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  • Schutzbereich und Gewährleistungsbereich der Grundrechte: Grundrechtsdogmatische und rechtsstaatliche Überlegungen auf Basis der Analyse des Glykolurteils des BVerfGs

Recht


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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 04.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 72
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Mit der Glykolentscheidung vom 26.06.2002, einem viel beachteten Präzedenzfall, hat das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss gefasst, der (scheinbar) mit dogmatischen Grundstrukturen brach und grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie den Gesetzesvorbehalt in Frage stellte oder gar zu missachten schien. Elke Rottmann, die Verfasserin dieser Studie, stellt nicht nur grundlegende Interpretationen des Glykol-Urteils vom Bundesverfassungsgericht und des hochbrisanten Bereichs des staatlichen Informationshandelns in Frage, sondern stellt darüber hinaus auch einen grundrechtsdogmatischen Ansatz zur Behandlung mittelbar-faktischer Beeinträchtigungen zur Diskussion. Themen wie staatliches Informationshandeln, die Ausgestaltung des Rechtsstaatsprinzips, die Definition des Schutzbereichs der Grundrechte sowie weitere Bereiche der Grundrechtsdogmatik werden mittels der Analyse des Urteils intensiv untersucht und hinterfragt.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel B, Die Ausgestaltung des Rechtsstaatsprinzips: Wenn es um die Ausgestaltung des Rechtsstaatsprinzips geht, stellt sich als erstes die Frage, was hierbei unter Ausgestaltung zu verstehen ist und ob und wie das Rechtsstaatsprinzip überhaupt ausgestaltbar ist. Anschließend soll untersucht werden, wie dabei Rechtsprechung und Dogmatik Ausgestaltung in diesem Sinne realisieren (können). Bevor sich im nächsten Kapitel dem Glykolurteil zugewandt wird, sollen einige im Vorfeld ergangene ausgestaltende Urteile betrachtet werden. I. Ausgestaltbarkeit des Rechtsstaatsprinzips: Das Rechtsstaatsprinzip gilt als eines der wichtigsten Leitprinzipien der Verfassung, als grundgesetzlicher Fundamentalsatz, der in der Verfassung jedoch nicht in der konkreten Form Erwähnung findet, die verbindliche Aussagen zu Inhalt und Auswirkungen festschreibt. Es bedarf daher zu seiner Geltung und Akzeptanz der Anwendung, der Entwicklung und der Definition. Diese drei Aspekte sollen hier im Rahmen der Ausgestaltung betrachtet werden. Unmittelbar zur Anwendung kommt das Rechtsstaatsprinzip nur, wenn grundgesetzliche Einzelregelungen fehlen. Als Leitprinzip und Auslegungsrichtlinie der Verfassung ist es jedoch dogmatische Grundlage auf dem Weg der Entscheidungsfindung bei grundrechtsrelevanten Interessenkonflikten. Das Recht und seine Interpretation sind abhängig von der sich verändernden ökonomischen, gesellschaftlichen, politischen und sozialen Lage sowie der sich wandelnden Rechtskultur. Es ist daher allgemein anerkannt, dass die Auslegung von Rechtsnormen nur unter Einbeziehung der tatsächlichen Wirklichkeit, die durch die Norm geregelt werden soll, möglich ist. Auch das Rechtsstaatsprinzip als Verfassungsgrundsatz bedarf somit der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten des Einzelfalls. Diese Konkretisierung des allgemeinen Prinzips Rechtsstaat auf den jeweiligen Sachverhalt soll als erster Aspekt der Ausgestaltung gesehen werden. Die Entwicklung des Rechtsstaatsprinzips als zweiter Aspekt der Ausgestaltung bezieht sich auf die Aufgabe der Verfassung zur Fortentwicklung, ihre Offenheit für sozialen, ökonomischen, gesellschaftlichen Wandel und politische Innovationen. Diese Ausgestaltung der Verfassung erfolgt in einem durch Recht und Wirklichkeit bedingtem Rahmen, der nicht statisch und fixiert ist, sondern, den Herausforderungen des Wandels folgend, ebenfalls eine stetige Entwicklung erfahren muss. Das Rechtsstaatsprinzip als ein Element dieses Rahmens kann und darf dem Wandel nicht trotzen und muss daher durch Ausgestaltung diese Entwicklung mittragen, fördern und begrenzen. Die Definition des Rechtsstaatsprinzips als dritter Aspekt der Ausgestaltung ist rein systematischer Natur und befasst sich mit Aussage und Inhalt des Rechtsstaatsprinzips. Die Elementelehre ist Kernstück der herrschenden Rechtsstaatslehre, sowohl auf akademischem wie juridischem Feld, da die Rechtsstaatselemente nicht einheitlich festgelegt sind und folglich auch unterschiedlich ausgelegt werden. Die Ausgestaltung erfolgt hier vor dem Hintergrund der juristischen Kriterien Richtigkeit und Tauglichkeit. Ziel der Ausgestaltung unter diesem Aspekt ist dabei die Strukturierung der Elemente bzw. Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips mittels Instrumenten wie Ausdifferenzierung und Spezifizierung als Mittel der Systematisierung. II. Die Rolle der Grundrechtsdogmatik: Die Grundrechtsdogmatik hat in allen drei Bereichen der vorab dargestellten Ausgestaltungsaspekte eine eminente Bedeutung. Wird das Rechtsstaatsprinzip bei grundrechtsrelevanten Fragen an den sachlichen Gegebenheiten des Einzelfalls konkretisiert, so geschieht dies unter Anwendung des dogmatischen Instrumentariums in Form von Instituten, Regelungen, Vorgaben und Schemata. In der konsequenten Anwendung, Beachtung, aber auch Infragestellung dieser Dogmatik im Dialog mit der gegebenen Realität als Form der Ausgestaltung liegt das Potenzial für Konsistenz und Akzeptanz des Rechtsstaatsprinzips. In der entwickelnden Ausgestaltung des Rechtsstaatsprinzips ist es Aufgabe der Dogmatik, den durch den der Verfassung immanenten Fortentwicklungsauftrag bedingten Wandel des Rechtsstaatsprinzips zu begleiten bzw. ihn überhaupt erst zu ermöglichen. Will das Rechtsstaatsprinzip seiner Aufgabe und Funktion als Prüfstein und Steuerungsmodus gerecht werden und bleiben, so ist es Aufgabe der Dogmatik, die methodischen Grundlagen zu schaffen und dabei auch gegebenenfalls überkommene rechtsstaatliche Institute auf den Prüfstand zu stellen, um auf die Herausforderungen angemessen zu reagieren und den von der Realität vorgegebenen Wandel begleiten zu können. Unter Anderem auch daraus resultierend steht als dritter Aspekt die Definition des Rechtsstaatsprinzips als Aufgabe der Dogmatik. Der hohe Abstraktionsgrad, die erstaunliche Resorptionskraft als auch die hohe Bedeutungsvielfalt dieses grundlegenden Verfassungsprinzips haben zu seiner Extension und kaum noch beherrschbaren Begriffsmenge unter dem Dach des Rechtsstaatsprinzips und einer sich zunehmend manifestierenden Anwendungsunsicherheit geführt. Um das Rechtsstaatsprinzip also wieder operationabel zu machen, muss sein Inhalt, Art und Inhalt seiner Elemente sowie sein Verhältnis zu den anderen grundgesetzlichen Regelungsgruppen nach den Kriterien dogmatischer Richtigkeit als auch juristischer Tauglichkeit und unter der Maxime von Transparenz und Klarheit bestimmt und beschrieben werden. Bei diesem letzten Aspekt kommt der Dogmatik die entscheidende Rolle zu. Diese Arbeit beschäftigt sich jedoch mit der Ausgestaltung durch die Rechtsprechung, weswegen die weiterführenden Überlegungen vorrangig vor dem Hintergrund der ersten beiden Ausgestaltungsaspekte angestellt werden.

