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  • „FRAND“-standardessentielle Patente und ihre lizenzierte Nutzung im Lichte des Europäischen Kartellrechts

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Produktart: Buch
Verlag:
Igel Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 04.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 112
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Standardessentielle Patente (SEPs) enthalten die Ergebnisse oft aufwendiger Forschung, die für die Erzeugung von Gütern erforderlich sind, die vor wenigen Jahren noch nicht existierten oder Privilegien waren und heute unverzichtbare Technologien verkörpern. Es entspricht dem natürlichen Empfinden, dass alle mit derartigen Patenten verbundenen Aufwendungen einschließlich eines angemessenen Gewinnes vom Markt zu vergüten sind. Unbestritten ist auch, dass die durch den Patentschutz gewährte Vormachtstellung ein Anreiz für Fortschritt und Weiterentwicklung sein soll. Im Zentrum dieser Arbeit steht das Prinzip der FRAND -Kriterien und damit einhergehende faire, angemessene und nicht-diskriminierende Technologietransfer-vereinbarungen. Sie kann sich aber nicht nur auf die Betrachtung der angemessenen Lizenzgebühr im Falle einer Lizenzierung beschränken, denn dieser ist ein Produkt aus einem Konglomerat von rechtlichen, wirtschaftlichen und taktischen Argumenten. Es wird behandelt, wann überhaupt ein kartellrechtlich missbräuchliches Marktverhalten vorliegt, welchen Standardisierungsorganisationen (SSOs) es erlaubt ist, Standards zu erlassen, ohne mit dem Kartellrecht in Konflikt zu geraten, was die Patentinhaber unternehmen, um sich des Vorwurfs der willkürlichen Ausnutzung der Immaterialgüterrechte zu entziehen und welche Mittel den Behörden und Gerichten innerhalb der Europäischen Union zur Verfügung stehen, um einen Missbrauch zu erkennen und abzustellen.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 1.4, Institutionelle Rahmenbedingungen von Standards: 1.4.1, Standard-Setting-Organizations (SSOs): In Ergänzung zu allgemeinen Rechtsgrundlagen wie dem AEUV oder nationalen Wettbewerbsgesetzen kann ein Inhaber gewerblicher Schutzrechte auch gegenüber SSOs zur Einhaltung von FRAND-Kriterien verpflichtet sein. Diese unterscheiden sich teils stark voneinander und stellen verschieden hohe Anforderungen an den Patentinhaber, um einen Standard repräsentieren zu dürfen. Verstöße gegen die internen Bestimmungen der SSOs führen meist zum Ausschluss vom Standard (zBETSI). Speziell die Vorschriften der ETSI sind hierbei Teil dieser Arbeit, da gerade in der von ihr standardisierten Telekommunikationsbranche einige entscheidende Judikate ergangen sind und ihre Regularien sehr umfangreiche Verfahrensbestimmungen beinhalten. Dies ist eine Folge der mitgliederbasierten Aufbauorganisation des ETSI. 1.4.1.1, Internationale Institutionen: Standardisierungen durch internationalen Standardisierungsorganisationen die durch multinationale Abkommen geschaffenen wurden, sind meist direkt rechtsverbindlich für alle Mitglieder dieser Dachorganisationen . Die International Organization for Standardization (ISO), International Telecommunication Union (ITU) und dem International Engineering Consortium (IEC) erarbeiten genau auf einer solchen internationaler Ebene neue Standards. Diese drei Organisationen bilden zusammen die WSC (World Standards Cooperation). 1.4.1.2, Europäische Institutionen: Auf europäischer Ebene sind die durch die VO (EU) Nr 1025/2012 speziell benannten SSOs (ESOs) ermächtigt, sog europäische Normen (EN) zu erlassen. In der Europäischen Union sind somit nur Standards (in der VO als Normen bezeichnet), die durch das European Committee for Standardization (CEN), European Committee for Electrotechnical Standardization (CENELEC) oder European Telecommunications Standards Institute (ETSI) bestimmt worden sind, auch als EN-Normen maßgebend. EN-Normen müssen durch die hoheitlich befähigten nationalen Normungsorganisationen unverändert ratifiziert werden und werden anhand eines vereinheitlichten Verfahrens erarbeitet. Die Vorschläge für neue Standards können sowohl von nationalen SSOs, der Europäischen Kommission oder von europäischen und internationalen Organisationen eingebracht werden. Durch die Wiener Vereinbarung aus dem Jahre 1991 gibt es eine enge Kooperation zwischen der CEN und der ISO, die es ermöglicht, Parallelität zu verhindern. Ein Verfahren sieht vor, dass nur eine der beiden Institutionen einen Standard schafft und dieser für beide verbindlich ist. Auf diese Weise sind ISO Standards in direkter Weise auf dem Binnenmarkt verbindlich. Eine solche Kooperation gibt es ebenfalls zwischen CENELEC und IEC für alle elektrotechnischen Standards. Für das ETSI besteht hingegen keine Kooperationsverpflichtung, wobei es sich trotzdem an ITU Empfehlungen halten kann, diese jedoch nicht verpflichtend sind. 1.4.1.2.1, Exkurs: Seit dem Inkrafttreten der Verordnung zur europäischen Normung im Jahre 2012 bildet diese eine umfassende Rechtsgrundlage für alle Institutionen, die für die de-jure-Standardisierung zuständig sind. Das intern durch die Befähigten (meist