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Produktart: Buch
Verlag:
Igel Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 11.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 160
Abb.: 12
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Europa rückt näher zusammen, und dennoch gibt es noch viele Unterschiede in der Besteuerung und der rechtlichen Behandlung von Unternehmen in den einzelnen Staaten. Auch in Deutschland gibt es eine Vielzahl von Rechtsformen. Dem Laien wird es schwer gemacht sich hier zu Recht zu finden und sofort festzustellen, mit wem er es gerade zu tun hat. Dieses Buch soll einen Überblick über die Rechtsformen von Gesellschaften in Deutschland geben. Auch die geänderte Handwerksordnung wird in einem Kapitel dargestellt. Da zunehmend auch europäische Gesellschaften auf den deutschen Markt drängen, erfolgt eine Darstellung von Kapitalgesellschaften und deren Anforderungen an sie in den wichtigsten Ländern der Europäischen Union.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 1, Unternehmensformen in Deutschland: Im täglichen Leben begegnet uns eine Vielzahl von Firmenbezeichnungen. Nicht jeder kann sofort erfassen, was sich hinter den einzelnen Kürzeln der Unternehmensbezeichnung verbirgt. Dem Einzelnen wird es vielleicht auch egal sein, welche Rechtsform ein Unternehmen hat, bei dem er einkauft. In Geschäftsbeziehungen ist es für Geschäftspartner jedoch unerlässlich, zu wissen wer sein Gegenüber ist, oder wen dieser vertritt und wie die Haftungsfragen geregelt sind. Auch sind gesellschafts- wie steuerrechtliche Fragen bei der Wahl einer Form für ein Unternehmen von Interesse. Als Unternehmen oder Unternehmung wird allgemein ein von Personen durchzuführendes Vorhaben bezeichnet. Im wirtschaftlichen Bereich wird seine Struktur im sog. Businessplan festgeschrieben. Begriff: Was unterscheidet Betrieb von Unternehmen? Ein Betrieb ist eine reine Produktionsstätte, die Sachgüter oder Dienstleistungen erstellt, wie beispielsweise ein Gebäude mit Maschinen. Kommt zu diesem Betrieb auch noch eine Rechtsform, wie eine OHG, KG, GmbH, AG oder Einzelunternehmung, und das zugehörige Kapital in Form von Betriebsmitteln, Gebäuden, Geld, Aktien, etc. so ist es ein Unternehmen. Unternehmensformen: Im engeren Sinne ist ein Unternehmen jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche oder gemeinnützige Tätigkeit ausübt. Der Begriff beschreibt also eine Aktivität und zunächst keine Firma. Als Unternehmen zählen insbesondere auch jene Vorhaben, die eine handwerkliche, freiberufliche, oder handelnde Tätigkeit zur Grundlage haben. Rechtsbegriff: In Deutschland ist der Begriff Unternehmer in § 14 BGB definiert. Weiterhin definiert § 2 Abs. 1 UStG den Unternehmer, dort heißt es: Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Es gibt jedoch keinen einheitlichen Rechtsbegriff des Unternehmens, da dieser Begriff je nach Zweck des Gesetzes, das ihn verwendet, unterschiedlich definiert wird. Häufig werden Unternehmen in Form einer Firma geführt. Der Firmenbegriff ist im § 17 HGB festgelegt und bezeichnet die juristische Benennung eines kaufmännischen Wirtschaftsbetriebes. Umgangssprachlich wird der Begriff Unternehmung dennoch oft fälschlicherweise für eine Firmierung benutzt oder steht für eine Institution in der Gesellschaft. Rechtsformen von Unternehmen: Unternehmen werden in zweierlei Rechtsformen eingeteilt: Einzelunternehmung und Gesellschaften. Ein Einzelunternehmen kann nur von einer Person geführt werden, Gesellschaften können (müssen aber nicht) von mehreren Personen geführt werden. Unternehmensformen in der Praxis: Es gibt unterschiedliche Arten von