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Dennis Tomurko

Die Innenhaftung des Vorstands einer AG und die D&O-Versicherung

ISBN: 978-3-95485-270-3

Die Lieferung erfolgt nach 5 bis 8 Werktagen.

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Produktart: Buch
Verlag:
Igel Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 03.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 116
Abb.: 6
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Das Thema der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder für Verluste, die aus ihren Verfehlungen bzw. aus prekären Entscheidungen resultierten, hat erst im letzten Jahrzehnt an Aktualität gewonnen. Der Gesetzgeber verschärfte sukzessive die Haftung der Vorstände. Durch diese permanente Haftungsverschärfung und den zunehmenden Anstieg der Forderungen auf Schadensersatz gegen Vorstandsmitglieder wuchs die Nachfrage nach einer speziellen Versicherung. Die Lösung stellt die sog. Managerhaftpflichtversicherung dar, die formal als Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe oder auch D&O-Versicherung bezeichnet wird. Diese Versicherung schützt den Vorstand, der wegen eines Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, welcher infolge begangener Pflichtverletzung während seiner Tätigkeitsausübung entstanden ist. Mit der Popularität der D&O-Versicherung stieg auch die Anzahl der Schadensersatzansprüche gegen die Vorstände stark an, die die D&O-Versicherung im Endeffekt regulieren musste. Die Versicherungsgesellschaften haben auf diese Entwicklung mit selektiverer Zeichnungspolitik, Prämienerhöhungen und Einschränkungen der Bedingungswerke reagiert. Ziel dieser Arbeit ist die Darstellung der aktuellen Haftungssituation von Vorständen im Innenverhältnis und die mögliche Versicherungslösung.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 4.1, Entwicklung der D&O-Versicherung: Der Gedanke der Einführung einer Haftpflichtversicherung für Organe der juristischen Personen ist zum ersten Mal im Jahre 1895 in Deutschland entstanden. Der Allgemeine Deutsche Versicherungsverein beschloss als Reaktion auf das Verabschieden der sog. Jahrhundertgesetze , d.h. der Aktien- (1894), der Genossenschafts- (1889) und der GmbH-Gesetze (1892), eine Haftpflichtversicherung für Aufsichtsräte anzubieten. Aus diesem Anlass entstand eine heftige Diskussion über die Unzulässigkeit, die Unvertretbarkeit sowie über die Unmoral eines solchen Versicherungsprodukts. Diese Versicherungsart wurde in der Öffentlichkeit u.a. als Bequemlichkeitsversicherung und Versicherungsutopie bezeichnet. Aus diesen Gründen hat der Versicherungsverein am 23.04.1895 unter der Einflussnahme des preußischen Innenministers freiwillig auf das angestrebte Neugeschäft verzichtet. Dreieinhalb Jahrzehnte später, nach dem Börsencrash an der New Yorker Wallstreet vom 25.10.1929, dem sog. Schwarzen Freitag, und damit verursachter großer Rezession, wurde dieses Thema in den USA wieder aufgegriffen und anschließend umgesetzt. Diese Entwicklung verursachte die zahlreichen Banken- und Unternehmenspleiten und als Folge daraus die Verunsicherung in den Wirtschaftskreisen und der Öffentlichkeit. Das Misstrauen in die freie Wirtschaft sowie in die Manager im Hinblick auf die Handhabung von Kapitalvermögen wuchs. Der amerikanische Gesetzgeber hat auf diese Situation reagiert und in den Jahren 1933 und 1934 neue verschärfte gesetzliche Bestimmungen verabschiedet, Securities Act of 1933 und Securities Exchange Act of 1934. Damit ermöglichte es der Gesetzgeber, Manager für Fehler bei der Börseneinführung von Aktien direkt in Haftung zu nehmen. Außerdem konnten gegen die Führungskräfte Bußgelder verhängt werden, wenn sie die grundlegendsten Sorgfaltspflichten bei Wertpapiergeschäften missachteten. Die Unternehmen haben auf diese haftungsverschärfende Entwicklung reagiert, indem sie verstärkt Wirtschaftsexperten und Juristen in ihre Führungsgremien aufgenommen haben. Mit Hilfe dieser Experten sollte die Einhaltung der neuen Gesetze gewährleistet und somit das Öffentlichkeitsvertrauen wiedergewonnen werden. Diese haben ihrerseits eine Versicherungslösung gefordert, um sich gegen mögliche Schadensersatzansprüche abzusichern. Lloyd´s of London hat als erster Anbieter auf diese Nachfrage reagiert und brachte die ersten D&O-Versicherungskonzepte auf den Markt. Anfänglich interessierte sich kaum jemand für dieses Versicherungsprodukt. Erst Ende der 70er Jahre stieg die Nachfrage nach D&O-Versicherungen, als die Managerhaftung in den USA deutlich verschärft wurde und die Haftungsfälle gegenüber Directors and Officers stark zugenommen hatten. Jedoch wurde dieser Boom Mitte der 80er Jahre beendet, als der D&Omarkt durch einen starken Anstieg der Schadensfälle buchstäblich zusammenbrach. Nach der Marktbereinigung und -sanierung ist die D&O-Versicherung mittlerweile zu einem Standardprodukt in den USA geworden. Gegenwärtig wird kaum ein Manager in den USA ohne die D&O-Versicherung bereit sein, die oberste Führungsposition in einem Unternehmen einzunehmen. Die Versicherung des Top-Managements durch eine D&O-Police wird in den USA als selbstverständlich angesehen und zählt zur Fürsorge des Unternehmens für seine Führungsorgane. In Deutschland wurde die D&O-Versicherung erstmals 1986 von einer deutschen Tochter des US-amerikanischen Versicherers CHUBB angeboten. Da aber das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) damals noch einen erheblichen Einfluss auf die Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen hatte, wurde auf dessen Wunsch in den Bedingungstext u.a. die Ausschlussklausel unternehmerischer Fehlentscheidungen aufgenommen, die die Brauchbarkeit dieses Konzepts stark in Frage stellte und somit eine geringe Nachfrage zur Folge hatte. Deswegen wurde diese Versicherungsart bis Mitte der 90er Jahre hauptsächlich durch die US-amerikanischen Versicherungsgesellschaften, z.B. CHUBB und AIG, angeboten, die dieses Produkt schon in den USA erfolgreich vermarktet haben. Als das Genehmigungserfordernis für Versicherungsbedingungen durch das BAV auf Grund der Rechtsangleichung innerhalb der EU und der Deregulierung des Versicherungsmarktes am 01.07.1994 abgeschafft wurde, traten auch deutsche Versicherungsgesellschaften in diesen Marktbereich ein. Auf Grund der Abschaffung der Genehmigungspflicht durch das BAV wurde der Versicherungsmarkt in diesem Segment mit verschiedenen Versicherungsbedingungen sowie mit neuen Angeboten überflutet, was eine gewisse Unübersichtlichkeit verursacht hat. Im Jahre 1997 hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Musterbedingungen als die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB-AVG) veröffentlicht. Diese Musterbedingungen sollten als unverbindlicher Standard für die Versicherungsgesellschaft dienen. Dennoch konnten sie sich bis heute nicht am Markt behaupten, obwohl der GDV diese Musterbedingungen mehrmals modifiziert hat. Die letzten modifizierten Musterbedingungen, die an das reformierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) angepasst wurden, sind im Januar 2008 veröffentlicht worden. Die chronologische Entwicklung der D&O-Versicherung kann aus der Abbildung 2 entnommen werden […].

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