Über den Autor

Elke Rottmann, Jahrgang 1971 und heute Mutter von zwei Töchtern, verbrachte ihre Kindheit und Jugend in Thüringen. Im Zuge der Wiedervereinigung musste sie das begonnene Studium an der TU Ilmenau abbrechen und absolvierte eine Ausbildung zur Hotelfachfrau in Nordrhein-Westfalen. Nach mehreren beruflichen Stationen in der Privat- und Kettenhotellerie startete sie als eine der damals jüngsten Hoteldirektoren Deutschlands ihre Tätigkeit für die Steigenberger Hotel Group. Mit ihrem Umzug nach Baden-Württemberg widmete sich Elke Rottmann verstärkt der Beratungstätigkeit und begann nebenberuflich ein juristisches Studium. Von der analytisch-logisch aufgebauten Struktur der juristischen Materie von Anfang an fasziniert, entwickelte sie frühzeitig ein besonderes Interesse an der Thematik der Grundrechte und der Grundrechtsdogmatik. In dieser Studie stellt sie nicht nur grundlegende Annahmen und Interpretationen des Glykol-Urteils vom Bundesverfassungsgericht und des hochbrisanten Bereich des staatlichen Informationshandelns in Frage, sondern entwickelt selbst einen grundrechts-dogmatischen Ansatz zur Behandlung mittelbar-faktischer Beeinträchtigungen. Heute beschäftigt sich Elke Rottmann vorrangig mit den Themen Mediative Führungskompetenz und Mediativer Kommunikationsansatz als grundlegende Basis für eine innovative und erfolgreiche Unternehmenskultur.

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