Wirtschaftsunternehmen, sie können beispielsweise im industriellen Sektor, im handwerklichen Sektor, im Agrarsektor, in der Dienstleistung oder im Handel angesiedelt sein. Wenn ein Unternehmen über die Landesgrenzen expandiert, spricht man von einem Multinationalen Unternehmen. Eine besondere Beachtung in der Europäischen Union schenkt man, politischen Äußerungen zufolge, den Klein- und Mittelunternehmen (KMU). Kleine und mittlere Unternehmen abgekürzt KMU (im Englischen: Small and middle-sized Enterprises (SME)) ist die Bezeichnung für Unternehmen des Mittelstandes. Dies ist unabhängig von der gewählten Rechtsform. KMU sind die sozial und wirtschaftlich vorherrschende Unternehmensgröße. In der Europäischen Union (EU) stellen sie ca. 99% aller Unternehmen und bieten ca. 65 Millionen Menschen einen Arbeitsplatz. Sie sind einer der entscheidenden Kerne für Innovation. Aufgrund dieser Situation und einem häufig begrenzten Zugang zu frischem Kapital werden KMU besonders vom Staat und der EU gefördert. Die Versorgung mit Kapital ist eines der entscheidenden Hemmnisse für die Entwicklung eines KMU. Die Regelungen durch Basel II setzen die KMU, gerade in Deutschland, zusätzlich unter Druck, insbesondere in Richtung auf eine Erhöhung ihres Eigenkapitals. Viele große Unternehmen firmieren als Aktiengesellschaft und ihre Aktien werden an der Börse gehandelt. Bedeutende deutsche Unternehmen werden im Deutschen Aktienindex zusammengefasst. Die Wahl der Rechtsform ist für ein Unternehmen grundsätzlich frei. Das Gesetz stellt lediglich bestimmte Rechtsformtypen zur Auswahl, die ihrerseits bestimmte Voraussetzungen fordern und teils zwingendem, teils dispositivem Recht unterliegen. Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt das Recht des Einzelkaufmanns sowie der handelsrechtlichen Personengesellschaften OHG (Offene Handelsgesellschaft) und KG (Kommanditgesellschaft). Die Rechtsverhältnisse der sog. Kapitalgesellschaften GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und AG (Aktiengesellschaft) sind in besonderen Gesetzen geregelt (GmbH-Gesetz und Aktiengesetz). Ein wesentlicher Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften besteht in der Möglichkeit der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Mit der Eintragung einer Kapitalgesellschaft in das Handelsregister wird eine neue Rechtspersönlichkeit geschaffen, die ein eigenes, vom Privatvermögen der Anteilseigner getrenntes Gesellschaftsvermögen, das den Gläubigern allein als Haftungsmasse zur Verfügung steht, hat. Einfach formuliert: Es gibt nicht die richtige Unternehmensform für ein Unternehmen, die genau alle zu optimierenden Variablen impliziert. Gerade Existenzgründer wollen durch eine geeignete Rechtsform die steuerliche Abgabenlast minimieren, während sie die betriebswirtschaftlichen und vor allen Dingen die rechtlichen Komponenten der Rechtsform vernachlässigen. Die Wahl der Rechtsform ist weit mehr als eine bloße Formsache im Vorfeld der Existenzgründung. Mit der Entwicklung und Veränderung des Unternehmens müssen auch im Laufe der Zeit die Ansprüche an die bestehende Rechtsforums überprüft werden. Welche Rechtsformen gibt es? Freie Berufe (z.B. Rechtsanwalt, Arzt und Unternehmensberater) Einzelunternehmen (weit verbreitete Rechtsform) Gesellschaften (Personen- und Kapitalgesellschaften) Unternehmensformen: Freie Berufe: Nach Angaben des Instituts für freie Berufe (IfB) gab es zum 01.01.2003 insgesamt 782.665 Selbstständige in den Freien Berufen. Freiberufliche Tätigkeiten sind nicht gleichzusetzen - wie vielfach fälschlich angenommen - mit nebenberuflichen Tätigkeiten. Definition Freier Beruf (§ 18 Abs. 1 