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Manuel Löbach

Leasing: Eine Betrachtung der betriebswirtschaftlichen Aspekte

ISBN: 978-3-95485-297-0

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Produktart: Buch
Verlag:
Igel Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 04.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 84
Abb.: 13
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Immer mehr Unternehmen gehen dazu über, Maschinen und andere Betriebsmittel nicht mehr durch Kauf als Objekt des Anlagevermögens zu erwerben, sondern sich nur deren Nutzung für einen definierten Zeitraum mittels Leasing zu sichern. Leasing ist in der Regel eine Form der langfristigen Fremdfinanzierung, bei der Leasingnehmer und -geber ein für einen festgelegten Zeitraum geltendes miet- oder pachtähnliches Verhältnis eingehen. Zum einen wird das Eigenkapital geschont zum anderen soll ein steuerlicher Effekt erreicht werden, da die Leasingausgaben bei korrekter Gestaltung des Leasingvertrages in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Außerdem kann das Unternehmen in regelmäßigen Abständen über neue Produktionsmittel auf dem aktuellen Stand der Technik verfügen. Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Themenkomplex Leasing, der aus unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Blickwinkeln betrachtet und analysiert werden soll. Gleichzeitig soll kritisch hinterfragt werden, ob Leasing im Vergleich zum Kauf eines Anlagegutes wirklich die Vorteile bietet, mit denen es von der Leasingindustrie beworben wird. Dies ist insbesondere unter dem Hintergrund zu betrachten, dass die auftretenden Leasinggesellschaften mit ihrer Geschäftstätigkeit (fast) immer eine Gewinnerzielungsabsicht haben.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.2, Bilanzierung nach internationaler Rechnungslegung: Auch für deutsche Unternehmen ergibt sich seit gut einem Jahrzehnt die Notwendigkeit, nach internationalen Rechnungslegungsstandards zu bilanzieren. Der Börsengang der Daimler Benz AG 1993 an der amerikanischen Wall Street (NYSE) war eins der ersten prominenten Beispiele dafür. Als Zulassungsvoraussetzung für den Börsengang verlangte die amerikanische Börsenaufsicht SEC eine Überleitungsrechnung vom deutschen HGB-Abschluss auf einen US-GAAP konformen Abschluss (vgl. PRANGENBERG 2000, XIII f.). Die Einführung des Segments Neuer Markt an der Frankfurter Börse 1997 verlangte für dort gelistete Unternehmen verbindlich einen Abschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards (vgl. ACHLEITNER/BEHR 2003, 3). 3.2.1, Relevanz internationaler Regelungen für deutsche Unternehmen: Die unterschiedlichen lokalen Steuer- und Rechtssysteme haben in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Rechnungslegungssysteme hervorgebracht. Prinzipiell kann dabei eine angloamerikanische und eine kontinentaleuropäische Entwicklungsrichtung unterschieden werden (vgl. ACHLEITNER/BEHR 2003, 13f.). Im angloamerikanischen Raum basiert das Rechtssystem auf dem sog. Case Law, dem Richter- und Fallrecht. Gleichzeitig existiert ein Kapitalmarkt, der kapitalsuchenden Unternehmen eine Vielzahl potenzieller Eigen- und Fremdkapitalgeber anbietet. In diesem Umfeld hat der Kapitalmarkt selber die Entwicklung der Rechnungslegungsstandards über private Organisationen geregelt, weitestgehend ohne staatliche Eingriffe. Die Informationen der Abschlusswerke sind auf die Bedürfnisse aktueller und zukünftiger Investoren abgestimmt. Dabei ist die wahrheitsgemäße Darstellung der Finanz- und