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Recht

Verena Weissweiler

Umwandlung eines Personenunternehmens in eine Kapitalgesellschaft

Eine steuerplanerische Analyse nach der Unternehmensteuerreform

ISBN: 978-3-8366-8950-2

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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 06.2010
AuflagenNr.: 1
Seiten: 88
Abb.: 8
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Durch die Reform des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG), die Unternehmensteuerreform und die Erbschaftsteuerreform sind die steuerlichen Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen Rechtsformwechsel durchzuführen, erheblich verändert worden. Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen diese Rechtsänderungen auf die Vorteilhaftigkeit der einzelnen Rechtsformen zueinander und auf einen potentiellen Rechtsformwechsel haben. Im Rahmen des vorliegenden Buches wird vor dem Hintergrund der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen die quantitative steuerliche Vorteilhaftigkeit der Umwandlung eines Personenunternehmens in eine Kapitalgesellschaft anhand der Differenzierung von zwei Entscheidungssituationen untersucht. Innerhalb der ersten Entscheidungssituation hat der Entscheider die Entscheidung ein bestehendes Personenunternehmen in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln bereits umumkehrbar getroffen. Für den Entscheider der ersten Entscheidungssituation sind also maßgeblich steuerliche Sondereffekte, die infolge der Umwandlung entstehen, von Interesse. Sie werden anhand von ausgewählten Fallgruppen analysiert. Die zweite Entscheidungssituation ist dadurch gekennzeichnet, dass der Entscheidungsträger den Entschluss ein bestehendes Personenunternehmen in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln noch nicht final getroffen hat. Im Rahmen dieser Entscheidungssituation bezieht der Entscheidungsträger neben den steuerlichen Sondereffekten des reinen Umwandlungsvorganges auch die laufenden Steuerfolgen der unterschiedlichen Rechtsformen mit in den Vorteilhaftigkeitsvergleich ein. Die Analyse der quantitativen Vorteilhaftigkeit innerhalb der zweiten Entscheidungssituation erfolgt wie innerhalb der ersten Entscheidungssituation anhand von ausgewählten Fallgruppen. Nach Analyse der zuvor beschrieben Fallgruppen innerhalb der unterschiedlichen Entscheidungssituationen erfolgt die additive Einbeziehung einer Möglichkeit der Beendigung der eigenen unternehmerischen Betätigung am Beispiel der vorweggenommenen Erbfolge mit in den Vorteilhaftigkeitsvergleich beider Entscheidungssituationen. Es gilt der Rechtsstand Juni 2009.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 6.2.2, Relevante steuerrechtliche Änderungen durch die Unternehmensteuerreform: Bedingt durch die Unternehmensteuerreform haben sich im Hinblick auf die laufende Besteuerung beim PersU und bei der KapG deutliche Änderungen ergeben. Im Bereich der Gewerbesteuer wurde für beide Rechtsformen eine einheitliche Gewerbesteuermesszahl von 3,5 % gem. §11 Abs. 2 GewStG eingeführt. Die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe wurde gem. § 4 Abs. 5 b) EStG grundsätzlich abgeschafft. Im Rahmen der Einkommensteuer wurde der Anrechnungsfaktor gem. § 35 EStG vom 1,8-fachen auf das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrages erhöht. Für nicht entnommene Gewinne von PersU wurde gem. § 34 a) EStG eine Thesaurierungsbegünstigung eingeführt. Vom PersU nicht entnommene Gewinne unterliegen gem. dieser Tarifbegünstigung auf der Ebene des Personen- bzw. Einzelunternehmers einem einheitlichen Steuersatz von 28,35 %. Werden die thesaurierten Gewinne in den Folgejahren entnommen, kommt es zu einer Nachversteuerung i.H.v. 25% auf den nachträglich entnommenen Gewinn auf der Ebene des Personen- bzw. Einzelunternehmers. Im Bereich der Körperschaftsteuer wurde für KapG durch die Unternehmensteuerreform der Körperschaftsteuersatz von 25 % zzgl. SolZ auf 15 % zzgl. SolZ gesenkt. Ab 2009 gilt für Ausschüttungen von KapG an ihre Anteilseigner, die ihre Anteile im Privatvermögen halten, die Abgeltungsteuer. Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 EStG erfolgt unter Anwendung der Abgeltungsteuer (§ 32 d) EStG) mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 %. Für im Betriebsvermögen gehaltene Anteile an KapG gilt das Teileinkünfteverfahren. Dies hat zur Folge, dass der jeweils persönliche Einkommensteuersatz auf der Gesellschafterebene nur auf 60 % des ausgeschütteten Betrages anzuwenden ist. Thesaurierung: Werden im PersU erwirtschaftete Gewinne, bis auf den Teil der Gewinne, die für Ertragsteuerzahlungen benötigt werden, thesauriert, so hat dies zur Folge, dass diese Gewinne zum einen der Gewerbesteuer und zum anderen der Einkommensteuer auf der Ebene der Mitunternehmer bzw. auf der Ebene des Einzelunternehmers unterliegen. Bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von 380 % wirkt sich die Belastung mit Gewerbesteuer auf der Ebene der Gesellschafter bzw. auf der Ebene des Einzelunternehmers nicht aus, da diese durch die Gewerbesteueranrechnung i.S.d. § 35 Abs. 1 EStG kompensiert wird. Darüber hinaus kommt es zur definitiven Belastung mit Gewerbesteuer, allerdings unter Berücksichtigung des Freibetrages gem. § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG i.H.v. 24.500 €. Auf Antrag des Mitunternehmers bzw. Einzelunternehmers kann die sog. Thesaurierungsbegünstigung gem. § 34 a) EStG in Anspruch genommen werden. Thesaurierte Gewinne unterliegen dann einem einheitlichen Steuersatz von 28,25 %. