Suche

» erweiterte Suche » Sitemap

  • Sie befinden sich:
  • Specials
  • »
  • Igelverlag
  • »
  • RWS
  • »
  • Whistleblowing im Wandel - Das Loyalitätsdilemma bei der Offenbarung von Missständen in der Privatwirtschaft

RWS


» Bild vergrößern
» weitere Bücher zum Thema


» Buch empfehlen
» Buch bewerten
Produktart: Buch
Verlag:
Igel Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 11.2018
AuflagenNr.: 1
Seiten: 120
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Das vorliegende Buch untersucht das Phänomen des Whistleblowing mit Fokus auf die Privatwirtschaft. Hierzu wird einleitend eine Begriffsbestimmung und Ursachenanalyse vorgenommen und es werden Möglichkeiten zum Aufdecken von Fehlverhalten sowie verschiedene Erscheinungsformen des Whistleblowing aufgezeigt. Im Anschluss daran wird der bisherige rechtliche Status von Whistlebowern in Deutschland erörtert und es kommt zur Darstellung der widerstreitenden Interessen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und dem öffentlichen Informationsinteresse. Weiter wird die Bedeutung der Grundrechte erläutert und es erfolgt eine Darstellung der höchstrichterlich ergangenen Rechtsprechung, angefangen im Jahr 1901 bis zum Jahr 2012. Das Kernstück der Arbeit bildet der eigene Gesetzesentwurf der Verfasserinnen, da bis heute keine gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Whistleblowern existieren. Des Weiteren werden die Themen Gender Equality, Compliance, Datenschutz und die Entwicklung zum Whistleblower-Schutz in der Europäischen Union beleuchtet.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel C. Rechtlicher Status der Whistleblower in Deutschland: Nachfolgend wird aufgezeigt, wie Whistleblower rechtlich auf nationaler Ebene einzuordnen sind bzw. wie viel Schutz sie tatsächlich bis heute durch das Gesetz genießen. Wird durch den Whistleblower ein Hinweis gegeben, so kann dies einen innerbetrieblichen Rechtsverstoß herbeirufen und als eine sonstige moralisch verwerfliche Handlung eingestuft werden. Allgemein ist zu sagen, dass Moral eine vom geltenden Recht unabhängige Bewertungsinstanz ist. Dennoch orientiert sich diese in einem gewissen Maße am Recht und das Recht an ihr, was gleichzeitig zu einer Konkurrenzsituation führt. Häufig wird der angezeigte Umstand durch den Hinweisgeber als Straftatbestand eingeordnet, oftmals handelt es sich hierbei aber meist um Deliktshandlungen, beispielsweise der Steuerhinterziehung (§ 370 AO), Fälle der Untreue (§ 260 StGB), des Betrugs (§ 260 StGB) oder um Bestechungsfälle (§ 324 ff. StGB). Weiter sind Straftaten in Bezug auf das Umweltstrafrecht sowie Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, den unlauteren Wettbewerb oder das Arbeitsrecht denkbar, wobei dem letzteren Rechtsgebiet nachfolgend die vollste Aufmerksamkeit geschenkt wird. Auf deutscher Ebene existieren zum Thema Whistleblowing nur wenige gesetzliche Regelungen mit einem sehr engen Anwendungsbereich. Für einen Whistleblower ergibt sich beispielsweise aus § 17 ArbSchG (Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen) ein gesetzlich geregelter Schutzbereich. § 17 Abs. 1 ArbSchG berechtigt einen Arbeitnehmer, Vorschläge zu Sicherheitsfragen und zum Gesundheitsschutz im Unternehmen gegenüber seinem Arbeitgeber zu äußern. § 17 Abs. 2 ArbSchG regelt, dass grundsätzlich vorab ein interner Hinweis angezeigt werden muss. Konkret bedeutet das, erst wenn der Arbeitgeber aufgrund des Hinweises bzgl. dem Gesundheitsschutz oder der Sicherheit im Betrieb nicht tätig wird, darf sich ein Arbeitnehmer benachteiligungsfrei an eine behördliche Stelle wenden. Dabei ist der Arbeitsschutz zivil- und öffentlich-rechtlich ausgestaltet und die Schwere der Straftat unabhängig. Es wird deutlich, dass sich § 17 ArbSchG ausschließlich auf das Recht in Bezug auf Sicherheit am Arbeitsplatz und Gesundheitsschutz bezieht, was im Umkehrschluss bedeutet, dass Verstöße anderer Rechtsgebiete missachtet werden. Ferner ergeben sich, wenn auch keine konkreten, weitere allgemeine Schutzbestimmungen aus § 612 a BGB für den Whistleblower. Voraussetzung dafür ist auch hier, dass dieser in zulässiger Weise auf vorhandene Missstände im Unternehmen zunächst hinweist. Hier findet das sogenannte Maßregelungsverbot Anwendung, welches besagt, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht aufgrund von Vereinbarungen o.Ä. benachteiligen darf, nur weil dieser in einer zulässigen Art und Weise von seinem Recht Gebrauch macht. Was das Thema Whistleblowing betrifft, gibt es bis heute trotz mehrerer Gesetzesinitiativen in Deutschland, keine allgemeine gesetzliche Privilegierung, welche Schutz bietet. Beispielsweise der gescheiterte Gesetzesentwurf vom 04.11.2014 der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, sah in seiner Norm bzgl. der Zulässigkeit von Arbeitnehmeranzeigen vor, diese vom Vorliegen eines öffentlichen Interesses abhängig zu machen, welcher sich aber nicht durchsetzen konnte. Die Bundesregierung begründete die Ablehnung damit, dass Whistleblower durch bestehende arbeitsrechtliche Regelungen und die vorhandene Rechtsprechung in Deutschland, ausreichend geschützt seien. Kann diese Begründung so hingenommen werden und bieten die vorhandenen arbeitsrechtlichen Bestimmungen tatsächlich einen umfassenden Schutz für Whistleblower in unserer Bundesrepublik? Schreckt die unsichere Rechtslage nicht vielmehr betroffene Personen davor ab, Missstände anzuzeigen und aufzudecken? Selbst wenn der Fall Heinisch die Diskussion über die Notwendigkeit einer Gesetzesverankerung aufs Neue entfacht und gefordert hat, änderte sich bis heute nichts für Whistleblower. Zu dieser Problematik gibt es nach wie vor nur allgemein gehaltene Gesetze und ergangene Rechtsprechung, welche es gilt zu beachten. Deutlich wird die Schwerfälligkeit des Whistleblower-Schutzes insbesondere durch das derzeit geltende Arbeitsrecht und die Tatsache der zahlreichen Rechtsverstöße der Europäischen Union. Hier wird nämlich das Potenzial von sogenannten betrieblichen Insiderinformationen zur Absicherung finanzieller Unternehmensinteressen gesehen. Es geht sogar mittlerweile so weit, dass diskutiert wird, für das Aufdecken von Wirtschaftsstraftaten sogenannte Prämien auszuloben. Durch diese Vorgehensweise besteht die Gefahr, dass der Arbeitsplatz in den Fokus von Sicherheitsforschung rückt, was so nicht gewollt sein kann. Wirft man zu diesem Thema einen Blick zurück in die Vergangenheit Deutschlands (Nationalsozialismus und Staatssicherheit) wird deutlich, dass die bisherige unzureichende Rechtslage auch damit begründet werden kann, dass hierzulande zurückhaltender mit der Thematik umgegangen wird als beispielsweise in anderen Ländern wie den USA, Frankreich oder Großbritannien. Es bleibt festzuhalten, dass der Gesetzgeber bis heute keine arbeitsrechtliche Regelung getroffen hat, wie Arbeitnehmer mit der Kenntnis von Missständen in Unternehmen umzugehen haben, welche sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren. Stattdessen kommt an dieser Stelle die Generalklausel gem. § 242 Abs. 2 BGB in Bezug auf den Zulässigkeitsmaßstab von Arbeitnehmeranzeigen ins Spiel. Weiter wird die normierte Rücksichtnahmepflicht über die arbeitsrechtliche Verschwiegenheitspflicht in Unternehmen herangezogen und im Anschluss über arbeitsrechtliche Maßregelungen durchgesetzt bzw. auf strafrechtlicher Ebene durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ferner besteht die Möglichkeit, an die Loyalitäts- und Treupflichten des Arbeitnehmers anzuknüpfen. In diesem Zusammenhang ist fraglich, wie viel Treue von einem Arbeitnehmer verlangt werden kann, ohne dabei seine rechtlich geschützten Interessen zu verletzen.

