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- Die Bedeutung der Internen Revision in Kreditinstituten: Begriff, Historie, Aufgaben, Ziele, rechtliche Vorgaben und Umsetzung
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Verlag:
Igel Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 06.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 152
Abb.: 26
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Vor dem Hintergrund immer weiter wachsender Herausforderungen an die Führung und Überwachung von Kreditinstituten durch zunehmende Komplexität der marktwirtschaftlichen Bedingungen, die fortschreitende Globalisierung der Märkte, den schnellen technologischen Wandel sowie häufige Änderungen von Gesetzen und Bestimmungen steht auch die Interne Revision als ein unverzichtbarer Bestandteil eines effizienten unternehmensinternen Überwachungssystems zunehmend im Fokus. Unzureichende Unternehmensplanung und -steuerung, Schwächen in der Geschäftsführung und eine ungenügende Unternehmenskommunikation sind wesentliche Elemente für Performancedefizite sowie für Finanzskandale in der nahen Vergangenheit. In diesem Zusammenhang stellen sowohl die Öffentlichkeit als auch die gesetzgebenden Organe und Aufsichtsbehörden qualitative Anforderungen an die Revisionsarbeit. Die Interne Revision erbringt im Auftrag der Geschäftsleitung unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, was sie von anderen unternehmensinternen Kontrollstellen, etwa dem Controlling, unterscheidet. Im Rahmen ihrer Tätigkeit ist es ihre Aufgabe, Mehrwerte zu schaffen und Geschäftsprozesse zu verbessern. Darüber hinaus unterstützt sie das Kreditinstitut bei der Erfüllung der geplanten Ziele, indem sie systematisch, zweckmäßig und zielgerichtet die Effektivität des Risikomanagements und der internen Kontrollen sowie die Führungs- und Überwachungsprozesse beurteilt und optimieren hilft. Die Prüffelder der Internen Revision umfassen alle Bereiche des Kreditinstituts und beziehen sich sowohl auf kaufmännische, technische als auch juristische Aufgaben und betreffen ebenso Organisationsthemen. Durch ihre Tätigkeit muss die Interne Revision wie jeder andere Unternehmensbereich auch aktiv zum Geschäftserfolg des Kreditinstituts beitragen. Ziel dieses Fachbuches ist es, die Bedeutung der Internen Revision als interne Überwachungsinstitution im Bereich der Kreditinstitute unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben aufzuzeigen. Dabei werden auch umliegende Problembereiche und aktuelle Entwicklungen berücksichtigt. Bei der Konzeption dieses Werkes und der Themenauswahl konnten aus Kapazitätsgründen nicht sämtliche die Interne Revision betreffenden relevanten Aspekte aufgezeigt werden. Zuweilen werden Themen aber auch bewusst ausführlicher aufbereitet. Das gilt z.B. neben der Darstellung der theoretischen Grundlagen der Internen Revision vor allem für die Ausführungen zu den aufsichtsrechtlichen Vorgaben und die Vorstellung der risikoorientierten Vorgehensweise der Internen Revision.
Textprobe: Kapitel 2.2, Interne Revision: 2.2.1, Definition und Zielsetzung: Das Deutsche Institut für Interne Revision e.V. (DIIR) definiert die Interne Revision wie folgt: ‘Die Interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- (‚assurance‘-) und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese verbessern hilft.’ Bei dieser Definition handelt es um die deutsche Übersetzung, abgeleitet aus der definitorischen Begriffsbestimmung von 1999 der internationalen Berufsvereinigung der Internen Revision, des Institute of Internal Auditors (IIA) , die im Original wie folgt lautet: ‘Internal auditing is an independent, objective assurance and consulting activity designed to add value and improve an organization’s operations. It helps an organization accomplish its objectives by bringing a systematic, disciplined approach to evaluate and improve the effectiveness of risk management, control, and governance processes.’ Diese Definition des IIA besitzt seit 1999 ihre Gültigkeit und ersetzte die letzte Fassung von 1978. Da diese Institutionen eine allgemeingültige Definition aufgestellt haben, die für alle Unternehmensformen und -arten anwendbar ist, gilt diese grundsätzlich auch für die Interne Revision von Kreditinstituten. 2.2.2, Historische Entwicklung: 2.2.2.1, Vorbemerkungen: Die Revision hat eine lange Tradition. Die Anfänge des Revisionswesens gehen auf die Ursprünge des wirtschaftlichen Handels zurück. Dabei wurde in jeder Entwicklungsphase der Wirtschaft eine Prüfungsform entwickelt, die sich an den jeweiligen Anforderungen orientiert hat. So zeichneten sich stets wirtschaftliche Veränderungen dafür verantwortlich, dass die Interne Revision in ihrer Entwicklung beeinflusst wurde. Den Revisionsabteilungen wurden im Zeitlauf immer neue Überwachungsaufgaben übertragen, woraufhin sich deren Tätigkeitsbereiche ständig erweiterten. In den nachfolgenden Gliederungspunkten wird die Entwicklung der Revision vom Altertum bis heute in Kurzform dargestellt. 2.2.2.2, Entwicklung im Altertum: Bereits im Altertum wurde mit dem systematischen Wirtschaften begonnen, so dass die ältesten nachgewiesenen wirtschaftlichen Aufzeichnungen auf Tontafeln mit Kontrollvermerken , die von Geschichtsforschern als Revisionsvermerke gedeutet werden, von den Sumerern aus der Zeit um 3.000 v. Chr. stammen. Auch aus Ägypten, Babylon und dem Römischen Reich sind Funde von wirtschaftlichen Unterlagen mit Vermerken bekannt, die auf eine frühe Überwachungsfunktion rückschließen lassen. Hier wurde vorwiegend ein System von internen Kontrollen installiert, um z.B. die korrekte Vereinnahmung von Staatssteuern zu gewährleisten und Veruntreuungen zu vermeiden. 