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- Die Bilanzierung des Sachanlagevermögens unter Berücksichtigung des Komponentenansatzes nach HGB, EStG und IFRS
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Verlag:
Igel Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 08.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 86
Abb.: 15
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Im Zuge der Harmonisierungsanstrengungen in der Rechnungslegung erließ das EU-Parlament am 19. Juli 2002 die Verordnung zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze in Europa, wonach kapitalmarktnotierte Mutterunternehmen mit Sitz in der EU verpflichtet sind, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre konsolidierten Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Damit eröffnen sich für die Unternehmen neue Möglichkeiten, gleichzeitig birgt diese Entwicklung auch Gefahren. Zu berücksichtigen ist, dass in Deutschland neben dem IFRS-Abschluss der handelsrechtliche Einzelabschluss sowohl für die Bemessung von Gewinnausschüttungen als auch für steuerliche Zwecke weiterhin nach HGB aufgestellt werden muss. Insbesondere Sachanlagen sind im Anlagevermögen ein sehr gewichtiger Bilanzposten. Daher ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit ein Vergleich der internationalen Rechnungslegungsvorschriften nach deutschem Recht und nach IFRS im Bereich des Sachanlagevermögens. Mittels der Gegenüberstellung der Systeme werden Stärken und Schwächen, Möglichkeiten und Gefahren der Rechnungslegung nach IFRS aufgezeigt. Gemeinsamkeiten und Unterschiede werden analysiert und erläutert, indem der Ansatz, der Ausweis und die Bewertung gegenübergestellt werden. Es wird vor allem auf den Komponentenansatz eingegangen, der seit dem 01.01.2005 für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen erstmals verbindlich anzuwenden ist. Um dessen praktische Umsetzung, Bedeutung und Akzeptanz bei deutschen Unternehmen herauszuarbeiten, hat die Autorin bei den DAX 30 und M DAX Unternehmen, die bereits nach IFRS bilanzieren, eine repräsentative Umfrage vorgenommen. Die Erhebung wird analysiert, beurteilt und abschließend werden Schlussfolgerungen daraus abgeleitet.
Textprobe: Kapitel 4, Umsetzung und Bedeutung des Komponentenansatzes nach IFRS in der Unternehmenspraxis: Kapitalmarktnotierte Unternehmen mit Sitz in der EU haben seit dem 1. 1. 2005 die Pflicht, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den IFRS zu erstellen. . Mit dieser Aufforderung ist auch die Tatsache verbunden, dass der Komponentenansatz für das komplexe Sachanlagevermögen verpflichtend anzuwenden ist. Bislang gibt es keine Studien über die Bedeutung und die Auswirkungen der Einführung des Komponentenansatzes nach IFRS für die Unternehmen. Aus diesem Grund hat die Autorin für die vorliegende Arbeit eine eigene statistische Erhebung unter den börsennotierten deutschen Unternehmen durchgeführt, die in den folgenden Kapiteln beschrieben und ausgewertet wird. 4.1, Empirische Erhebung: In den folgenden Abschnitten wird auf die Entwicklung des Fragebogens und seinen Aufbau eingegangen. Diesen Ausführungen schließt sich die Darstellung der Ergebnisse der Erhebung an. Abschließend werden daraus Tendenzen zur zukünftigen Entwicklung des Komponentenansatzes in deutschen Unternehmen abgeleitet. Der Fragebogen selbst ist als Anlage dieser Arbeit im Anhang aufgeführt. 4.1.1, Betrachtete Gruppe von Unternehmen: Die Adressaten der vorliegenden empirischen Erhebung sind börsennotierte Unternehmen in Deutschland, da die Europäische Kommission die Aufstellung des IFRS-Abschlusses auf Kapitalgesellschaften mit Sitz in der EU beschränkt. Als Zielgruppe der empirischen Untersuchung wurden daher deutsche Aktiengesellschaften definiert, die bis Oktober 2005 im DAX 30 und M DAX gelistet waren und die bereits nach IFRS bilanzieren. 4.1.2, Erhebungsmethode und Fragebogen: Im Vergleich zur mündlichen Befragung weist die schriftliche Evaluation einige methodische Vorteile auf. Sie stellt ein neutrales Erhebungsinstrument dar und kann großflächige Befragungen abdecken. Es ist möglich, viele Variable auf einmal zu erfassen, und sie stellt unter den Beteiligten eine gute Vergleichbarkeit her. Die Befragten haben einen geringen Zeitaufwand und es herrschen die gleichen Ausgangs- und Verlaufsbedingungen für alle. Außerdem hat der Befragte in der schriftlichen Form mehr Zeit zum Überlegen der Antworten, als das bspw. in einem Interview der Fall ist. Insbesondere der Untersuchungsgruppe - Mitarbeiter von Rechnungswesensabteilungen - sollte die zeitliche und inhaltliche Flexibilität zum Beantworten gegeben werden. Ein bedeutender Nachteil von schriftlichen Befragungen allerdings ist die geringere Beteiligung als beim Interview. Insgesamt erschien die schriftliche Befragung schon allein aufgrund der Komplexität des Themas dennoch überlegen. Um für die Unternehmen einen Anreiz zu schaffen an dieser Studie teilzunehmen, wurde die kostenlose Zusendung der Ergebnisse