Vermögenswerte des Unternehmens oberstes Ziel (vgl. PELLENS u.a. 2004, 34ff.). Der kontinentaleuropäische Raum, insbesondere in Deutschland und der Schweiz, ist durch die Dominanz des verallgemeinernden, geschriebenen Gesetzes, des Code Law, geprägt. In diesem Umfeld werden die Rechnungslegungsstandards von der Legeslative durch Gesetze (z.B. in Deutschland durch das HGB) vorgegeben. Die Bilanzierungsvorschriften für spezielle Bilanzierungsfälle werden dann deduktiv aus dem Gesetzestext abgeleitet. Zielsetzung der Rechnungslegung ist dabei der Gläubigerschutz, die Maßgeblichkeit für die Unternehmensbesteuerung und die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns. Die gesamte Bewertungspraxis steht unter dem Vorsichtsprinzip. Der Kapitalmarkt ist traditionell mehr auf die Beschaffung von Fremdkapital über Kreditinstitute geprägt (vgl. SELCHERT/ERHARDT 2003, 9ff.). Diese unterschiedliche Ausrichtung der verschiedenen Systeme führt dazu, dass die jeweiligen Abschlüsse eine unterschiedliche Aussagekraft haben und schwer miteinander zu vergleichen sind. HGB-Abschlüsse mit ihren Bewertungswahlrechten, stillen Reserven und steuerlich-geprägten Wertansätzen reichen internationalen Investoren und Rating-Agenturen für eine verlässliche Unternehmensbewertung nicht aus (vgl. PELLENS u.a. 2004, 42f.). Um auf den internationalen Märkten agieren zu können, sind die Unternehmen also gezwungen, neben dem HGB-Abschluss auch einen international anerkannten Abschluss zu erstellen. Dies verursacht durch die doppelte Abschlusserstellung natürlich entsprechende Kosten (vgl. ACHLEITNER/BEHR 2003, 62). Innerhalb der EU setzten im Rahmen der Schaffung des gemeinsamen Binnenmarktes früh Prozesse zur Vereinheitlichung und Standardisierung ein (vgl. GLAUM/MANDLER 1996, 11f.). Bereits 1985 setzte der deutsche Gesetzgeber mit dem Bilanzrichtliniengesetz (BilRiLiG) die 4., 7. und 8. EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Rechnungslegung im HGB um. Doch die prinzipielle Ausrichtung des HGB mit Vorsichtsprinzip und Gläubigerschutz wurde nicht geändert. Erst 1998 wurde für deutsche, kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen mit dem Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) die Möglichkeit zu einem befreienden Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsnormen (IAS/IFRS oder US-GAAP) geschaffen. Mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) von 1998 und dem Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) von 2002 wurde der HGB-Konzernabschluss an internationale Standards angenähert. Der freiwillige, befreiende Konzernabschluss nach internationalen Regelungen wurde dann ab 2005 für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen durch eine erneute EU-Richtlinie, die sog. IAS-Richtlinie, zur Pflicht. Der deutsche Gesetzgeber hat diese mit dem Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) umgesetzt. Der Konzernabschluss ist nun nach IAS (für Unternehmen, die US-GAAP anwenden, gibt es eine Übergangsfrist bis 2007) aufzustellen. Für den Einzelabschluss gibt es ein Wahlrecht, den HGB oder den IAS-Abschluss zu veröffentlichen. Dieses Wahlrecht entbindet aber nicht von der Pflicht zur Aufstellung einer HGB-Bilanz. Durch diese Entwicklung verändert sich die Rechnungslegungspraxis aktuell sehr stark. Der IAS-Abschluss mit seinen zum HGB teilweise stark differierenden Regelungen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Der deutsche HGB-Abschluss hat zwar wegen seiner Maßgeblichkeit für die Besteuerung noch immer