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass Gewinnanteile, die für Ertragsteuerzahlungen entnommen werden, weiterhin der Regelbesteuerung unterliegen. Hieraus ergeben sich maximale Thesaurierungsquoten, die es im Hinblick auf den Vorteilsvergleich zu beachten gilt. Für die Durchführung eines Vorteilsvergleichs ist es notwendig, zu Beginn der Analyse den thesaurierungsfähigen Betrag und den Betrag, der für Ertragsteuerzahlungen benötigt wird, zu ermitteln. Allgemeingültig kann zeitpunktbezogen formuliert werden, dass die Inanspruchnahme der Thesaurierungsbegünstigung im Vergleich zur Regelbesteuerung für den Personenunternehmer vorteilhaft ist, wenn dessen persönlicher Einkommensteuersatz über 28,25 % liegt. Um eine vergleichbare Basis zur Ableitung von Vorteilhaftigkeitsaussagen in der Vergleichssituation Gewinnthesaurierung PersU versus KapG zu schaffen, wird für die thesaurierten Gewinne der KapG unterstellt, dass Gewinne, die erwirtschaftet werden, vollständig thesauriert werden. Aufgrund des bei KapG vorherrschenden Trennungsprinzips erfolgt bei Thesaurierung lediglich eine Besteuerung auf Gesellschaftsebene. Die Gesellschafterebene bleibt im Thesaurierungsfall mit Blick auf die Besteuerung unberührt. Wird ein Hebesatz von 400 % unterstellt, so erfolgt die Besteuerung der thesaurierten Gewinne mit einem einheitlichen Grenzsteuersatz von 29,83 %. Die Abbildung V veranschaulicht zusammenfassend die Vorteilhaftigkeit der Gesamtsteuerbelastung in % im Verhältnis zum Einkommensteuersatz in % der Alternativen Regelbesteuerung des PersU, Thesaurierungsbegünstigung des PersU und Thesaurierung im Rahmen der KapG unter exemplarischer Anwendung eines Hebesatzes von 400 % und unter Vernachlässigung der Kirchensteuerpflicht (siehe Abbildung V: Gesamtsteuerbelastung thesaurierter Gewinne in Abhängigkeit vom Einkommensteuersatz). Vor dem Hintergrund der eingegrenzten Prämissen ist das PersU unter Anwendung der Regelbesteuerung bis zu einem Einkommensteuersatz von 28,25 % vorteilhaft. Liegt der Einkommensteuersatz in den Grenzen zwischen 28,25 % und 28,42 %, so ist die Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung vorteilhaft. Liegt der persönliche Einkommensteuersatz über 28,42 %, so ist die KapG im Falle der vollständigen Thesaurierung die vorteilhafteste Rechtsform. Die Inanspruchnahme der Thesaurierungsbegünstigung ist somit nur in einem ganz geringen Intervall vorteilhaft. Unter Betrachtung der Nachversteuerung i.H.v. 25 % auf den entnommenen Betrag in den Folgejahren ergibt sich eine Relativierung des dargestellten Vorteilhaftigkeitsbereichs. Die Inanspruchnahme der sog. Thesaurierungsbegünstigung ist deshalb sorgfältig unter Berücksichtigung aller für die steuerliche Gesamtwirkung relevanten Parameter im Planungszeitraum zu analysieren. Da die Einbeziehung der Nachversteuerung nicht Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist, wird im weiteren Verlauf auf Ausführungen hierzu verzichtet. Es erfolgt vielmehr die Konzentration auf den Vergleich der Vorteilhaftigkeit der laufenden Besteuerung beim PersU unter Anwendung der Regelbesteuerung im Vergleich zur laufenden Besteuerung bei der KapG im Falle der Gewinnthesaurierung. Grundsätzlich variiert die Vorteilhaftigkeit des PersU im Vergleich zur KapG in Abhängigkeit vom relevanten Einkommensteuersatz und unter zusätzlicher Modifikation des jeweils relevanten Gewerbesteuerhebesatzes. Dieser Zusammenhang wird in Abbildung VI grafisch veranschaulicht. Die Werte im positiven Wertebereich stellen die prozentuale Vorteilhaftigkeit des PersU unter Anwendung der Regelbesteuerung im Vergleich zur KapG in Abhängigkeit vom Einkommensteuersatz dar. Die Vorteilhaftigkeit der KapG wird durch Datenpunkte im negativen Wertebereich repräsentiert (siehe Abbildung VI: Prozentuale Vorteilhaftigkeit des PersU im Vergleich zur KapG bei Thesaurierung). Wird die Vergleichssituation Gewinnthesaurierung betrachtet, so nimmt die Vorteilhaftigkeit der KapG im Vergleich zum PersU mit steigendem Einkommensteuersatz zu. Die Variation des Einkommensteuersatzes führt zu einem stärkeren linear fallenden Verlauf als die Modifikation des Gewerbesteuerhebesatzes. Generell kann festgehalten werden, dass PersU unter Anwendung der Regelbesteuerung bei Einkommensteuersätzen bis zu 20 % im Vergleich zu KapG vorteilhafter sind. Über einem Einkommensteuersatz von 30 % wird über alle dargestellten Gewerbesteuerhebesätze die Rechtsform der KapG im Vergleich zum PersU mit Blick auf die vollständige Thesaurierung vorteilhafter.

