangel herrscht (Jaeger / Tophoven 2011: 80). Im Gaza-Streifen ist dieser Mangel noch größer, da durch die Nutzung des dortigen Grundwasserbeckens die Wasserentnahme doppelt so schnell erfolgt wie dessen Wiederauffüllung. Der dortige Grundwasserspiegel sinkt somit rapide und durch die Angrenzung an das Mittelmeer wird die Versalzung des Süßwassers noch beschleunigt (Vieweger 2010: 46). In Anbetracht dieser Lage scheint es verständlich, dass die Palästinenser hier eine Bedrohung für ihre Sicherheit durch israelisches Verhalten sehen. Durch die Nutzung von rund 85 Prozent der Grundwasservorkommen im Westjordanland seitens Israels und der dortigen israelischen Siedlungen, sehen die Palästinenser eine Verletzung ihrer Wasserrechte als Ober-Anrainer der Grundwasserbecken im Westjordanland und somit der natürlichen Zuteilung in der Region. Des Weiteren wird ihnen durch die Einrichtung militärischer Sperrzonen in den landwirtschaftlichen Gebieten des Jordantals auch der Zugang zum Jordan selbst und die dortige landwirtschaftliche Nutzung des Bodens erschwert beziehungsweise ganz versagt. Keine geregelte Wasserversorgung stellt zweifelsfrei eine Bedrohung der eigenen Sicherheit dar (vgl. OCHA 2012: 2). Im Gegenzug würde für Israel die Aufgabe des Westjordanlandes eine Bedrohung der eigenen Wasserversorgung und somit der eigenen Sicherheit darstellen, da rund ein Drittel der Versorgung aus dem dortigen Grundwasserbecken gewonnen wird. Israel rechtfertigt sein Vorgehen damit, dass auf arabischer Seite nicht gewissenhaft mit der Ressource Trinkwasser umgegangen werde. Marode Leitungsnetze würden zum einen die Versickerung des Wassers fördern und ließen Kontaminierung zu. Ohne effektive Kontrolle könne eine reibungslose Wasserversorgung nicht gewährleistet werden. Einmal von dieser Argumentation abgesehen, stellt ein Verlust von einem Drittel der Wasserversorgung bei stetigem Bevölkerungswachstum ein großes Versorgungsproblem dar, was die Lage der eigenen Zivilbevölkerung gefährden würde (vgl. Jaeger / Tophoven 2011: 83). Es kann daher festgehalten werden, dass auch das Problem um die Verteilung des Trinkwassers einen wesentlichen Streitpunkt im Nahostkonflikt darstellt, der als Teil der Ausgangslage betrachtet werden muss. Zusammen mit der Intifada macht dieser somit für Israel ein Sicherheitsdilemma aus, das durch das regionale Machtstreben der beiden Parteien den Nahostkonflikt weiter vorantrieb. 3.1.2, Der Oslo-Friedensprozess als neue Form des Waltz’schen Balancings?: Da nun ein Sicherheitsdilemma bestätigt wurde, muss im Weiteren analysiert werden, ob die außen- und sicherheitspolitischen Schritte Israels im Zuge des Oslo-Friedensprozesses als Reaktion auf die Ausgangslage entweder als Gleichgewichtspolitik oder Hegemoniestreben zu verstehen sind. Hierzu ist es zunächst notwendig, die beiden zentralen Abkommen des Friedensprozesses – Oslo I und Oslo II – kurz vorzustellen. Mit der kurz nach dem Ende des ersten Irakkrieges (zweiter Golfkrieg) im Oktober 1991 in Madrid anberaumten Friedenskonferenz wurde der Grundstein für einen ernstzunehmenden Friedensprozess gelegt. Unter der Schirmherrschaft der USA und der damaligen Sowjetunion gelang es, alle am Nahostkonflikt beteiligten Parteien zur Teilnahme an der Konferenz zu bewegen. Wenn auch die 14 palästinensischen Vertreter ein Teil der jordanischen Delegation waren und keine Verbindung zur PLO unterhielten, so konnte dieses Forum doch als erster Schritt in Richtung ernsthafter Gespräche gedeutet werden (vgl. Auswärtiges Amt 2014: Geschichte Nahostfriedensprozess). Das Oslo I-Abkommen, das am 13. September 1993 in Washington zwischen dem Staat Israel und der PLO unterzeichnet wurde, war das Resultat eines nach der Friedenskonferenz von Madrid entstandenen geheimen Verhandlungskanals zwischen den beiden Parteien in Oslo (Behrendt 2000: 