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Sozialwissenschaften
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Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 01.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 52
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Die Vereinten Nationen haben sich in der UN Behinderten Rechtskonvention darauf verständigt, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf Arbeit (auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) haben und dadurch ihren Lebensunterhalt verdienen dürfen und sollten. Arbeit hat in der modernen Gesellschaft eine Vielzahl von Funktionen und nimmt einen großen zeitlichen Anteil in unserem Leben ein. Grundlegend gilt, dass in westlichen Gesellschaften nur Erwerbsarbeit als echte Arbeit anerkannt wird. Dies hat zur Folge, dass besonders Menschen mit geistiger Behinderung in ihrer Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind. Sie arbeiten meist nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sondern in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Damit können sie ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten. Dieses Buch will vorhandene Möglichkeit Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland und den USA auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren aufzeigen. Neben den Möglichkeiten der Integration wird auch das bestehende System der Werkstätten für Menschen mit Behinderung dargestellt. Zum Abschluss werden Möglichkeiten für die Optimierung der Integration bzw. der inklusiven Arbeitsbedingungen dargestellt.
Textprobe: Kapitel 4, Möglichkeiten von beruflicher Teilhabe für Menschen mit geistiger Behinderung in den USA: Zunächst muss angemerkt werden, dass die Zahlen über geistige Behinderung in der Bundesrepublik und den USA nicht aufgrund der gleichen Grenzwerte erhoben werden. So fallen in den USA Menschen mit einem Intelligenzquotienten (IQ) über 70 bis 75 nach der Definition der American Association on Mental Retardation noch unter die Begrifflichkeit der geistigen Behinderung, außerdem müssen die Fähigkeiten des täglichen Lebens beeinträchtigt sein und dieser Sachverhalt muss sich vor dem 18. Lebensjahr manifestiert haben , während in Deutschland die Definition des ICD 10 Anwendung findet und erst von einer Intelligenzminderung unter dem IQ von 69 gesprochen wird. In den USA lag die Arbeitslosenquote im Jahr 1996 bei ca. 5%, im Vergleich dazu waren 66% der Menschen mit Behinderung ohne ein reguläres Arbeitsverhältnis, wobei 79% gerne arbeiten würden. Diese Angaben beziehen sich auf alle Formen der Behinderung. Menschen die eine Lern- oder geistige Behinderung aufweisen, haben das Recht Leistungen zur sozialen und beruflichen Eingliederung zu erhalten. Der Leistungsträger an dieser Stelle ist der State Mental Retardation, bzw. die Developmental Disabilities Agencies. Dies entspricht den überörtlichen Sozialhilfeträgern in Deutschland. Etwa 36% der Menschen mit einer geistigen Behinderung haben auch eine Körperbehinderung. Problematisch bei der Betreuung der erwachsenen Menschen mit Behinderung ist, dass der Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe mit 21 Jahren endet, d.h. in vielen Fällen nach der Schulausbildung abschließt . Trotz des fehlenden Rechtsanspruchs wurden bereits 1991 etwa eine Millionen Menschen mit Behinderung tagsüber betreut, im Schwerpunkt in Sheltered Workshops (Werkstätten für behinderte Menschen) oder day activity centers (Tagesförderstätten) . Diese stationären Einrichtungen sind Reste der Institutionalisierung, die in den USA bis in die 1960iger Jahre andauerte. Darauf folgten Normalisierungsanstrengungen mit sonderpädagogischen Förderprogrammen. 4.1, Rechtlicher Rahmen: Der ‘Individuals with Disability Education Act’ von 1975 bot einen Rechtsanspruch auf ‘kostenlose und geeignete Schulbildung in öffentlichen Schulen und ein Vorschulprogramm für Kinder ab 3 Jahren’, das für die Entwicklung des Kindes notwendige Serviceleistungen, wie Beschulung nach dem Motto: ‘geringste Einschränkungen der Umwelt’ und die Pflicht der Schule zu begründen, warum ein Kind nicht in der Regelschule beschult werden kann’. Dieser Gesetzesentwurf beruhte auf einem Urteil, in dem Eltern für ihre Kinder die gleichen Rechte wie für nicht behinderte Kinder auf Grundlage des Gleichheitsgebots in der amerikanischen Verfassung forderten. Im Bereich der Förderung von Erwachsenen mit Behinderung und die Möglichkeit von Supported Employment wurde erst im Jahr 1984 im