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- Weiterempfehlen: Minimierung von Haftungsrisiken mithilfe eines funktionierenden Qualitätsmanagementsystems unter besonderer Betrachtung von fehlerhaften Bedarfsgegenständen nach § 2 Abs. 6 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)