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Sozialwissenschaften


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Produktart: Buch
Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 03.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 52
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Der ethno-territoriale Konflikt zwischen Serben und Albanern gilt als einer der ältesten des Balkans. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und reichen in die Zeit zurück, als die byzantinische Vorherrschaft auf dem Balkan vom osmanischen Reich zurückgedrängt wurde. Den letzten Höhepunkt dieses tief verwurzelten Antagonismus bildete der Kosovo-Krieg von 1999. Das Abkommen zur Normalisierung der Beziehungen stellt einen Kompromiss über die Regelung der festgefahrenen Situation im Nord-Kosovo dar. Die Schirmherrschaft für den Verhandlungsprozess bis dahin trug die Europäische Union (EU). Warum konnte es trotz des eingefrorenen Konflikts zu einem Normalisierungsabkommen zwischen Kosovo und Serbien kommen? Der Beantwortung dieser Frage ist diese Arbeit gewidmet.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3, Die Rolle der EU: 3.1, EU-Beitrittsperspektive: Die EU-Mitgliedsstaaten kamen auf dem EU-Gipfeltreffen 2003 in Thessaloniki darin überein, gemeinsam die europäische Ausrichtung der Westbalkanstaaten zu unterstützen. In der Abschlusserklärung des Gipfels heißt es dementsprechend: ‘die Zukunft der Balkanstaaten liegt in der Europäischen Union’. Hierbei bildet der im Jahr 2000 vom Europäischen Rat ins Leben gerufene Stabilitäts- und Assoziierungsprozess (SAP) den Kern der EU-Westbalkanpolitik. Die Europäische Kommission betont insbesondere die Bedeutung des SAP als Instrument zur Annäherung der Westbalkanstaaten an die EU. Dies soll durch die ‘Förderung von Stabilität, Sicherheit und Wohlstand [...] durch allmähliche Einbindung [...] in die europäischen Strukturen’ geschehen. Im Zuge dessen erhalten die zu assoziierenden Westbalkanstaaten umfangreiche finanzielle und technische Unterstützung im Rahmen des Instruments für die Heranführungshilfe (IPA). Es werden hierfür bis Ende 2013 insgesamt 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. 3.2, EU-Beitrittsbedingungen: Im Zuge des SAP und des dadurch bekräftigten EU-Osterweiterungsprozesses gibt es verschiedene politische und rechtliche Voraussetzungen, die von den jeweiligen Bewerberstaaten zu erfüllen sind. Als allgemeiner Maßstab für eine EU-Annäherung dienen die sogenannten Kopenhagener Kriterien, die seit ihrer Einführung 1993 als grundlegender Bestandteil des EU-Osterweiterungsprozesses gelten. Die hier niedergelegten Bedingungen umfassen das politische Kriterium, das Acquis-communitaire Kriterium und das wirtschaftliche Kriterium. Bei dem wirtschaftlichen Kriterium handelt es sich um mehrere Voraussetzungen, die gemeinsam auf die Binnenmarktfähigkeit, somit den Aufbau einer funktionsfähigen Marktwirtschaft, sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten, zielen. Für die Länder des Westbalkans gibt es darüber hinaus weitere Voraussetzungen, wie z.B. die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für Jugoslawien in Den Haag (IStGJ) oder die Einhaltung der Verträge von Dayton, Ohrid und Belgrad. Im Anschluss an den SAP steht das Inkrafttreten eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA): ‘Vor der Eröffnung von SAA-Verhandlungen prüft die EU, ob die grundlegenden Bedingungen erfüllt sind. Ein ausreichendes Maß an Stabilisierung ist Vorbedingung für die Aufnahme von Verhandlungen.’. Ein SAA bedeutet die Regelung vertraglicher Beziehungen, die als Vorbereitung der jeweiligen Länder auf eine EU-Mitgliedschaft dienen soll. Das geschieht in erster Linie durch die Angleichung an EU-Rechtsvorschriften. Die erfolgreiche Umsetzung dieser Rechtsgrundlagen bildet die Bewertungsgrundlage für die letztendliche EU-Mitgliedschaft. Im SAA wird zudem implizit die Zusammenarbeit mit dem IStGJ genannt, weshalb für Serbien die Ratifizierung eines SAA nur unter der Voraussetzung einer intensiven Zusammenarbeit mit dem IStGJ erfolgte. Die Auslieferung des Kriegsverbrechers Ratko Mladic galt somit als unumgängliche Bedingung. Für den Erhalt des EU- Beitrittskandidatenstatus galt für Serbien ferner ein erfolgreicher Abschluss des technischen Dialogs zwischen Prishtina und Belgrad als Bedingung. Diese regionale Zusammenarbeit und die Auslieferungen an den IStGJ versuchten die Regierenden in Belgrad gegenüber ihrer eigenen Bevölkerung keinesfalls mit einer moralischen oder völkerrechtlichen Verantwortung zu begründen. Vielmehr wird auch heute noch erklärt, dass eine Kooperation mit dem IStGJ und der EU als Gegenleistung für die EU-Finanzhilfen erbracht werden müsse. Serbien hat seit 2001 über 2,2 Milliarden Euro an Zuschüssen und Subventionen von der EU erhalten. Zudem hat Serbien von der EU in den letzten zehn Jahren 3,6 Milliarden Euro an ‘nicht zurück zu zahlender’ finanzieller Hilfe erhalten. Auch für den Kosovo stellt die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit der EU den Kern einer EU-Annäherung dar. Der Kosovo hat seit 1999 über zwei Milliarden Euro in Form von Hilfsgeldern oder diversen Projekten erhalten. Als Anreiz, um den technischen Dialog mit Belgrad erfolgreich abzuschließen, galt die Aussicht, dass kosovarische Personalausweise an serbischen Grenzpunkten anerkannt werden und Kosovaren durch Serbien reisen können. Das gleiche gilt für Waren aus dem Kosovo, für welche dadurch die Transitbedingungen erleichtert wurden.

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