79). Es wurden erste wichtige Grundsätze für eine Friedensregelung zwischen den beiden verfeindeten Parteien festgelegt (Vieweger 2010: 208). Hierzu gehörte zentral die Anerkennung der PLO als legitime Vertreterin des palästinensischen Volkes durch den damaligen israelischen Ministerpräsidenten Yitzhak Rabin im Namen Israels und im Gegenzug die Anerkennung des Existenzrechts Israels und ein genereller Verzicht auf Gewalt durch Yassir Arafat im Namen der PLO (Behrendt 2000: 80). Man verständigte sich im Weiteren darauf, dass es Ziel der israelisch-palästinensischen Verhandlungen sein sollte, in einer fünfjährigen Interimsphase sukzessive zu einem permanenten Frieden basierend auf den Resolutionen 242 und 338 des UN Sicherheitsrates zu gelangen. Hierzu wurde sich darauf verständigt, dass durch einen Rückzug der israelischen Armee aus dem Westjordanland und dem Gaza-Streifen die Verwaltungskompetenzen auf eine neue geschaffene und durch Wahlen legitimierte Übergangsbehörde, dem sogenannten Rat, übertragen werden sollte. Israel sollte in dieser Zeit weiterhin die äußere Sicherheit der Palästinensischen Gebiete übernehmen (vgl. Declaration of Principles 1993: Artikel I-VI, VIII). Über ein umfassendes Interimsabkommen über die Selbstverwaltungsregelungen im Westjordanland und im Gaza-Streifen sollte frühestens nach Inkrafttreten der Prinzipienerklärung innerhalb der Interimsphase verhandelt werden. Die Prinzipienerklärung trat trotz der Nicht-Ratifizierung durch die PLO einen Monat nach Unterzeichnung in Kraft und die Interimsphase begann mit der Räumung des Gaza-Streifens und der Stadt Jericho seitens des israelischen Militärs. Schwierige Fragen wie der dauerhafte Status zwischen dem Staat Israel und den Palästinensern, der Status Jerusalems, die palästinensischen Flüchtlinge, die israelischen Siedlungen, Sicherheitsregelungen und die zukünftigen Grenzen eines Staates Palästina sollten spätestens nach Ablauf von drei Jahren in weiteren Endstatusverhandlungen aufgegriffen werden (vgl. Declaration of Principles 1993: Artikel V-VI, XVII). Das Interimsabkommen wurde bereits am 28. September 1995 in Washington geschlossen und beinhaltete beziehungsweise löste vorherige Abkommen, die in Folge des Oslo I-Abkommens getroffen wurden wie beispielsweise das Gaza-Jericho-Abkommen vom 04. Mai 1994, das den Rückzug des israelischen Militärs aus dem Gaza-Streifen und dem Gebiet Jericho regelte, ab (Schulz 2004: 92 Interimagreement 1995: Präambel). Der Kernpunkt des sogenannten Interimsabkommens über das Westjordanland und den Gaza-Streifen (Oslo II-Abkommen) war der sukzessive Rückzug der israelischen Armee aus den größeren Städten des Westjordanlandes, um die bereits angelaufene Übergabe der Kontrolle an die palästinensische Zivilverwaltung weiter auszuweiten (Interimagreement 1995: Präambel). Jedoch wurden die bereits in der Prinzipienerklärung genannten Fragen über den permanenten Status wieder auf Endstatusverhandlungen vertagt, die nun nicht später als der 06. Mai 1996 stattfinden sollten (ebd.: Artikel X).

Über den Autor

Sebastian Böckel, B.A, wurde im Jahr 1987 in Büdingen geboren. Nach dem Wehrdienst entschied sich der Autor zur Aufnahme des Studiums der Politikwissenschaft an der Johannes Gutenberg Universität zu Mainz. Dieses schloss er im Jahr 2014 mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts erfolgreich ab. Schon während des Studiums entwickelte er ein besonderes Interesse an sicherheitspolitischen Themen in der Teildisziplin der Internationalen Beziehungen. Praktische Erfahrung in diesem Feld konnte der Autor bereits durch ein Botschaftspraktikum erwerben. Während eines Auslandsaufenthaltes in Israel wuchs dann das Interesse am Nahostkonflikt, worauf letztlich die Motivation für die Thematik des vorliegenden Buches ruht.

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