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  • Mittelständische Unternehmen erfolgreich übertragen: Gestaltungsproblematik und Zukunftschancen bei der Unternehmensnachfolge

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Produktart: Buch
Verlag:
Igel Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 06.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 128
Abb.: 29
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die Problematik der Unternehmensnachfolge ist durch eine ständig hohe Aktualität gekennzeichnet. Jährlich werden durchschnittlich 18.600 Unternehmensinhaber von einem unerwarteten Ereignis wie Tod oder Krankheit betroffen, mit der Konsequenz der Übertragung fast 6.000 Mittelständler müssen ihre Unternehmung aufgeben, weil sich keine Nachfolge findet. Von den Übertragungsfällen sind pro Jahr ca. 678.000 Arbeitsplätze betroffen. Nachfolgeregelungen haben somit eine gesamtwirtschaftliche Bedeutung. In der Regel wird der Unternehmer nur einmal in seinem Leben mit einer Nachfolgeentscheidung konfrontiert und hat keine Erfahrung damit. Daher ist eine Beschäftigung mit der Thematik unerlässlich. Es zeigt sich zudem, dass es umso besser ist, je früher man sich mit der Materie auseinandersetzt, da die optimale Gestaltung ein zeitintensiver Prozess ist. Neben der steuerlichen Optimierung benötigt der Unternehmer eine gewisse Zeit, um die Unternehmung nachfolgefähig zu machen. Auch bei der Kreditvergabe wird die frühzeitige Klärung der Unternehmensnachfolge immer stärker in die Risikobewertung einbezogen. Fehler bei der Nachfolgeregelung führen häufig zu Krisenerscheinungen im Unternehmen selbst. Zusammengefasst ist die Unternehmensnachfolge sicher eine der wichtigsten Entscheidungen, die ein Unternehmer zu treffen hat.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2, Definition und Abgrenzung des Begriffs der Unternehmensnachfolge: ‘Das Ausscheiden des mittelständischen Unternehmers aus dem Betrieb ist der Ursprung des Nachfolgeproblems’. Vielleicht wegen der vermeintlichen Eindeutigkeit wird in der Literatur häufig auf eine genaue Definition des Begriffes verzichtet. Von SPIELMANN wird der Begriff des Generationenwechsels als Übergang von führungs- und kapitalmäßiger Verantwortung auf die nachfolgende Generation beschrieben. Auch ESCH SCHULZE ZUR WIESCHE BAUMANN sehen bei der Unternehmensnachfolge neben der Vermögensnachfolge die Sicherstellung qualifizierter Nachfolge in der Unternehmensleitung als bedeutsam an. Für unsere Zielsetzung ist die Definition von HERING OLBRICH als sinnvoll anzusehen. Sie sehen die Unternehmensnachfolge als Übergang des Eigentums an einem Betrieb sowie der damit verbundenen Leitungsmacht, unabhängig davon, ob sich das Eigentum in der Hand von juristischen (z.B. einer GmbH) oder natürlichen Personen (z.B. einer Familie) befindet. Der Übergeber muss hierzu sowohl Eigentum als auch die Leitungsmacht an der Unternehmung besitzen. Besitzt er beispielsweise nur Anteile, die nicht zur Leitungsmacht der Unternehmung ausreichen und übergibt diese, liegt keine Unternehmensnachfolge in diesem Sinne vor. Übergibt der Unternehmer nur seine Leitungsmacht oder nur sein Eigentum liegt ebenfalls dieser Definition folgend keine Unternehmensnachfolge vor. Wegen der Nähe zur Unternehmensgründung wird die Unternehmensnachfolge auch als ‘derivative Unternehmensgründung’ oder als ‘Übernahmegründung’ bezeichnet. Wie noch gezeigt wird, entschließen sich ähnliche Personengruppen zur Gründung oder zur Nachfolge. 3, Definition der kleinen und mittleren Unternehmen: 3.1, Qualitativer Mittelstand: Auf den ersten Blick erscheint es einfach große und kleine Unternehmen auseinander zuhalten. Jeder kennt einen großen DAX-Konzern und einen kleinen Handwerksbetrieb um die Ecke. Doch bei manchen Unternehmen ist eine Zuordnung in ein bestimmtes Größenschema nicht eindeutig. Eine allgemein gültige Legaldefinition oder eine sonstige anerkannte Definition, welche die Abgrenzung kleinerer und mittlerer Unternehmungen, abgekürzt auch KMU, betrifft, fehlt bislang. ‘Die Hauptursache hierfür liegt in der enormen Heterogenität und Variabilität der mittelständischen Unternehmen in Deutschland.’ International scheint sich als Umschreibung und Kennzeichnung der Besonderheiten kleinerer und mittlerer Unternehmen der deutschsprachige Begriff ‘Mittelstand’ durchgesetzt zu haben. So spricht man außerhalb Deutschlands vom ‘German Mittelstand’ als Pendant zum Begriff ‘Small- and Medium-Sized Enterprises’. Auch in der Politik werden die Wortbedeutungen ‘Mittelstand’ und ‘kleine und mittlere Unternehmen’, i.d.R. synonym verwendet. Aufgrund der Heterogenität kleiner und mittlerer Unternehmen erscheint eine definitorische Abgrenzung anhand ausschließlich quantitativer Kriterien nicht ausreichend. Die Einheit, von Risiko und Leitung, die Selbständigkeit des Unternehmers bei der Entscheidungsfindung, das Tragen von Verantwortung und die enge Verknüpfung von wirtschaftlicher Existenz des Inhabers mit der Existenz des Betriebes, stellen vielmehr qualitative Kriterien dar. Eine solche Vorgehensweise in der Abgrenzung mittelständischer Unternehmen zielt insbesondere auf die Identifizierung des sog. ‘Eigentümer-Unternehmers’ ab. Dies ist auch ein Merkmal für den Begriff des Familienunternehmens, womit sich eine gewisse Ähnlichkeit des qualitativen Mittelstandsbegriffs mit dem Begriff des Familienunternehmens ableiten lässt. ‘Die beiden Begriffe unterscheiden sich jedoch darin, dass die Gruppe der Familienunternehmungen nicht einer bestimmten Größenkategorie zugerechnet werden kann.’ Betrachtet man die Gesamtheit aller Unternehmen nimmt der Anteil der Familienunternehmen mit zunehmender Unternehmensgröße deutlich ab. Auch die Europäische Kommission stellt in ihrer KMU-Definition, neben einem quantitativen, auf ein qualitatives Kriterium ab. So muss die Unabhängigkeit, Eigenständigkeit des Unternehmens gewährleistet sein. Dies bedeutet, dass das Unternehmen nicht zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen stehen darf, die selbst nicht die KMU-Definition der Europäischen Kommission erfüllen. Damit kleine und mittlere Unternehmen in der Form ihrer Finanzierung nicht eingeschränkt werden, bestehen Ausnahmen hinsichtlich der KMU-schädlichen Beteiligungsquote für staatliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften, Business Angels, Universitäten, Forschungszentren ohne Gewinnzweck, institutionelle Anleger einschließlich Entwicklungsfonds und autonome Gebietskörperschaften. 3.2, Quantitativer Mittelstand: Die Versuche kleine und mittlere Unternehmen quantitativ abzugrenzen, erfolgen meist durch die Unternehmensgröße als Spiegelbild des Leistungspotentials der Unternehmen. Meist beschränkt man sich dabei aus pragmatischen Gründen auf die Kennzahlen des Umsatzes und der Mitarbeiteranzahl. Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) mit Sitz in Bonn sieht in seiner Definition Unternehmen bis zu 9 Mitarbeitern und/oder bis unter 1 Mio. € Umsatz pro Jahr als kleine Unternehmen an. Eine genaue Angabe der Verknüpfung der beiden Kriterien erfolgt nicht. So bleibt offen, ob eine ‘und’- oder ‘oder’-Verbindung gemeint ist. Im Folgenden wird von einer ‘und’-Verbindung ausgegangen, was tendenziell eher von den Verfassern gemeint sein dürfte. Mittlere Unternehmen haben zwischen 10 und 499 Beschäftigte und einen Jahresumsatz zwischen 1 und 49 Mio. €. Zusammengefasst ergibt sich daraus der Mittelstandbegriff. Hierunter fallen also Unternehmen, die bis zu 499 Mitarbeitern und unter 50 Mio. € Jahresumsatz erzielen. Als zusätzliches Merkmal fordern das Handelsgesetz in § 267 HGB, für die Abgrenzung kleiner, mittlerer und großer Kapitalgesellschaften, und das Publizitätsgesetz in §§ 1, 11 PublG, zur Abgrenzung publizitätspflichtiger und nichtpublizitätspflichtiger Unternehmen, das Kriterium der Bilanzsumme. Die Europäische Kommission gibt gleichzeitig eine eigene, abweichende Mittelstandsdefinition heraus. Neben der Kategorie der kleinen und der, der mittleren Unternehmen existiert auch eine Kategorie Mikro- respektive Kleinstunternehmen. Sie sind charakterisiert durch eine Mitarbeiteranzahl von unter 9 Beschäftigten und einem Umsatz bis zu 2 Mio. € im Jahr oder einer Jahresbilanzsumme bis zu 2 Mio. €. Kleine Unternehmen haben zwischen 10 und 49 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz bis 10 Mio. € oder eine Bilanzsumme bis 10 Mio. € im Jahr. Unternehmen der mittleren Kategorie sind gekennzeichnet durch eine Mitarbeiteranzahl zwischen 50 und 249 und einem Jahresumsatz bis zu 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme bis zu 43 Mio. €. Zusammengenommen haben KMU unter 249 Beschäftigte, erzielen bis zu 50 Mio. € Jahresumsatz oder haben eine Jahresbilanzsumme bis zu 43 Mio. €.

Über den Autor

Der Autor Christian Topp wurde 1985 in Mainz geboren. In den Jahren 2005 bis 2009 studierte er Betriebswirtschaftslehre an der Universität des Saarlandes, Saarbrücken und schloss das Studium mit den Schwerpunkten betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Wirtschaftsprüfung und Wirtschaftsrecht mit dem akademischen Grad Diplomkaufmann (2,3) erfolgreich ab. Die erarbeiteten Kenntnisse und Fähigkeiten mündeten in dieses Buch. Der Autor beschäftigt sich auch weiterhin mit der Thematik und arbeitet bei einer mittelständischen Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Frankfurt am Main.

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