EStG): Angehörige Freier Berufe erbringen aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich geistig-ideelle Leistungen, unabhängig im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung unterliegt in der Regel spezifischen berufsrechtlichen Bindungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung oder des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gesetzten Rechts, welches die Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende Vertrauensverhältnis gewährleistet und fortentwickelt. Das Spektrum der Freien Berufe umfasst: Technische und naturwissenschaftliche Berufe (z.B. Architekt, Chemiker, Geologe, Hafenlotse), Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe (z.B. Rechtsanwalt, Notar, Unternehmensberater), Sozialberufe (Erzieher, ambulanter Krankenpfleger) , Umweltberufe (Umweltberater, -gutachter, -ingenieur), Kulturberufe (Medienpädagoge, Museumspädagoge), Heilberufe (Arzt, Logopäde, Krankenpfleger), Informations- und Kommunikationsberufe (Drehbuchautor, Rundfunksprecher), Der Bundesverband der Freien Berufe (BfB) definiert die Tätigkeiten folgendermaßen: Angehörige Freier Berufe erbringen auf Grund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung unterliegt in der Regel spezifischen berufsrechtlichen Bindungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung oder des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gesetzten Rechts, welches die Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende Vertrauensverhältnis gewährleistet und fortentwickelt. Freie Berufe sind geprägt durch: - Hohe Professionalität. Der einzelne Bürger ist in der heutigen Massengesellschaft mehr denn je auf die kompetente Unterstützung durch die Freien Berufe angewiesen. Sie helfen, beraten und vertreten mit hoher Qualifikation und in neutraler Weise und fachlicher Unabhängigkeit. - Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwoh.l Auf den Schultern der Freiberufler liegen wesentliche Teile der Verantwortung für die Sicherung der Gesundheitsvorsorge, Rechtsordnung und Kultur ihrer Mitbürger. Über den bloßen Eigennutzen hinaus sind die Angehörigen der Freien Berufe den Interessen der Allgemeinheit besonders verpflichtet. -Strenge Selbstkontrolle. Der hohe ethische Anspruch an sich selbst verpflichtet die Freien Berufe zu einer strengen Selbstkontrolle und Qualitätssicherung. - Eigenverantwortlichkeit. Die freiberufliche Tätigkeit zeichnet sich durch die individuelle und eigenverantwortliche Berufsausübung aus, bei der die persönliche Verantwortung maßgeblich und die wirtschaftliche Risikoübernahme durch Selbständigkeit die Regel ist. Freiberufler fungieren i.d.R. als Einzelunternehmer. Sie haben den Vorteil, dass sie keine Gewerbeanmeldung benötigen und deshalb steuerliche Vorteile genießen, weil sie von der Gewerbesteuer befreit sind. Schließen sich Freiberufler mit Berufskollegen zusammen, haben sie folgende Möglichkeiten: - Büro- oder Praxisgemeinschaft, - Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, bei rechts- und steuerberatenden Berufen Sozietät genannt), - Partnergesellschaften Freier Berufe (PartG), Freiberufler GmbH.

Über den Autor

Klaus Dernedde, Jahrgang 1960, studierte BWL und Jura. Nach Tätigkeiten in der Bundeswehr (Zeitsoldat für 12 Jahre) und als Leiter des Rechnungswesen eines Metallverarbeitenden Unternehmen, ist er seit 20 Jahren in der Versicherungsbranche als Berater und anerkannter Sachverständiger für betriebliche Altersversorgung tätig. Seine Beratungstätigkeit konfrontiert ihn tagtäglich mit den verschiedensten Rechtsformen in Deutschland und dem angrenzenden Ausland.

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