Development ‘Disability Act’ und Jahre später im ‘Vocational Rehabilitation Act’ Amendment Support Employment verankert und ermöglichte erste Modellversuche. Mit einigen definierten Merkmalen sollte die Möglichkeit geschaffen werden, Finanzierungen für bereits bestehende Projekte und Initiativen zu schaffen. Die Merkmale wurden in den beiden Gesetzen wie folgt definiert: ‘Supported Employment ist bezahlte, wirkliche Arbeit, die in integrativen Umgebungen stattfindet, für Personen mit schweren Behinderungen, die langfristige Unterstützung benötigen’. Ein weiterer wichtiger Entwicklungsschritt war die Verabschiedung des ‘Americans with Disabilities Act’ im Jahr 1990. Dieses Gesetz hat das Verbot jeglicher Diskriminierung im öffentlichen Bereich zum Gegenstand. Das Gesetz räumt einem Menschen mit Behinderung außerdem ein individuelles Klagerecht ein, wenn er der Meinung ist, an einem bestimmten Punkt benachteiligt zu werden. Neben diesen beiden Aspekten bezieht sich das Gesetz nicht nur auf die Barrierefreiheit und das Klagerecht, sondern auch die Bewerbungsverfahren sind vom Gesetz betroffen, denn Arbeitgeber müssen ihre Bewerbungsverfahren so gestalten, dass Menschen mit Behinderung eine realistische Chance erhalten, einen Arbeitsplatz zu bekommen. 4.2, Sheltered Workshops: Die ‘Sheltered Workshops’ sind das amerikanische Gegenstück zu den Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Die Ausgestaltung kann je nach Bundesstaat variieren. Es gibt Sheltered Workshops, die einen Schwerpunkt auf Zuarbeiten für die Industrie oder allgemeine Serviceleistungen für Geschäftsleute zum Gegenstand haben. Nach dem zweiten Weltkrieg stieg die Anzahl der Sheltered Workshops erheblich an. ‘Zwischen 1948 und 1976 stieg die Zahl in den USA von 85 auf 3000‘. Im Jahr 2007 waren 136.000 Menschen mit Behinderung in den Sheltered Workshops beschäftigt. Aktuell gibt es Debatten von Fachkräften und Politikern, ob Werkstätten diskriminierend für die Menschen mit Behinderung sind oder nicht. Die Kritiker der Werkstätten argumentieren, dass durch die Sondereinrichtungen keine Integration in das Gemeinwesen gegeben sei und so die Interaktion zwischen Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung nicht optimal gewährleistet ist. Ebenso gibt es Forderungen, den Lohn zumindest auf die Höhe des Mindestlohns, der je nach Branche variiert, zu erhöhen. Hinzu kommt, dass die Übergangszahlen von Sheltered Workshops über in den allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich unter den politischen Ansprüchen zurück liegen. Die Quote liegt in den USA ebenfalls bei unter einem Prozent. In den USA müssen die Sheltered Workshops durchaus auf die Wirtschaft zugehen, da sie nur etwa 20 % ihrer Einnahmen durch staatliche Zuschüsse generieren können und ca. 80% durch Umsätze aus Aufträgen erwirtschaften müssen. Die Aufgaben reichen von Verpacken bis zu Hausmeistertätigkeiten. Es gibt auch Außenarbeitsgruppen, die bei Kunden vor Ort Aufträge erledigen, wie zum Beispiel Reparaturen. Von den Aufgabenbereichen unterscheiden sich die deutschen Werkstätten für behinderte Menschen und die amerikanischen Sheltered Workshops nicht. Auch der Aufbau weist Ähnlichkeiten auf, so hat jeder Sheltered Workshop einen eignen Vorstand der wiederum eine Geschäftsführung einsetzt, wobei die allgemeine Zielsetzung vom ehrenamtlichen Vorstand formuliert wird und die Geschäftsführung dies umzusetzen hat und die Alltagsgeschäfte erledigen muss. Die Sheltered Workshops haben eine Genehmigung vom Department of Labor, die ihnen erlaubt, aufgrund der Minderleistung der Menschen mit Behinderung weniger als den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Im Schwerpunkt arbeiten in den Sheltered Workshops Menschen mit geistiger Behinderung. Die Menschen, die um die Aufnahme in einen Sheltered Workshop bitten, müssen zunächst darauf überprüft worden sein, ob sie erwerbsfähig sind oder nicht. Wenn sie nicht erwerbsfähig sind, können sie grundsätzlich aufgenommen werden.
Anja Schüler wurde 1988 in Quedlinburg geborgen. Ihr Studium der Sozialen Arbeit absolvierte sie an Ostfalia Hochschule in Wolfenbüttel. Bereits während des Studiums beschäftigte sie sich mit den Themen Behindertenhilfe und Inklusion. Während des Studiums arbeitet sie bereits in unterschiedlichen Bereichen der Behindertenhilfe. Heute arbeitet sie in der außerschulischen Bildungsarbeit und einer ihrer Arbeitsschwerpunkte ist Inklusion und Jugendverbandsarbeit .
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