Über den Autor

Verena Weissweiler wurde 1981 in Düsseldorf geboren. Nach Ihrer Berufsausbildung zur Bankkauffrau, entschied sich die Autorin neben dem Beruf ihre fachlichen Qualifikationen im Bereich der Betriebswirtschaftslehre durch ein Studium weiter auszubauen. Den Diplomstudiengang in Wirtschaftswissenschaften an der FernUniversität in Hagen schloss sie im Jahre 2009 mit dem akademischen Grad Diplom-Kauffrau erfolgreich ab. Beruflich sammelte die Autorin erste Erfahrungen im Privatkundenkreditgeschäft in einer 100%igen Tochtergesellschaft eines international tätigen Bankkonzerns, bevor sie in den Bereich des gewerblichen Kreditgeschäftes wechselte, in welchem sie heute noch als Kreditanalystin für Großkunden im Automobilbereich tätig ist. Praktische Auslandserfahrungen konnte die Autorin in den USA und in den Niederlanden sammeln. Im Verlauf des Studiums entwickelte die Autorin besonderes Interesse an betriebswirtschaftlichen Fragestellungen steuerlicher Art, so dass sie im Hauptstudium ihren Schwerpunkt auf die betriebswirtschaftliche Steuerlehre legte. Dieses besondere Interesse und die Freude an quantitativer Steuerplanung motivierte sie sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen.

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