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- Höchstrichterliche Entscheidungen im Sozialvergaberecht: Der Einfluss des EuGH auf das Gesundheitswesen in Deutschland
Recht
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 01.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 94
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Die Untersuchung umfasst die Entwicklung der politisch gewollten Veränderungen im deutschen Gesundheitswesen, insbesondere in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Betrachtungszeitraum erstreckt sich im Wesentlichen über die letzte Dekade unter maßgeblicher Beeinflussung europarechtlicher Rahmensetzung. Die Rechtsprechung und Rechtsanwendung in Deutschland wurde in dieser Zeit durch die traditionellerweise zieldivergenten Rechtsgebiete Sozialrecht und Verwaltungsrecht erheblichen Erschütterungen ausgesetzt. Den Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die juristische Entwicklung verschiedener gesundheitswirtschaftlicher Leistungen. Die Bewertungen schließen mit einer Beurteilung am Maßstab der Auswirkungen in der Praxis der Wirtschaftsbeteiligten und der betroffenen Patienten.
Textprobe: Kapitel 3, Vergaberechtliche Entscheidungen im Gesundheitswesen: Das Gesundheitswesen in Deutschland hat seit vielen Jahren Probleme mit ihrer Finanzierbarkeit. Dabei gibt es zwei Ansätze zur Lösung. Steigende Beitragssätze für die Versicherten auf der Einnahmenseite sind eine Möglichkeit, die als oftmals leichter Weg zur Lösung praktiziert werden. Die Gesetzgebungsreformen der letzten Jahre haben dagegen den Krankenkassen einen größer werdenden Handlungsspielraum auf der Ausgabenseite ermöglicht. Die Hauptziele der Reformen, vor allem durch das GKV-WSG, ‘Verbesserung der Versorgungsqualität bei gleichzeitiger Steigerung der Wirtschaftlichkeit des Handelns der Krankenkassen’ bedingen wirtschaftlich effiziente Maßnahmen, will man die in der Reformgesetzgebung zur Lösung o.g. Finanzierungsprobleme neu eingeführten Vertragsmöglichkeiten sinnvoll nutzen. Die Krankenkassen als Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung können nun einzeln und nicht mehr alleine kollektiv zwischen Verbänden dieser Verträge abschließen. Eine politisch gewollte Möglichkeit dieser Vertragsschlussform sind die Vergabeformen des Vergaberechtes, darunter die Öffentlichen Ausschreibungen. Diese werden als effiziente Möglichkeit angesehen, wirtschaftliche und wettbewerbliche Chancen des Angebotsmarktes zu realisieren. Zudem sind Ausschreibungen durch den Anwendungsvorrang des in den §§ 97 ff GWB umgesetzten gemeinschaftsrechtlichen Vergaberechts geboten. 3.1, Entscheidung zur Frage der Eigenschaft des öffentlichen Auftraggebers (Rs. C-300/07): Die lange erwartete Entscheidung des EuGH zur Frage, ob Krankenkassen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung öffentliche Auftraggeber sind, konnte am 11.6.2009 endgültig beantwortet werden. Der Europäische Gerichtshof hat an diesem Tag seine Entscheidung unter dem Aktenzeichen C-300/07 bekannt gegeben. 3.1.1, Darstellung des Sachverhaltes: Durch eine in einer Fachzeitschrift veröffentlichte Anzeige forderte die AOK Rheinland/Hamburg Orthopädie-Schuhtechniker zur Abgabe von Angeboten über die Anfertigung und Lieferung von Schuhwerk zur Integrierten Versorgung für einen dreimonatigen Zeitraum auf. Patienten mit ‘diabetischem Fußsyndrom’ sollten mit einer Krankenversicherungskarte und einer ärztlichen Verordnung unmittelbar zu den Orthopädie-Schuhtechnikern gehen, die Zahlungen sollten – unter Zuzahlung der Patienten – durch die Krankenkasse erfolgen. Daraufhin rügte ein Orthopädie-Schuhmacherbetrieb Verstöße gegen gemeinschaftliches und deutsches Vergaberecht. Die Krankenkasse hingegen stellte sich auf den Standpunkt, die vergaberechtlichen Vorschriften seien nicht einschlägig. Das angerufene Oberlandesgericht Düsseldorf wollte in diesem Rechtsstreit drei Fragen durch den EuGH durch eine Vorlage im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens klären lassen. Das Ersuchen ‘betrifft die Auslegung von Art. 1 Abs. 2 lit. c und d, 4, 5 und 9 Unterabs. 2 lit. c erster und zweiter Fall der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L134, S. 114)’. Zum einen war zu entscheiden, ob gesetzliche Krankenkassen als Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung als Öffentlicher Auftraggeber von Öffentlichen Aufträgen im Sinne von Art. 1 der Richtlinie 2004/18/EG anzusehen sind. Zum zweiten wollte das Gericht wissen, ob ‘aufgrund einer Vereinbarung mit der gesetzlichen Krankenkasse erfolgende Zurverfügungstellung individuell nach den Bedürfnissen der Patienten hergestellter und angepasster orthopädischer Schuhe durch spezialisierte Schuhtechniker in Verbindung mit einer ausführlichen Beratung der Patienten von und nach dieser Zurverfügungstellung als Lieferauftrag oder als Dienstleistungsauftrag anzusehen sind’. Zum dritten sollte geklärt werden, ob, falls es sich bei der Zurverfügungstellung orthopädischer Schuhe als Dienstleistung handeln sollte, es sich dabei dann um eine Dienstleistungskonzession oder um einen Rahmenvertrag im Sinne der Vorschriften der Richtlinie 2004/18/EG handelt.
Josef Moßburger, geboren 1969 in Berching, studierte zunächst Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Organisation, Marketing und Wirtschaftsinformatik. Dabei sammelte er ein breites Fundament an Praxiserfahrungen in unterschiedlichen Branchen durch selbstständige Dienstleistungen. Nach seinen beruflichen Stationen im Vertrieb in technischen Branchen führte ihn sein Weg in das deutsche Gesundheitswesen. Seine Tätigkeiten im Vertriebscontrolling und Projektmanagement reicherte er alsbald mit nebenberuflichen Diplom- und Master-Studiengängen in Wirtschaftsrecht an. Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung Deutschlands im Jahrestakt und die gefühlte Verunsicherung der Gesundheitsindustrie waren Anlass für den Autor, sich ein eigenes Bild von den Hintergründen zu machen.
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