Über den Autor

Juliane und Theresa Heide, Zwillingsschwestern, wurden 1988 geboren und sind erfolgreiche Wirtschaftsjuristinnen (LL.M.). Ihr Bachelorstudium auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften schlossen die Autorinnen im Jahr 2016 mit dem akademischen Grad Bachelor of Laws (LL.B.) als beste Studentinnen der letzten fünf Jahre Ihres Studiengangs an der HWR Berlin ab. Bereits vor dem Studium sammelte Juliane Heide umfassende praktische Erfahrungen in der Finanz- und Wirtschaftsbranche in verschiedenen nennenswerten Unternehmen. Theresa Heide schlug zunächst für mehrere Jahre eine Karriere bei bekannten Rechtsanwaltskanzleien mit dem Schwerpunkt des Steuerrechts ein. Fasziniert von anderen Kulturen verbrachten die Zwillingsschwestern zahlreiche längere Auslandsaufenthalte in diversen Ländern und auf verschiedenen Kontinenten. Die gesammelten Berufserfahrungen im In- und Ausland sowie die im Studium gesetzten Vertiefungsschwerpunkte motivierten die Autorinnen, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen. Dabei war es Ihnen äußerst wichtig, die aktuellen Probleme zum Thema Whistleblowing in unserer Gesellschaft kritisch zu hinterfragen, rechtliche Gesetzeslücken deutlich herauszustellen und schlussendlich einen eigenen Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Zukünftig streben die Zwillingsschwestern eine Promotion an und planen eine Karriere in der Forschung und Lehre der Rechtswissenschaften.

weitere Bücher zum Thema

Bewerten und kommentieren

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichenten Felder aus.