nationalen Organisationen) durchgeführte Verfahren ist teilweise je nach Rechtsgrundlage verschieden (ÖNORM, EN, EN ISO etc), wobei die Grundsätze der Verordnung zu beachten sind. Die nationalen Mitglieder der CEN sind des Weiteren dafür zuständig, die benötigten Verfahren durchzuführen, um Standards national zu implementieren. In diesem Kontext bedeutet dies, dass mutmaßliche nationale Standards, die einen Europäischen Standard (EN) berühren, verdrängt werden. Anhand des vom CEN durchgeführten Verfahrens lassen sich die verschiedenen Schritte der Standardisierungsarbeit gut aufzeigen, wobei die Verfahren der CENELEC und des ETSI nur geringfügig davon abweichen. Die erste Ebene der Standardisierungsarbeit besteht darin, einen Proposal einzubringen. Dieser kann auch auf Basis einer Verordnung von der Kommission oder anderen interessierten Parteien jeder Form kommen. Ab dem Zeitpunkt, an dem dieser Vorschlag akzeptiert wurde, herrscht in allen Mitgliedern des CEN (Stand 1.1.2014) eine Stillhaltefrist. Es dürfen keine den Standard gefährdenden oder berührenden nationalen Verfahren weitergeführt werden. Der nächste Schritt ist die Bildung von Arbeitsgruppen und Ausschüssen, diesich auf Expertenebene mit der Lösung des technischen Problems auseinandersetzen. Der daraus entstandene Draft kann nun zur öffentlichen Begutachtung aufgelegt werden. Jedermann kann sich dann anhand dieses Entwurfs zu den verschiedenen Punkten äußern. Nach der Begutachtung und der Verarbeitung der hilfreichen und berechtigten Änderungen des Entwurfs durch das Technical Committee entsteht der final draft . Dieser wird dann bei den nationalen SSO zur gewichteten Abstimmung gebracht. Die Publikation des Standards führt in Folge zur Wirksamkeit in allen Mitgliedsstaaten des CEN. Dieses ganze Verfahren ist binnen 3 Jahren durch die CEN durchzuführen. Nach dem Inkrafttreten der EN muss im Zyklus von drei Jahren eine technische Überprüfung der Norm vorgenommen werden. Die wesentlichen Vorteile der Mitgliedschaft in einer SSO wie bspw der ETSI werden sichtbar, wenn man die mögliche Partizipation in den verschiedenen Gremien der Organisation bedenkt. Auf diese Weise können Unternehmen ihre Interessen direkt in den verschiedenen Ausschüssen und Arbeitsgruppen vertreten, wobei ihr Interesse an der Aufnahme in einen Standard stark vom eigenen Patentportfolio abhängen dürfte. Neben den Unternehmen sind aber gleichfalls NGOs und alle andere Interessensvertretungen zur Mitgliedschaft zugelassen, die ein Gleichgewicht zugunsten der Endverbraucher herstellen. 1.4.1.3, Nationale Institutionen: In Österreich wurde die frühere Staatsaufgabe der Normung mit dem NormenG 1971 in einen privaten Verein ausgegliedert. Das Austrian Standards Institute (ASI) ist seit jeher die für das österreichische Normenwesen zuständige Institution. Neben dem ASI ist der Österreichische Verband für Elektrotechnik (ÖVE) für alle elektrotechnischen Standards auf nationaler Ebene zuständig (auf Basis des ETG 1992). Laut dem § 1 NormenG ist das ASI exklusiv befugt, ÖNORMEN zu erlassen. ÖNORMEN sind nationale Normen/Standards, die mitunter inhaltlich aus internationalen und europäischen Standards übernommen werden müssen. Seit 1990 wurden immer mehr europäische Standards in die nationalen Normenwerke integriert. Das ASI hat dabei wie alle anderen hoheitlichen nationalen europäischen SSOs am Standardisierungsprozess des CENteilzunehmen. Aufgrund dieser Tätigkeit sind es zum Großteil europäische Standards, die vom ASI erlassen werden. Wie aus dem Jahresbericht 2012 des ASI hervorgeht, ist der absolute Großteil der bestehenden Normen/Standards europäischer Natur. Das ASI arbeitetet im Jahr 2012 mit ca 6000 Fachleuten in verschiedensten Komitees und Fachausschüssen zusammen. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) und dem Verband der Elektrotechnischen Industrie (VDE) sind in Deutschland die wichtigsten nationalen Institutionen, während es in den USA das American National Standardization Institute (ANSI) und des Institute of Electrical and Electronics Engineers (IEEE) gibt, die auf nationaler Ebene Normungs- und Standardisierungsarbeit leisten. 1.4.2, Mitgliedschaftsstruktur von SSOs: Die Mitgliedschaft in einer SSO kann aufgrund einer entsprechenden Rechtsgrundlage vordefiniert oder durch privatwirtschaftliche Organisation geprägt sein. Im Falle des CEN und CENELEC sind die Mitglieder die in den Mitgliedstaaten bestehenden nationalen Standardisierungsorganisationen, die ihre jeweils zuständigen Mitarbeiter zu den europäischen Organisationen (ESO) entsenden. Das ETSI ist hingegen, obwohl es eine ESO ist, rein privatwirtschaftlich und als Verein des französischen Rechts organisiert. Die Mitglieder des ETSI sind somit grds privatautonom durch dieses (in den Grenzen des Wettbewerbsrechts) bestimmbar und bestehen aus Unternehmen, die sich an der Standardsetzung beteiligen wollen. Als Mischform dieser zwei Ausprägungen ist die ITU als Organ der vereinten Nationen organisiert. Die ITU besteht sowohl aus Mitgliedern des privaten, als auch des öffentlichen Sektors.

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