2.2.2.3, Entwicklung im Mittelalter: Im Mittelalter erweiterten sich die Wirkungskreise von Handel und Industrie und es entstanden die ersten Unternehmen, einhergehend mit wachsenden Organisationsstrukturen, der ständigen Weiterentwicklung der Buchführung und zunehmender Dezentralisierung von Produktions- und Betriebsstätten. Bedingt durch diese Merkmale und die beginnende Trennung von kapitalgebenden und handelnden Personen wuchs das Bedürfnis nach organisationsinternen Kontrollmechanismen. Dabei fungierte insbesondere die staatliche Institutionalisierung von Rechnungshöfen als ein Impulsgeber für die Entwicklung des Revisionswesens in der Privatwirtschaft. Bereits im 12./13. Jahrhundert wurden in bedeutenden Unternehmen in italienischen Handelszentren wie Venedig, Mailand, Florenz oder Pisa Revisoren, sog. Visitatores, zur Buchprüfung eingesetzt. Die Einführung der doppelten Buchführung in der privaten Wirtschaft im 14./15. Jahrhundert verdeutlichte, dass die Prüfung der Bücher durch persönlich und fachlich qualifizierte Personen erforderlich war. Im Jahr 1581 schließlich wurde in Venedig die erste berufsständische Organisation von Revisoren, das ‚Collegio die Ragionati‘, aufgebaut. Vor diesem Gesamthintergrund wird Italien als das Geburtsland des Revisionswesens angesehen. 2.2.2.4, Entwicklung in der Neuzeit: In der Neuzeit erlebte das Revisionswesen einen anhaltenden Aufschwung, da große europäische Handelshäuser, wie z.B. das der Fugger, mit der Gründung von auswärtigen Stützpunkten weltweit expandierten und die dadurch bedingte noch größere räumliche Trennung eine Kontrolle der Geschäftsabläufe für die Geschäftsinhaber dringend erforderlich machte. Auch die immer größer werdende Bedeutung von externen Kapitalgebern, insbesondere von Banken, ließ das externe Revisionswesen aufblühen und es gründeten sich im England des 17. Jahrhunderts die ersten unabhängigen Institutionen, die zur Überprüfung der Rechnungslegung beauftragt werden konnten. Durch die fortschreitende Dezentralisierung der Finanz- und Verwaltungsaufgaben wurden zunehmend staatliche Revisoren eingesetzt, die das Kontrollproblem von Einnahmen und Ausgaben von staatlichen Mitteln lösen sollten. Ein russisches Gesetz von 1799 beschrieb die Aufgaben des Revisors wie folgt: ‘Der Revisor hat zu überprüfen, ob die Behörden effektiv arbeiten, ob genug, aber auch nicht zu viele Beamte angestellt sind, ob Korruption oder andere Missbräuche herrschen und ob die Steuern eingezogen und alle Anordnungen ausgeführt werden.’ Die Hauptaufgabe der Revisoren in diesem Zeitabschnitt war es, durch lückenlose, vollumfängliche Prüfungen dolose Handlungen aufzudecken. Das Revisionswesen in Deutschland entwickelte sich seit Beginn der Neuzeit langsamer als z.B. in Italien, England und Russland, wobei jedoch besonders England als Vorbild diente. Der deutsche Revisionsgedanke wurde insbesondere durch die Aktiengesetzgebung vom 11. Juni 1870 intensiviert, worin erstmals die Verpflichtung des Aufsichtsrates niedergeschrieben wurde, die Bilanz, Jahresrechnung und Gewinnverwendung zu prüfen und der Generalversammlung über dessen Ergebnis zu berichten. Eine weitere Aktienrechtsnovelle von 1884 implementierte eine Gründungspflichtprüfung, die durch besondere Revisoren erbracht werden musste. Die Schwerpunkte der Revision im ersten Teil des 20. Jahrhunderts bestanden in der Feststellung des physischen Vorhandenseins von Münzen, Banknoten und Wertpapieren, der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Aufdeckung doloser Handlungen. In dieser Zeit bildeten die Vollprüfungen bereits eine Ausnahme und die Prüfung von Stichproben war die übliche Vorgehensweise und man erkannte zunehmend die Bedeutung von internen Kontrollsystemen. In größeren Unternehmen war Mitte des 20. Jahrhunderts eine Übertragung von Überwachungsaufgaben an die Interne Revision nicht mehr wegzudenken. Wachsende Betriebsgrößen, Intensivierung des Welthandels, multinationale Betätigungen, zunehmende Automatisierung, Wirtschaftskrisen, Unternehmenszusammenbrüche, Korruption und der Ausbau von Wirtschaftswissenschaften und Prüfungslehre führte zur Erweiterung der Revisionstätigkeiten auf sämtliche Geschäftsbereiche der Unternehmen.
Marco Rauthe, MBA, wurde 1979 in Fritzlar geboren. Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann und Weiterbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter IHK sowie mehreren innerbetrieblichen Fortbildungen u.a. zum Qualifizierten Innenrevisor und Diplomierten Bankbetriebswirt Management ADG schloss der Autor im Jahre 2014 in einem nebenberuflichen Studiengang an der Hochschule Harz mit dem akademischen Grad des Master of Business Administration erfolgreich ab. Nach Abschluss seiner Ausbildung begann der Autor als Revisor in einer Genossenschaftsbank umfassende praktische Erfahrungen im Bereich der Internen Revision zu sammeln, in welcher er heute in leitender Position in dieser Funktion tätig ist. Seine langjährige Tätigkeit in diesem Bereich motivierte ihn, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen.
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