eine Bedeutung. Für die Kapitalbeschaffung der Unternehmen wird aber zunehmend von den Kapitalgebern die IAS-Bilanz analysiert. Die weitere Entwicklung des HGB in diesem Kontext bleibt von daher mit Spannung abzuwarten (vgl. PELLENS u.a. 2004, 45ff.). Für den Themenkomplex Leasing ist die Umstellung auf die IAS/IFRS Regelungen von großer Bedeutung. Da einige Regelungen bezüglich Zurechnung des Leasinggegenstandes differieren, müssen Leasingverträge im Geltungsbereich der IAS/IFRS teilweise anders ausgestaltet sein, um die Zurechnung zum Leasinggeber zu ermöglichen. Ein Anwender der internationalen Standards erwartet nun natürlich von seinem Leasinganbieter auch nach IAS bilanzneutrale Leasingverträge. Auf der anderen Seite gibt es auch Auswirkungen auf die Leasinggesellschaften selber, da diese nun einige Sachverhalte anders bilanzieren müssen. Dies kann dann unter Umständen durch veränderte Refinanzierungsmöglichkeiten der Leasinggesellschaften deren Geschäftsmodell erheblich verändern (vgl. KRATZER 2005, 66ff.). Durch die o.g. IAS-Richtlinie und die entsprechende nationale Umsetzung werden die amerikanischen US-GAAP Standards für deutsche Unternehmen in Zukunft einen immer geringeren Einfluss haben. 3.2.2, Entwicklung der IAS/IFRS: Im Jahre 1973 wurde das IASC als privatrechtliche, internationale Organisation der Berufsverbände von Wirtschaftsprüfern und Buchhaltern gegründet. Ziel war, die Entwicklung einheitlicher Rechnungslegungsstandards auf internationaler Ebene zu fördern. Die ersten Entwürfe waren von weitläufigen Ansatz- und Wahlrechten geprägt, um die unterschiedlichen Sichtweisen und Bedürfnisse der angloamerikanischen und der kontinentaleuropäischen Fraktionen miteinander vereinbaren zu können. Im Zuge einer Vereinheitlichung wurde 1989 ein einheitliches Rahmenkonzept (Framework) als konzeptionelle Grundlage herausgegeben, auf dessen Basis dann die einzelnen Standards (IAS genannt) weiterentwickelt und Inkonsistenzen beseitigt wurden. Ziel hierbei war die Anerkennung der IAS als international gültiger Standard bei der Dachorganisation der Börsenaufsichten IOSCO. Im Zuge dieser Weiterentwicklung erkannte die IOSCO dann 2000 ein Grundgerüst von IAS, den sog. core standards an. Dazu mussten die bis dato noch enthaltenen Wahlrechte weitestgehend entfallen. Die geänderten IAS sollten laut IOSCO Empfehlung als Zulassungsstandard bei den einzelnen Ländern Gültigkeit erhalten. Die Struktur des IASC wurde 2001 reformiert, um den übermächtigen Einfluss des Berufsverbands der Wirtschaftsprüfer abzubauen. In diesem Zuge wurde das IASC in IASB umbenannt. Ihm kommt nun die Aufgabe zu, neue Rechnungslegungsstandards zu erlassen und die alten zu kommentieren. Die neuen Standards werden nun IFRS genannt, wobei die alten IAS so lange weitergelten, bis sie von neueren IFRS abgelöst werden (vgl. PELLENS u.a. 2004, 72ff.). Durch die Einwirkung der angloamerikanischen Fraktion, hier besonders die amerikanischen Börsenaufsicht SEC, haben sich die IAS/IFRS den US-GAAP inhaltlich sehr stark angenähert. Ihre Zielsetzung ist, entscheidungsrelevante und verlässliche Informationen für Investoren zuliefern. Jeder Sachverhalt wird auf seine wirtschaftlichen Auswirkungen und nicht auf seine rechtliche Ausgestaltung hin betrachtet. Zudem muss der Vermögens- und Schuldenansatz frei von Willküreinflüssen oder Gestaltungsmöglichkeiten sein. Der übergeordnete Bilanzierungsgrundsatz ist der des true and fair view (vgl. PRANGENBERG 2000, S.114ff.).

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