inklusive Auswertung angeboten. Der Fragebogen selbst wurde mit Hilfe eines Fragebogenprogramms, das so genannte GrafStat (Ausgabe 2006) erstellt. GrafStat ist ein Programm für Befragungsprojekte und unterstützt alle Schritte für die Arbeit an Befragungsaktionen. Besonders gefördert wurde die Entwicklung des Programms durch die Bundeszentrale für politische Bildung. Die fünfzehn Fragen der Erhebung sind in zwei Themenbereiche gegliedert: Teil A mit fünf allgemeinen Fragen zum Unternehmen selbst, und Teil B mit zehn Fragen zur speziellen Anwendung des Komponentenansatzes. Ad A: Den ersten Fragen kommt bei einer solchen Untersuchung eine bedeutende Rolle zu, denn diese bestimmen das Engagement des Befragten bei der Beantwortung des Fragebogens. Deshalb sind die Eingangsfragen so gestaltet, dass sie problemlos und schnell zu beantworten sein sollten. Einleitend wurde neben der Frage nach dem Namen des Unternehmens auch nach der Unternehmensbranche gefragt. Neben der Bedeutung für die statistische Auswertung vermittelt diese Frage dem Leser ein Bild darüber, in welchem Umfang der Komponentenansatz in diesem Unternehmen angewandt wird bzw. wie anlageintensiv das Unternehmen sein kann. Des Weiteren wurden prägnante, geschlossene Fragen zum Umstellungsprozess auf IFRS gestellt. Ad B: Die wohl wichtigsten und gleichzeitig sensibelsten Fragen sind die nach der Bedeutung des Komponentenansatzes im und für das Unternehmen. Auch für die Marktwettbewerber könnten derartige Informationen wertvoll sein, da sie Rückschlüsse darüber zulassen, auf welche Weise das Unternehmen den Komponentenansatz in der Praxis tatsächlich umsetzt. Denn wie in zurvor bereits erläutert, gibt der IASB keine klaren Kriterien für die Zerlegung eines Vermögenswertes an. Es wurden als Einstieg allgemeine Fragen zum Komponentenansatz gewählt wie nach der Umsetzung des Komponentenansatzes in die Praxis des jeweiligen Unternehmens. Sukzessive wurden die Fragen komplexer und schwieriger in ihrer Beantwortung. Da sensible Fragen generell einen Abbruch der Beantwortung provozieren, wurde als letzte Frage ein konkretes Beispiel ausgearbeitet, um das Interesse der Leser bis zum Schluss aufrecht zu erhalten. Für die Erstellung des Fragebogens wurde zunächst am Stichtag 4.10.2005 überprüft, welche Aktiengesellschaften in Deutschland bereits nach IFRS bilanzieren. Als hilfreich erwies sich dabei eine Untersuchung der Mitglieder des IFRS-Portals, die mit Stand Juli 2005 eine Liste der Bilanzierungspraxis aller börsennotierten Unternehmen in Deutschland herausgegeben hatten. Hieraus wurde ersichtlich, dass insbesondere Unternehmen, die im DAX 30 uns M DAX gelistet sind, für die Studie in Frage kommen, da insbesondere diese Unternehmen bereits nach IFRS bilanzieren. Die Autorin identifizierte insgesamt 55 der insgesamt 80 DAX 30 und M DAX Unternehmen. Im Anschluss wurde die Liste dahingehend überprüft, ob sich zwischen Juli und Oktober 2005 (Beginn der Erstellung des Fragebogens) bei den ausgewählten Unternehmen Änderungen ergeben hatten. Bei einer Zielgesellschaft wurde festgestellt, dass es statt im M DAX nun im S DAX gelistet war. Somit betrug die Grundgesamtheit 54 Unternehmen. Die Autorin sandte den Fragebogen nach vorheriger telefonischer Absprache Mitte November 2005 an die Unternehmen, via E-Mail und zeitgleich per Post, um die Rücklaufquote zu erhöhen. Als konkrete Ansprechpartner waren die Leiter der Steuerabteilungen bzw. des Rechnungswesens ausgewählt worden, um eine sachgerechte Beantwortung der Fragen sicherzustellen. Für die Beantwortung wurde eine Frist von vier Wochen gesetzt. Um die Antwortbereitschaft und die Rücklaufquote zu erhöhen, wurde den teilnehmenden Unternehmen versichert, dass ihre Angaben lediglich statistisch erfasst und ausgewertet werden. Darüber hinaus sicherte die Autorin für die vorliegende Arbeit eine anonymisierte Darstellung zu. Nach Ablauf der Frist wurden an die entsprechenden Unternehmen Erinnerungsschreiben verschickt und die Frist um zwei Wochen verlängert. Unternehmen, die auch auf das Erinnerungsschreiben nicht reagierten, kontaktierte die Autorin noch einmal telefonisch. Ablehnungen wurden von den Unternehmen mit personellen Engpässen begründet. Es gab jedoch auch Unternehmen, die sich grundsätzlich nicht an der Umfrage beteiligen wollten. Als Grund wurde angegeben, dass zu viele Umfragen nahezu täglich bei den Unternehmen eingingen. Daher habe man sich entschlossen, alle abzulehnen, um keinen zu bevorteilen. So nahmen 30 Unternehmen an der Erhebung nicht teil. Berücksichtigt wurden die bis zum 5. Januar 2006 eingegangenen Fragebögen in der Erhebung. Insgesamt beteiligten sich 24 Aktiengesellschaften, was einer Rücklaufquote von 44,4 % entspricht. Die Unternehmen sind 15 verschiedenen Branchen zuzuordnen. Die Studie kann daher als repräsentativ eingestuft werden, da sie die Einstellung deutscher Industrieunternehmen zur Bedeutung des Komponentenansatzes nach IFRS sehr gut abbildet.
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