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Sozialwissenschaften


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Produktart: Buch
Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 04.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 76
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Es besteht ein breiter Konsens, dass es sich bei der Europäischen Union (EU) um ein Gebilde sui generis handelt. Diese Unbestimmtheit der EU gilt es hier zu hinterfragen und das ambivalente Verhältnis zwischen einer Union der Staaten und einer Union der Bürger anhand des etwaigen EU-Beitritts der Türkei zu untersuchen. Nachdem zunächst die Eignung des noch anhaltenden Prozesses des EU-Beitritts der Türkei als ein Testfall für die Untersuchung dieses Verhältnisses bestätigt wird, wird im Hauptteil die Frage fokussiert, welche Aussagen dieser Testfall über das Verhältnis ermöglicht. Ausgehend vom aktuellen Forschungsstand zur politischen Auseinandersetzung rund um den EU-Beitritt der Türkei werden die Forschungsergebnisse für die hier vorliegende Fragestellung weiter verwertet und so der Untersuchungsgegenstand operationalisiert. Schließlich folgt noch eine wissenschaftlich Einordnung dieses Verhältnisses. Unter Einbezug der Bedeutung des Moments der politischen Entscheidung werden die Ergebnisse in einen größeren Zusammenhang gesetzt. Es wird deutlich, dass sich bei genauerer Betrachtung eine verstärkte Entwicklung hin zu einer Union der Bürger abzeichnet.

Leseprobe

Kapitel 3, Die Kopenhagener Kriterien und der Erweiterungsprozess der EU: Nach dem Artikel 49 Lissabon-Vertrag (EUV-L) kann jeder europäische Staat der die in Artikel 2 EUV-L festgelegten Grundsätze achtet, die Mitgliedschaft der EU beantragen. Das Beitrittsangebot ist demnach grundsätzlich auf europäische Staaten beschränkt. Was ‘europäische’ genau bedeutet ist indessen nicht eindeutig festgelegt. Eine rein geographische Betrachtung ist aufgrund der Zugehörigkeit Europas zur eurasischen Kontinentalplatte, wodurch es an einer natürlichen geographischen Grenze gen Osten fehlt, nicht ausreichend (vgl. Steinbach 2006: 2-4). Die Entscheidung, ob ein Staat als europäisch gilt, fällt damit in den nicht evidenten Fällen letztlich auf der politischen Ebene. Obwohl in der Regel einem Beitrittsgesuch eines Staates enge bilaterale Beziehungen zur EU vorausgehen, wird erst mit dem vorgelegten Beitrittsantrag beim Rat eine Reihe von EU-Beurteilungsverfahren in Gang gesetzt, die darüber entscheiden ob ein Beitritt in Frage kommt. Neben dem EP werden auch die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten über diesen Antrag unterrichtet. Auf Vorschlag der Kommission und nach Einigung des ER verleiht der Rat durch einen einstimmigen Beschluss dem Beitrittsbewerber den Kandidatenstatus. Grundsätzlich ist der Beitritt zur EU an die hinreichende Erfüllung der Kopenhagener Kriterien durch den Beitrittsaspiranten geknüpft. Ob diese Kriterien bereits zum Zeitpunkt des Beitrittsantrages, bei der Aufnahme der Beitrittsverhandlungen oder erst zum Zeitpunkt des Beitritts erfüllt sein müssen, ist nicht ganz eindeutig. Hinsichtlich vergangener Erweiterungen wurde die Umsetzung der wirtschaftlichen Kriterien, die in erster Linie auf eine funktionsfähige Marktwirtschaft abzielen, die dem Wettbewerb und den Marktkräften in der Union standhalten kann, erst für den konkreten Beitritt als notwendig angesehen. Wie die Vereinbarungen von Übergangsfristen in sämtlichen Beitrittsverträgen zeigen, muss auch die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes zum Zeitpunkt des Beitritts nicht zwingend vollendet sein. Anderes gilt jedoch für die politischen Kriterien, die sich in Artikel 2 EUV-L wiederfinden. Die dort festgelegten Grundsätze stellen den gemeinsamen Wertekanon dar, auf den sich die EU gründet. Dieser lässt sich mit den Begriffen Freiheit, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zusammenfassen. Als Kriterien fordern sie von dem Beitrittskandidaten institutionelle Stabilität als Garantie für eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, innerhalb derer die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und der Schutz von Minderheiten gewährleistet werden (vgl. Isak 2006: 353-356). Offiziell ist die Erfüllung der politischen Kriterien Voraussetzung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen, doch handelt es sich dabei um politische Bewertungen, die sich einer objektiven Überprüfung entziehen. In Anbetracht der bisherigen politischen Praxis kann aber festgehalten werden, dass zur Aufnahme von Verhandlungen die volle Erfüllung der politischen Kriterien spätestens zum Zeitpunkt des Beitritts erwartet werden können muss (vgl. Langenfeld 2008: 5, Kohler-Koch Conzelmann Knodt 2004: 302-316).

Über den Autor

Benjamin Spörer, B.A., wurde 1986 in Bühl/Baden geboren. Sein Studium der Politikwissenschaften und Soziologie an der Philosophischen Fakultät der Rheinischen Friedrich- Wilhelms-Universität Bonn schloss er 2011 mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts erfolgreich ab. Bereits während des Studiums stellte sich bei dem Autor ein Fokus auf europapolitischen Themen mit demokratietheoretischen Implikationen heraus. Auf politischen Reisen sowie Arbeitsaufenthalten innerhalb und außerhalb Europas, im Nahen Osten und in Lateinamerika nahm Herr Spörer an zahlreichen Gesprächen und Diskussionen mit politischen Akteuren und Experten teil und konnte somit zusätzlich weiteres Detailwissen gewinnen. Derzeit absolviert er das internationale Masterprogramm European Studies an der Universität Hamburg.

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